• rene2507
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    geschrieben 1623516120490

    Doch ,die Erkrankung wurde von der Impfärztin eingetragen und der zweite Impftermin storniert

  • vonschmeling
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    geschrieben 1623516130804

    Ich nehme an, rene2507 meinte den Nachweis in Form eines pos. Tests.

    Und ja, zappeljule - du konntest ausgezeichnet helfen!

    Wenn ich richtig verstanden habe ist nämlich der Zeitpunkt der Erkrankung unmaßgeblich sofern die Impfung mindestens 2 Wochen zurückliegt.

    Die Türkei adaptiert betreffend die Einstufung die Vorschriften der EU. Demnach braucht rene2507 weder bei der Ein- noch bei der Ausreise einen Test.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1623516257341

    @rene2507

    Danke für die Ergänzung.

    Und hab ich vergessen: Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck! :four_leaf_clover:

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  • zappeljule
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    geschrieben 1623519975869

    Hallo Sokrates. Ja genau, so wirds bei uns auch praktiziert.

    Hi rene2507. Dann machen sie es bei euch anders. Hauptsache ist alles beisammen. :wink:

    Hallo vonschmeling. Exakt. Egal welche Kombination, es zählt der Tag der Impfung. Nur die, die "nur" Genesen, also ganz ohne Impfung sind, müssen auf den genauen Tag der Feststellung der Erkrankung achten fürs Reisen.

    Schönen abend euch

  • vonschmeling
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    geschrieben 1623526393917

    @zappeljule

    Danke.

    Ich fasse nochmal kurz zusammen zum Thema Genesene:

    Genesene ohne Impfung müssen einen Test beibringen, wenn ihre Erkrankung mehr als 6 Monate zurückliegt.

    Genesene mit Impfung sind von der Testpflicht befreit, wenn seit dem Pieks mindesten 14 Tage verstrichen sind.

    Diese EU Handhabe wenden auch die türkischen Behörden an.

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  • Blaumar88
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    geschrieben 1623565615938

    @zappeljule sagte:

    Als Genesen gilt, wer die Erkrankung durchgemacht hat. Zum Reisen in der EU reicht dann der Positivbescheid der Gesundheitsämter. Da ist der Zeitpunkt der festgestellten Erkrankung maßgeblich.

    Zur Ergänzung: Als genesen gilt nur der, der eine erkannte Infektion (der PCR erkennt nur eine Infektion, keine Erkrankung) hatte bzw. sich in Quarantäne befand!

    Ein anschließender AK-Suchtest KANN ebenfalls eine Infektion aufdecken, gilt aber nicht und fließt nicht in die Beurteilung ein.

    Also gilt nur der als genesen, der nen PCR hat machen lassen und anschließend in Quarantäne war.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1623567875632

    Steht überall, dass der Antikörpertest nicht anerkannt wird ... :smirk:

    rene2507 war im Nov 2020 erkrankt, ohne die Impfung müsste er daher erneut ein Testergebnis mitbringen, da die 6 Monate abgelaufen sind.

    Das war die Frage.

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  • laika75
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    geschrieben 1623569052235

    @schlangenfanger sagte:

    Der Antigen-Schnelltest darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein . Egal wie lange er in Deutschland gilt .

    Es reicht also definitiv lediglich ein schriftlich bestätigter Schnellstest, z.B. vom selben Tag aus?

    Ich dachte nämlich, dass ein PCR- Test Pflicht ist.

    Viele Grüße

  • Bienekind
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    geschrieben 1623571388351

    Guckst du hier!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1623571820080 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, laika75! :sunny:

    Bestimmte Anforderungen an den Test sind zu beachten, aber ein Antigentest reicht aus für Ein- und Ausreise.

    Allerdings werden die in der Türkei noch nicht verwendet, also PCR Test für die Rückreise. Die sind überall verfügbar und kosten 30€.

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