Das hängt von der der Quarantäne Verordnung in Deinem Bundesland ab.
Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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geschrieben 1599307466178
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geschrieben 1599307534841 , zuletzt editiert von REJBodenheim
Ich finde es ja immer noch erschreckend, dass hier solche grundsätzliche Fragen mit doch einer gewissen Tragweite gestellt werden. Ihr müsst euch doch vorher schlau machen und nicht in letzter Sekunde auf die Aussage einer x-beliebigen unbekannten Person vertrauen, deren Kompetenz ihr nicht einschätzen könnt (ja, ich schließe micht hier ein).
Damit ihr nachelesen könnt, was ihr zu tun habt, hier mal 2 Links zum Auswärtigen Amt, die hier auch schon hundert-fach gepostet wurden.
>>> hier hin klicken, um den ersten Link zu öffnen <<<
>>> hier hin klicken, um den zweiten Link zu öffnen <<<
Und dann müsst ihr natürlich wissen, wie die Regelungen eures Bundeslandes ausehen.
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geschrieben 1599415566914
Nochmal was zum Thema Verunsicherung bezüglich der Folgen der Quarantäne bei Reisen in ein Rikiskogebiet:
Ich bin der Ansicht, dass in der gegenwärtigen Gemengelage weder Restriktionen der Schulbehörden noch seitens der Arbeitgeber in der hier übermittelten Form rechtskonform sind.
Vielmehr wären das erhebliche Übergriffe auf die Grundrechte, da man ja Betroffene quasi zu einer Stornierung des Reisvertrages quasi nötigt, da vermutlich die Neigung, entweder seinen Arbeitsplatz zu riskieren oder ein Ordnungsgeld wegen unentschuldigten Fehlens in der Schule nicht besonders verbreitet sein dürfte.
Allem Anschein nach sind Veranstalter ihrerseits nicht geneigt, einer kostenlosen Kündigung wegen Quarantänefolgen näherzutreten. Ein Zwang würde wiederum in die ordentliche Ausübung der Geschäftstätigkeit massiv (i.e. unrechtmäßig!) eingreifen.
Entweder müssen die Sanktionen / deren Androhung im Falle eines Reiseantrittsunterbu unterbunden werden, oder die Veranstalter im Falle einer Erstattung entlastet.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1599423397878
wir haben im Februar eine Reise über vtours für Oktober gebucht(belek) Bald stand die Restzahlung an aber wir wussten, das Hotel hat nur zur Hälfte geöffnet. Sämtliche Leistungen können somit nicht erbracht werden. Diese Tatsache wurde aber ständig ignoriert. Es gibt bei der Verbraucherzentrale so einige Vordrucke, womit man den Reiseveranstalter per Einschreiben kontaktieren kann. Sei es der Rücktritt wegen Gefahren, die man im Februar nicht wissen konnte oder eben Reisemängel, die nicht behoben werden können. All das berechtigt zur Kündigung. Und es gibt eine ADAC Mängelliste. Wir haben vtours damit "genervt" und nun habe sie uns die Reise storniert mit der Begründung von höherer Gewalt, nicht mal die Mängel mussten greifen.
falls also jemand in einer ähnlichen Lage ist, hoffe ich, mein geschriebenes konnte helfen.
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geschrieben 1599424395221
Willkommen im Forum von HolidayCheck, ffd ...
Vielen Dank für deine Schilderung, ich glaube allerdings nicht, dass hieraus breite Ableitungen der Handhabe resultieren!?
Man braucht auch keine Vordrucke, die Sachverhalte kann man besser in sachlichen eigenen Worten vortragen.
Ganz sicher erfolgte die Stornierung in eurem Fall durch den Umstand, dass sich die Reise für vtours in eurem Fall als nicht durchführbar erwies, es bedurfte also erst gar keiner Evaluierung möglicher Mängel.
Allein der Umstand, dass eine Anlage nur zur Hälfte geöffnet ist bedeutet beileibe nicht einen Mangel "sämtlicher Leistungen" wie von dir formuliert. Diese Argumentation wurde also vollkommen korrekt übergangen.
Zudem ist "all das berechtigt zur Kündigung" eine reichlich breitwürfige und sehr sportliche Auslegung, die vermutlich nur wenigen rechtlichen Überprüfungen Stand hält.
Fazit: Ihr habt Glück gehabt, vtours erkannte, dass eine Durchführung der von euch gebuchten Reise wirtschaftlich / organisatorisch nicht erstrebenswert ist.
Nerven und Formularschreiben schicken allein bewirkt sicher nichts!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1599425034520
naja, wenn die Zimmer und die gesamte Familienzone gesperrt bleiben (Aquapark, Kinderbetreuung ect) und somit die Leistungen nicht
erbracht werden kann, dann ist das wohl ein mangel.
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geschrieben 1599425924752 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ja, natürlich ist das einerseits ein Mangel, andererseits aber eben eine Sicherheitsmaßnahme ohne Alternative.
Es wirkt übrigens nicht besonders intelligent, wenn man das nicht einsieht.
Seitens der häufig mit Reiserecht befassten Fachleute jedenfalls herrscht mehr und mehr die Einschätzung, dass solche angeblichen Einschränkungen nicht zu Minderungen oder gar Kündigungen berechtigen und die Betroffenen das mit ein wenig Reflexion selbst erkennen dürften (ich glaub da auch nicht dran!).
Wenn du vernünftig darüber nachdenkst wirst du hoffentlich einsichtig.
In der Zusammenfassung handelt es sich bei dir um einen für dich glücklichen Zufall und nicht etwa um die Früchte deines Generves.
Soweit von mir dazu.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1599427432710
Huch.. da kennt jemand nicht ansatzweise die Sachlage und meint es besser zu wissen. Das wirkt auch nicht sehr intelligent, selbst wenn man meint der oder die Schlauste zu sein.
wie lustig das mein Anwalt, der Anwalt eines Freundes(selbes Hotel gebucht) da eine ganz andere Meinung zu haben.
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geschrieben 1599428358723 , zuletzt editiert von REJBodenheim
oh oh....
Hast du nicht alle Elemente der Sachlage geschildert, als du "dein geschriebenes" abgeschickt hast? Das müsste aber schon da sein, damit der geneigte Leser feststellen kann, ob dein Fall auch auch seine Buchung zutrifft. Was muss man denn noch wissen, um dein geschriebenes richtig zu deuten?
Dann zu sagen, die Sachlage wäre nicht ansatzwesie bekannt ist bestenfalls "schräg".
Dein Anwalt, der Anwalt deines Freundes mögen eine Meinung dazu haben. Aber was mein Anwalt, der Freund meines Anwalt und dessen Freundin, die auch Anwältin ist davon halten ist genauso zunächst mal nur eine wage Meinung auf eine, wie du selbst zugibst, unvollstängig geschilderte Geschichte.
Also werde entweder konkreter damit alle etwas davon haben, oder lass es einfach bei 3 Beträgen.
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geschrieben 1599452050822
Frage, im November über HolidayCheck eine FTI Packing Reise in die Türkei gebucht.
Daten der gebuchten Reise
Di. 15.09.2020 (Direktflug)●08:30 Leipzig/Halle (LEJ)⁞Onur Air (8Q 2005)●12:45 Antalya (AYT)
Do. 01.10.2020 (Direktflug)●18:00 Antalya (AYT)⁞Onur Air (8Q 4007)●20:25 Leipzig/Halle (LEJ)
so nun Reiseunterlagen bekommen Flugzeiten Katastrophe
H: LEJ-AYT 15.09.2020 ab 18:20 Uhr 15.09.2020 an 22:30 Uhr FHY 0332
R: AYT-LEJ 01.10.2020 ab 06:30 Uhr 01.10.2020 an 09:00 Uhr XQ 0274
In den Unterlagen steht auch "Side Mare" die machen aber dieses Jahr gar nicht mehr auf.
Laut Holidaycheck ist eine Stornierung nicht möglich und ein anderes Hotel wurde mir bis jetzt auch noch nicht genannt
Haben die Reiseveranstalter jetzt völlige Narrenfreiheit???