... und durchaus auch aus vielen reisewilligen Urlaubern... dies nur zur Ergänzug Thema anstehende Herbstferien z.B.
Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
-
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1601451585134 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
-
geschrieben 1601451945140 , zuletzt editiert von REJBodenheim
@eike2801 sagte:
Wir sind nun sehr unzufrieden und hätten niemals mit einem solchen Ausgang gerechnet.
Ja, kann ich verstehen. Ist immer unangenehm, wenn man sich verrechnet. Aber wie alle anderen habt ihr frühzeitig gebucht und lange Zeit gehabt euch zu überlegen, wie ihr vorgehen wollt.
.
Egal wie jetzt in den nächsten Stunden entschieden wird, kurz darauf schlagen diejenigen hier auf, die nicht mit dieser Entwicklung gerechnet haben. Entweder "ich wollte doch gar nicht reisen, jetzt muss ich" oder "ich habe schon vor so langer Zeit gebucht und jetzt darf ich meinen verdienten Urlaub nicht antreten weil..."
.
Wäre viel schöner, wenn hier konkrete Ratschläge angefragt würden. Dann könnte man auch konkret helfen.
-
geschrieben 1601452798373
Hallo zusammen,
wir haben ja am 08.09. den Rücktritt von unserer Pauschalreise (Türkei, 10.-17.10.) gegenüber unserem RV aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (Türkei -> Corona-Risikogebiet -> Gefahr für unsere Gesundheit) erklärt und die Rückzahlung der von uns bereits erfolgten Zahlungen gefordert. Der Rücktritt erfolgte eindeutig, wir haben also nicht angefragt, sondern eine eindeutige Erklärung abgegeben.
Am 25.09. hat sich der RV erstmals dazu geäußert. Sie akzeptieren den Rücktritt nicht. Sie akzeptieren den Rücktritt nur, wenn wir „normal“ zurücktreten und die Stornokosten akzeptieren.
Wir haben nun inzwischen in drei Mails mit immer anderen Worten zu erklären versucht, dass ein Rücktritt mit Zugang der Rücktrittserklärung wirksam wird und es nicht der Zustimmung des RV bedarf. Der RV sieht das weiterhin anders. Der Reisevertrag ist nach Aussage RV aktuell weiterhin gültig.
Dass der RV die Stornokosten einbehalten möchte, damit hatten wir gerechnet (das muss wohl am Ende ein Gericht entscheiden) - dass der RV aber den Rücktritt gar nicht erst akzeptiert (akzeptieren muss), das ist für uns neu und nicht nachvollziehbar.
Meine Frage: Hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht, also dass ein RV einen Rücktritt nicht akzeptiert (akzeptieren muss)? Ich habe intensiv recherchiert, aber keinen solchen oder ähnlichen Fall gefunden. Auch kein Gesetz oder irgendwelche Berichte, wo dies jemals thematisiert wurde…
Danke & LG
-
geschrieben 1601455016882
Einen Rücktritt muss er nicht akzeptieren, eine Stornierung schon.
Da dem Veranstalter eure Argumentation offenbar nicht ausreicht hebt er den Vertrag eben nur gem. der AGB auf.
Bis dahin sind beide Parteien weiterhin zur Erfüllung verpflichtet.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1601456675186
Danke für Deine schnelle Antwort ! Weißt Du noch, ob es eine zeitliche Frist gibt bis wann man eine Stornierung der Flüge vornehmen muss ? Bin gespannt, ob Corendon rumzickt...
-
geschrieben 1601457419731
Wie immer lautet das Zauberwort "unverzüglich", ansonsten handelt es sich um eine konkludente Annahme der Änderung.
Wie Corendon das handhabt weiß ich nicht, bei XQ läuft es jedenfalls sehr geschmeidig: Ab 4h Verschiebung Rücktritt und Erstattung der Ticketkosten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1601460799860
Danke, genau das schreibt der RV immer: Aufhebung nur gem. AGB. Aber nun kann ich die Aussage vom RV zumindest einordnen (Wobei der RV in den AGB bei außergewöhnlichen Umständen einen kostenfreien Rücktritt zulässt, eine „Aufhebung nur gem. AGB“ also auch für unsere Forderung möglich ist. Formal ist das bestimmt richtig, war nur für uns halt nicht wirklich eindeutig.)
Rücktritt/Stornierung waren für mich bisher gleichbedeutend, sorry, wenn ich mich daher vorhin nicht präzise genug ausgedrückt habe.
Wir sind gem. § 651h Abs. 3 BGB vom Vertrag zurückgetreten, dies ist gleichzeitig unsere Stornierung. Nun liegt es am RV, den Vertrag rückabzuwickeln, ihn also ebenfalls zu stornieren. Bis dahin gilt der Vertrag weiter, vertragliche Pflichten müssen jedoch nicht mehr erfüllt werden (laut jura-basic.de).
In unserer Rücktrittserklärung haben wir die Begriffe Rücktritt/Stornierung an verschiedenen Stellen (für uns) sinngleich verwendet.
Im Kopf auf allen drei Seiten: Stornierung Pauschalreise…
Im Betreff: Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände…
Im Text dann noch einmal direkt nacheinander: Ich trete daher vom Reisevertrag zurück. Bitte bestätigen Sie mir unverzüglich den Erhalt der Stornierung.
Rücktritt/Stornierung sollten von uns also eindeutig kommuniziert sein. Bin gespannt, wie es weitergeht.
-
geschrieben 1601460910868
Also auf der Seite vom AA ist der Eintrag zu Türkei jetzt mit „Stand 30.09“ ausgezeichnet... dann wird es wohl wirklich so bleiben wie jetzt, also Risikogebiet aber die 4 Regionen von der Reisewarnung ausgeschlossen. Oder was denkt ihr?
-
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1601462219554 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Was sollen jetzt Spekulationen ? --- Du musst einfach noch einen Tag abwarten
-
geschrieben 1601464017509
mein Status
am 07.09.20 hatte ich kurzfristig Türkei gebucht vom 14.09.20 - 28.09.20
zu diesem Zeitpunkt war: Test in der Türkei und wenn dieser negativ ausfällt, keine Quarantäne
der Test in der Türkei fiel negativ aus
zuhause:
jetzt bin ich in Quarantäne und kann am 04.10.2020 einen erneuten Test vornehmen lassen
Begründung:
Gem. § 2 Abs. 2 der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 18. September 2020 sind Sie weiterhin von der Quarantäne erfasst.