EINführen meinst du sicher?
Zigaretten nach Deutschland???
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geschrieben 1535627523483
Aus Bulgarien ausführen...nach deutschland einführen
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geschrieben 1535627964637
Verstanden JA
Aus Bulgarien Ausführen ist nicht beschränkt, da kannst du den ganzen Koffer voll machen.
Die Beschränkung, Zollabgabenfreie, gilt eben für Deutschland, wie gefragt wurde.
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geschrieben 1535630147845
Zu dem Thema habe ich mich Mal mit einem Hamburger Zollbeamten unterhalten. Ja ich darf bis zu 800 Zigaretten einführen, aber die müssen versteuert sein!
Unversteuerte gibt es nach seiner Aussage keine Freimenge, die man zumindest im Flugzeug nach und von Bulgarien auch nicht kaufen darf.
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geschrieben 1535630177512
Und wer juanito 's Witze auch nicht ganz lustig findet ....
Erlaubt sind 800 Zigaretten pro Person - aber! diese müssen in dem jeweiligen EU-Land versteuert worden sein, also somit keine Schwarzzigaretten ohne Steuermarke - da liegt die Grenze bei 200 Zigaretten pro Person.
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geschrieben 1535643655668
Dann hab ich gerade noch eine Frage... hoffe die klingt jetzt nicht so blöd, wenn ja dann Sorry. Ist aber ernst gemeint. In varna gibt es ja ein kleines Duty free bei der Einreise und das grössere wenn man ausreist. Haben die die gleichen Preise auf Zigaretten? Weiss das evtl jemand ?
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geschrieben 1535645410820 , zuletzt editiert von vonschmeling
@mikedien sagte:
Beim Zoll.de steht definitiv 800 Stk innerhalb EU bis auf Sondergebiete.
Wer oder wo diese Sondergebiete sind, wird nicht weiter erklärt.
Doch, wird es:
Die aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Staatsgebiet einzelner EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht zum Zollgebiet der EU. Daher gelten für sie die Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat.
Reisemitbringsel aus diesen Gebieten sind daher nur abgabenfrei, wenn sie innerhalb der Reisefreimengen für Waren aus Nicht-EU-Staaten eingeführt werden.
- Büsingen
- Helgoland
- die Inselgruppe Färöer
- Grönland
- Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Saint-Barthélemy
- Livigno und Campione d'Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio
- Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten
- Ceuta und Melilla und
- der nördliche (türkische) Teil Zyperns, in dem die Regierung Zyperns keine tatsächliche Kontrolle ausübt
- Gibraltar
Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten daher ebenfalls die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.
- die britischen Kanalinseln
- die Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Réunion, Französisch-Guayana und Saint-Martin)
- die Kanarischen Inseln
- die Ålandinseln
- der Berg Athos in Griechenland
(Quelle ist natürlich die Website der Zollbehörde)
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1567880957931
1 Jahr vorbei wieviele Zigaretten darf ich aus Bulgarien mitbringen