Die Auskunft deines Personalers ändert aber nichts daran, dass das zumindest gem. der jetztigen Regelung des BMG unzulässig ist, pspicks.
@Manu&Maik
Mein Reden - die Regelung gilt bundesweit. Das war aber ja auch nicht der kritische Punkt sondern die Handhabe der Arbeitgeber und Schulbehörde.
Nehmen wir mal an, dein Veranstalter weigert sich die Anschlussquarantäne als Kündigungsgrund zu betrachten wärst du gezwungen zur Zahlung der Kompensation, obwohl beim Abschluss des Reisevertrages ein solches Risiko noch überhaupt nicht absehbar war.