Welchen Teil von "es ist i.O., nach einer Reise in ein Risikogebiet und folgender Quarantäne ggfls. auf eine Entschädigung verzichten zu müssen" verstehst du nicht?
Vollkommen absurd, von Vorteilsnahme zu fabulieren ...
Es wird ein Szenario der Drohung / Diskriminierung geschaffen, die von Einkommensverzicht bis hin zu Klausurausschlüssen reicht und weit in den Anspruch auf Entfaltung der Persönlichkeitsrecht eingreift.
Ferner ist ein Risikogebiet allein noch kein Kündigungsgrund, wodurch bei einem Verzicht auf die Reise ohnehin ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden für den Einzelnen entsteht.
Ebenso willkürlich erscheint die Eingrenzung auf "ausländische Risikogebiete", demnach kann man nach seinem Urlaub im Berchdesgadener Land eine Entschädigung gem. §56 IfSG erhalten?
Schließlich wird durch die Testvorschriften (explizit Türkei) ein Eintragungsrisiko signifikant minimiert.
Meines Erachtens fehlt bei der Umsetzung der diversen Bestimmungen das Augenmaß - sei es seitens der Entscheider oder jener, die sich hier in der Rolle der Moralisten gefallen.
Bei all diesen Betrachtungen habe ich nicht einmal den wirtschaftlichen Schaden für die Reisebranche im Fokus, es geht vielmehr und die psychische Belastung, die all den Betroffenen zugemutet wird.