...danke für die statistische Übersicht, Dylan.
Die Umfrage bzw. deren Antwortmöglichkeit "...in Ausnahmefällen" ist für mich sinnfrei. Wer definiert bitte "Ausnahmefälle"? Frei nach dem Motto, mir war halt heute mal danach betrunken Auto zu fahren?
§1 der StVO ist eindeutig und eigentlich bedarf es weder einer Promillegrenze für Alkohol, noch für sonstige Drogen, denn diese haben bei der Teilnahme im Straßenverkehr nicht zu suchen! Meiner Meinung nach sollten die Strafen einfach entsprechen angehoben werden: Beim ersten Verstoß 30 Tagessätze plus ½ Jahr Führerscheinentzug, beim zweiten Verstoß 75 Tagessätze und ein Jahr, beim dritten oder wenn Personen verletzt/getötet wurden, Einzug des Kraftfahrzeuges, 300 Tagessätze als Strafe und lebenslänglichen Führerscheinentzug.
Dann würde niemand mehr über irgendwelche Grenzen oder Ausnahmen diskutieren...