Hallo Austria2, ich habe dieses Jahr eine Dominikanerin in Deutschland geheiratet. Sie musste dafür u.a. folgende Papiere aus der Dominikanischen Republik mit bringen:
- Geburtsurkunde mit Legalsierung von der Deutschen Botschaft in Santo Domingo
- Eine "Ledigkeitsbescheinigung" von einem Notar bestätigt.
Diese Unterlagen müssen n Deutschland von einem vor Gericht anerkannten Übersetzer übersetzt werden. Danach schickt das Standesamt die Unterlagen zum zuständigen Oberlandesgericht. Diese stellen auch noch eine Anfage bei der Ausländerbehörde. Wenn dies alles erldigt ist, dann kann man einen Termin beim Standesamt machen. Dieses ganze Prozedere hat bei mir ca. 10 Wochen gedauert. Sie hatte ein Besuchervisum von 89 Tagen. Ungefähr 2 Wochen vor ihrer Abreise haben wir geheiratet.
Um in Deutschland allerdings dauerhaft bleiben zu können, muss sie nun noch die Deutsch A1 Prüfung ablegen.
So ist das in Deutschland. Du kannst sicher nähere Auskünfte bei deiner Ausländerbehörde oder der Deutschen Botschaft in Santo Domingo erhalten.