Hallo Hugo, das solltest du aber wirklich wissen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
gibt bekannt:
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten
aus dem Ausland
Deutschland hat sein Ausländerrecht geändert
Informationen für nachziehende Ehegatten
und ihre Ehepartner in Deutschland
www.integration-in-deutschland.de
Wollen Sie zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen?
Oder wollen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten nach
Deutschland ziehen?
Oder wollen Sie nach Deutschland kommen, um dort zu
heiraten und mit Ihrem Ehegatten zu leben?
In diesen Fällen müssen Sie vor der Einreise nachweisen,
dass Sie einfache Deutschkenntnisse haben.
Damit soll sichergestellt werden, dass Sie sich in Deutschland von Anfang
an auf einfache Art auf Deutsch verständigen können.
Einfache Deutschkenntnisse sind Kenntnisse der deutschen
Sprache auf der "Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen". Dazu gehört,
dass Sie vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache
Sätze verstehen und verwenden können (z. B. nach dem
Weg fragen, einkaufen etc.). Sie sollen sich und andere vorstellen
und Fragen zu Ihrer Person stellen und beantworten
können, z. B. wo Sie wohnen oder welche Leute Sie kennen.
Natürlich müssen Ihre Gesprächspartner dabei deutlich
sprechen und bereit sein zu helfen.
Sie sollen auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben
können, z. B. auf Formularen von Behörden Name, Adresse,
Nationalität usw. eintragen können.
Wie können Sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen?
Sie müssen die Sprachkenntnisse vor der Einreise im Regelfall
bei der Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug
in der deutschen Botschaft bzw. im Generalkonsulat
nachweisen. Dazu müssen Sie den Antragsunterlagen ein
Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1
"Start Deutsch 1" beifügen. Die Goethe-Institute sind die
deutschen Kulturinstitute im Ausland. Sie bieten Sprachunterricht
und Sprachprüfungen an. Die Sprachprüfung "Start
Deutsch 1" kann im Goethe-Institut abgenommen werden.
++++
Also schon mal den angeheirateten Ausländer in Deutscher Sprache unterrichten.
Nicht nur: te amo, te quiere mucho und trallala
In Kuba gibt es kein Goethe-Institut, da werden die chicas/chicos in der Botschaft in ein Gespräch "verwickelt"
Der Deutsche Partner darf nicht dabei sein.
++++
@ admin, kannst du ja wieder in die Ulk-Abteilung verschieben, hat mit Reisen eigentlich nichts zu tun.
Ist Lebenshilfe!
Ja, noch etwas: Gilt natürlich nur für Deutschland. Österreich wird wohl nachziehen!?
In der Schweiz werden keine Deutschkenntnisse verlangt.
Wie denn auch? :rofl:
Ob sich dies allerdings mit Art.6 GG vereinbaren lässt?
Muss Karlsruhe irgendwann mal entscheiden.