Was du möchtest ist die eine Sache, die andere ist: Was ist möglich?
Gerade schrieb edithe, dass sich die Dinge ganz schnell ändern können und auf Wunschhotel (gar mit Wunschzimmer!?) heuer kein Verlass ist.
Ich würde dir raten ganz kurzfristig zu buchen. Alles andere ist Glaskugelreiben.
Unbeachtlich der Länderregelung gilt für die Schulen das Bundesinfektionschutzgesetz, demnach sind die Kinder im Falle einer Quarantäne entschuldigt. Genau danach fragte anna2207 - und die Frage hat nicht die Bohne mit den Quarantäneverordnungen auf Länderebene zu tun.