• Kastenwagen
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    geschrieben 1597779335862

    Ich würde es tun, wenn ich betroffen wäre ! Und ich persönlich glaube, die Chancen würden gut stehen. Auch für die Türkei resp. die 4 Provinzen. Ich werde aber hier nicht ins Detail gehen.

    Wenn aber niemand etwas macht...

    @Ungläubiger : die Situation in der TR wird hoffentlich niemals vergleichbar mit Italien werden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1597780416202

    @Kastenwagen / Petra999

    Ihr mögt glauben was ihr wollt, ich glaube indessen, dass ein Hinweis auf die Bewertung dieses Urteils und auf die Risiken einer streitigen Einigung etwas seriöser sind.

    Außerdem hat ja eben jemand "etwas gemacht", gewagt und gewonnen - der Erfolg ist jedoch dadurch keineswegs gesetzt.

    Bemerkenswert finde ich, dass der Fall aus März 2020 jetzt schon entschieden ist - die Klage datiert ja noch wesentlich später.

    Die Anordnung von Wiederholungstests "beweist" erst einmal, dass kein großes Vertauen in die Methode besteht und nicht mehr.

    Last not least ist die Gefährdung bekanntlich omnipräsent.

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  • Vasilisa
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    geschrieben 1597782010020

    So ist es. Dieses Urteil ist kein Maßstab und kann nicht als Präzedenzfall herangezogen werden. Der Gang vor Gericht ist immer mit Risiken verbunden. Und wer keine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat, wird sich das wohl überlegen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1597782963946

    Eh nicht, denn im deutschen Rechtssystem sind die richterlichen Entscheidungen dem Gesetz unterworfen und nicht vorangegangenen Entscheidungen (= Präzedenzen).

    Dessen unbeachtlich kann man der Urteilsbegründung allerhand Wissenswertes hinsichtlich der Betrachtung auch nur ähnlicher Fälle entnehmen, keine Frage.

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  • Unglaeubiger
    Dabei seit: 1387324800000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1597784323564

    Die Aussage der Bundesregierung (AA, BMG, BMI) " Die Wahrscheinlichkeit einer Infizierung ist in den 4 türkischen Provinzen als gering einzustufen" steht nach wie vor im Raum. Das relativiert die Einschätzung des RKI "TR komplett Risikogebiet" beträchtlich. Das Institut ist eine dem BMG unterstellte Behörde, hat keine Entscheidungsbefugnis sondern "veröffentlicht auf seinen Seiten...). Die außergewöhnliche Unterscheidung Risikogebiet vs. keine Reisewarnung für ausschließlich (!) TR wurde hier schon besprochen.

    Momentan m.E. eher schlechte Karten bei RV und Gericht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1597785030548

    Ja, auch das ... :wink:

    Mein ganz persönlicher Rat an Betroffene mit einem entschiedenen Reiseunwillen:

    Bitte legt eure Lage dar, erklärt ehrlich eure Erwägungskriterien / die Risiken im Falle eines Antritts der Reise.

    Nur glaubt bitte nicht, das ein AG Urteil den Markt auf links dreht und damit alle irgendwie gelagerte Causalitäten bereits sicher sind.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Vasilisa
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    geschrieben 1597820823287

    Eben. Mit einem AG Urteil ist gar nichts sicher. Zu beachten ist ja auch, dass das erwähnte Urteil eine Berufung der Beklagten ausgeschlossen hat. In anderen Fällen könnte es durchaus so sein, dass die Sache in die nächst höhere Instanz aufgrund einer Berufung geht. Und dann braucht man einen langen Atem.

    Ich habe mich schon länger zur Umbuchung entschlossen und dies HC und Schauinsland mitgeteilt incl. meiner Bedenken etc. zum Antritt der Reise (im Januar 2020 gebucht für den 01.10.2020, türkische Ägäis). Schauinsland hat nach der automatischen Mail an mich nun persönlich mit mir Kontakt aufgenommen, welche Hotels für mich in Frage kämen. Von HC habe ich bis jetzt nichts gehört außer der Standard-Antworten.

  • TROLOLOXYZ
    Dabei seit: 1596098105054
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    geschrieben 1597824339270

    Laut Bayerischen Gesetz aktuell muss man nicht noch zusätzlich in häusliche Quarantäne sehe ich dass richtig!? Voraussetzung ist halt der native Test den man aus der Türkei mitbringt.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1597825098597

    Hallo, aber nur wenn die Akkreditierung für einen PCR-Test nach ISO 15189, ISO/IEC 17025 oder Ernennung zum WHO-COVID-19-Referenzlabor vorliegt.:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • TROLOLOXYZ
    Dabei seit: 1596098105054
    Beiträge: 29
    geschrieben 1597825310385 , zuletzt editiert von Sokrates

    Zitat entfernt - ist bei direkter Antwort entbehrlich!

    @haberling

    Ja die Tests werden ja im Hotel gemacht und dann zur Auswertung in ein akkreditiertes Testlabor geschickt.

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