• Leilulani
    Dabei seit: 1585250444419
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    geschrieben 1599854093228 , zuletzt editiert von Leilulani

    Hier der Auszug aus der Mail, klingt mir nicht so, als ob das Thema an den RV weitergegeben wurde (ich hoffe, ich zitiere hier korrekt):

    -----------------------------------------------------------------------------------

    Als Reisebüro haben wir keine Möglichkeit Zahlungsläufe zu unterbrechen, da die Zahlung direkt über den Veranstalter läuft.

    Wir empfehlen Ihnen trotz der Situation die Restzahlung zu leisten, da Sie mit dem Reiseveranstalter einen gültigen Reisevertrag geschlossen haben.

    Bei ausbleibender Zahlung kann der Reiseveranstalter die Buchung zu Ihren Lasten mahnstornieren.

    -----------------------------------------------------------------------------------

    Bei ANEX warte ich noch auf Rückantwort meiner letzten Mail :triumph:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1599854960927

    @Leilulani

    Leider scheint Anex keine kürzere Restzahlungsfrist vorzusehen - daher wohl auch die Ansage.

    Tatsächlich kann das Reisebüro dann keine abweichenden Vereinbarungen durchwinken ... :confused:

    Vor dem Mahnstorno steht aber gewöhnlich noch eine Zahlungsaufforderung mit einer neuen Fristsetzung.

    Davon abgesehen wird auf dein Ersuchen zum Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände gar nicht eingegangen - hattest du das nicht vorgetragen?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Leilulani
    Dabei seit: 1585250444419
    Beiträge: 7
    geschrieben 1599856192895

    Leider nein, darauf habe ich keine Antwort bekommen.

    Bereits in meiner ersten Mail an Holidaycheck habe ich das Problem mit der Quarantänepflicht dargelegt, auch da habe ich keine Antwort bekommen.

    Vielleicht herrscht aktuell an allen Fronten Unklarheit, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll.

    ANEX hat mir diese Woche "freundlicherweise" bereits eine Zahlungsaufforderung geschickt, dass das Geld bis 12.09.2020 eingegangen sein müsse. Diese Meldung habe ich ignoriert, denn das wären dann 32 Tage vor Abflug und nicht wie vereinbart 30 Tage vor Abflug. Also kleinkariert kann ich dann auch sein...

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1599857086812

    Hoffentlich hast du dich da mal nicht verrechnet.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1599866998195

    @Leilulani

    Nochmal:

    HC ist i.d.F. dein Reisebüro - von dort können keine "Entscheidungen" kommen, lediglich Hinweise auf die vertraglich festgelegten Bedingungen (z.B. Zahlungsfristen) ansonsten müssen alle Anfragen weitergeleitet werden zum Beschluss.

    Leider entfallen die Bestimmungen zur Quarantäne ja nicht in die Sphäre des Veranstalters, er ist also streng genommen in der Lage, die gebuchte Leistung schadenunbehaftet zu erbringen aus rechtlicher Sicht - zumindest solange, bis ein Gericht anders entscheidet.

    Hinsichtlich des Anspruchs auf Rücktritt ohne Gebührenbelastung sind inzwischen Entscheidungen ergangen - diese betrafen allerdings Reisen zu Beginn der Pandemie - also unter deutlich anderen Vorzeichen.

    Ganz knifflige Angelegenheit ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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  • Leilulani
    Dabei seit: 1585250444419
    Beiträge: 7
    geschrieben 1599898526770

    @HABERLING

    Ich habe gar nicht gerechnet, sondern mich auf die Daten berufen, die mir von HC auf Nachfrage mitgeteilt wurden (für den Rücktritt auch mit Uhrzeit).

    @vs

    Vielen Dank nochmal, für deine präzise Einschätzung des Sachverhalts. Deine Beiträge sind für mich eine Bereicherung des Forums, von der hoffentlich auch andere Reisende in ähnlicher Situation profitieren können.

    Ich habe nochmal eine Frage hinsichtlich der Flugsituation. Im Laufe der Woche habe ich gesehen, dass die Flüge auf der Seite des Flughafens immer weiter zusammengestrichen wurden. Mittlerweile ist für unseren Abflugtag nur noch ein Flug übrig, der von einer anderen Airline ist. Auf Nachfrage wurde mir seitens HC mitgeteilt, dass bei uns die ursprünglich gebuchten Flüge hinterlegt sind. Wie ist dann das Vorgehen seitens der RV? Würden wir dann auf den verbliebenen Flug umgebucht werden, auch wenn es eine andere Airline ist? Oder werden die Reiserücktritte abgewartet und im Zweifel dieser Flug auch gestrichen, weil zu wenig Fluggäste zu erwarten sind? Wenn ich die AGB's hierzu lese, würde ich das einem Reisemangel zuordnen, den ANEX durch den Flug einer anderen Airline beheben könnte, richtig (Auszug der AGB: "ANEX Tour kann mit der Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen")? Bringt uns dann auch nichts, ich wollte es nur nochmal nachgefragt haben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1599900946402

    @Leilulani

    Du hast keinen Linienflug mit ... gebucht sondern eine Beförderung mit dem Flugzeug von A nach B.

    Daher kann sich das LVU ändern und das gilt auch für die Reisezeiten - jedenfalls in einem gewissen Rahmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Schleswiger
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    geschrieben 1599904547864

    @UlrichS

    Bei uns im Norden würde man sagen, dass ist Klugschnackerei.

    Im Kern treibt die meisten Leute doch die Sorge um, vor der Corcoronazeit gebucht zu haben. Jetzt droht bei der Rückkehr ggf. eine Quarantäne oder schlimmstenfalls bei positiver Testung eine Quarantäne in der Türkei. Das evtl. bei verbrauchtem Urlaub oder schulpflichtigen Kindern.

    Jetzt wird überlegt zu stornieren oder Das Risiko einzugehen, auf eine für sie bessere Lösung ab dem 01.10.2020 zu hoffen. Tritt aber diese bessere Lösung nicht ein, ist die Stornosumme mittlerweile auch gestiegen.

    Jetzt kann ich vielleicht immer noch stornieren und hoffen im Klageverfahren unter Bezugnahme des § 651 BGB erfolgreich die Stornogebühren abwehren zu können. Ein Klagerisiko habe ich aber allemal.

    Alle RV lassen sich ja leider nicht auf Verhandlungen ein. Hier scheint Anex Tour besonders rigide zu sein.

    Der Kern des Übels ist aber, dass das AA nicht frühzeitig die kommenden Regelungen kommuniziert und Hunderttausende Familien in der Luft hängen lässt.

    Das ist die Sorge der meisten Forumteilnehmer, da hilft auch kein oberlehrerhaft kopierter Text des AA

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