• carstenW.
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    geschrieben 1196621211000

    das stimmt krümel. Sicherlich finde ich die Vorgehensweise wie in diesem Falle auch nicht ok. Ich denke aber, daß TH etwas anderes rüberbringen mag als das, wie es hier verstanden wird. Nicht falsch verstehen, aber es geht um die Gesetzesmäßigkeit. Wie sie in der Türkei ist weiß ich nicht. Jedoch wenn sie annähernd so Ihre Gesetze haben, dann steht dies so fest. Hier in Deutschland ist man wie TH schon sagte mit 16 Jahren strafmündig (da man 2 Jahre später mit vollen Rechten u. Pflichten auf die Menschheit losgelassen wird). Darunter ist man nicht strafmündig, heißt passiert nicht viel. Jedoch haben festgeschriebene Gesetze auch Ihre Gültigkeit, ohne Abweichungen. Ob dies ok ist oder nicht ist eine andere Frage.

  • jordan26
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    geschrieben 1196621547000

    @all

    T-H hat Recht von A-Z leider! geschehen vor einigen Wochen in CH das Theater mit dem FC Thun das Mädchen war damals noch 15 und hatte sexuelle Kontakte mit Spieler dieses Verein,Fazit selbst ein Zungen Kuss ist mit einer unter 16 jährigen verboten und gilt als sexuelle Handlung die zur Bestrafung des/der mannes führt.

  • Siggi1234
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    geschrieben 1196621981000

    @Carsten: in D ist man mit 14 strafmündig. Vorher passiert garnichts. Und auch mit 17, wenn man strafrechtlich völlig unauffällig war, beim ersten mal auch nicht viel, in Marcos Fall schlimmstenfalls eine Bewährungsstrafe, vor allem, da es sich aller Wahrscheinlichkeit nicht um einen Vorsatz gehandelt haben dürfte. Was T-H in dieser Hinsicht erzählt, ist schlicht und ergreifend unrichtig. Es swird nämlich nicht nach einer Art "Preisliste", also ein Jahr für dies, drei Jahre für das, gearbeitet, sondern es werden immer die Umstände berücksichtigt.

    @Püppi, wenn "sowas" in der EU wäre, Marco könnte in Ruhe zu Hause Weihnachten feiern. Vielleicht gegen Kaution. Aber er könnte. Im übrigen hätte es gegen M auch hier ein Verfahren gegeben, und das nicht zu knapp. Dieses Türkei-Never Gedusel ist m.E.n. naiv und völlig frei von von jeder Sachkenntnis. Sorry, nicht persönlich gemeint.

    Gruß, Peter

    Das Leben ist eine lange Straße. Manchmal befindet sich das Ziel aber am Wegesrand.
  • Siggi1234
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    geschrieben 1196622374000

    Fred, ich habe Dich irgendwie anders in Erinnerung. Damals waren die Rundungen eher an den Oberarmen :laughing:

    Wenn jemand "OT" schreit, wir sind im Fun-Forum, gelle? :rofl:

    Das Leben ist eine lange Straße. Manchmal befindet sich das Ziel aber am Wegesrand.
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1196622801000

    @roamer

    sorry, daß war auf das Alter von Marco bezogen. War er 16 oder 17 als das passierte? Wenn egal. In Deutschland ist man im Alter von Vollendung des 14. bis 17. Lebensjahres bedingt strafmündig. Erst ab 18 Jahren hat man die unbedingte Strafmündigkeit. Straftäter von 18 - 22 Jahren muß auf die geistige Reife geachtet werden, ob Jugendrecht oder Erwachsenenrecht angewendet werden kann.

    Es kommt immer drauf an, was vogefallen ist. Zu sagen da passiert nicht viel ist unsinnig. Die Rechtsprechung ist breit fächerbar u. eine geschilderte Angelegenheit ebenfalls. Nicht umsonst gibt es in Deutschland auch genügend Jugendstrafanstalten. Sicherlich muß schon viel passieren, jedoch die Aussage einer Vergewaltigung ist schon heftig. Ob es wahr ist oder nicht ist eine andere Sache. Jedoch wird dem nachgegangen.

  • Püppi
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    geschrieben 1196623794000

    @peter:

    Das ist ja auch nur meine persönliche Meinung. Hat jetzt auch gar nicht unbedingt nur mit Marco zu tun und als naiv würde ich es schon mal gar nicht bezeichnen.

    Ich finde halt, dass eine Nation, die sich hier nicht anpassen kann nichts in der EU zu suchen hat. Das ist jetzt aber auch oT, sorry.....

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum!
  • Siggi1234
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    geschrieben 1196624280000

    @Carsten, ich habe auch mit Jugendstrafrecht viel zu tun. Vergiß mal die Vergewaltigung, die gibt es so im Strafrecht gar nicht, sondern ist eigentlich die Summe aus bis zu 7 verschiedenen Straftaten, angefangen mit Nötigung. Die im Faqll von Marco nacjzuweisen, ist nahezu unmöglich. Zudem, bei satten 4 (vier) Spermien in der Vagina, naja.

    Wenn ich sagte, da passiert nicht viel, ist das keineswegs unsinnig, sondern Rechtsreralität. Du mußt als unbescholtener Jungendlicher schon ganz schön zulangen, um eine Freiheitsstrafe zu erhalten. Eine umstrittener sexueller Mißbrauch ohne erkennbare vorhandene Neigung wird selten hart bestraft,zumal ein körperlicher Schaden wie Verletzungen nicht erkennbar war. Zudem hätte es in einem "ordentlichen" Verfahren jede Menge Gutachten gegeben, vor allem psychlogische, und zwar über beide.

    Warum denn Härte und Haft usw., wonach T-H zu lechzen scheint? Habt Ihr eine Ahnung, was angerichtet wird, wenn ein Jugendlicher in den Vollzug kommt? Und vor allem, was da herauskommt? Wer vorher noch kein ********** war, hat optimale Chancen, ein solcher geworden zu sein. Ich weiß nicht, ob T-H Spaß daran hat, einen Jugendlichen zu verkorksen. Es gibt ja noch viele andere Möglichkeiten, etwas Täter-Opfer-Ausgleich etc.

    Wart Ihr eigentlich alle auf dem Jesus-Trip, als Ihr 17 ward? Hätte Euch so etwas oder Ähnliches nie und nimmer passieren können?

    Habt Ihr mit 17 nach dem Perso gefragt? Wer frei von Schuld, der werfe den ersten Stein. Und langsam habe ich das Gefühl. wir drehen uns im Kreis.

    Gruß, Peter

    Das Leben ist eine lange Straße. Manchmal befindet sich das Ziel aber am Wegesrand.
  • Siggi1234
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    geschrieben 1196624876000

    @Püppi sagte:

    @peter:

    Ich finde halt, dass eine Nation, die sich hier nicht anpassen kann nichts in der EU zu suchen hat. Das ist jetzt aber auch oT, sorry.....

    Sorry, Püppi, in diesem Punkt nicht naiv, aber frei von Sachkenntnis. Die Türkei h a t sich angepaßt, die Paragraphen, die jetzt gegen M angewandt werden, sind fast wörtlich aus dem deutschen StGB abgeschrieben, w e i l sie sich anpassen will. Aber wehe, es trifft die deutsche Volksseele. Im Klartext, Marcos Fall wird juritisch kaum anders behandelt als dies in D passieren würde. Daß es dort langsamer und schlampiger abgeht, stimmt. Aber die Türkei hatr juristisdch gesehen Quantensprünge gemacht, und da läuft auch nicht alles gleich reibungslos. In D auch nicht. Wie hieß der Mann, der wegen einem nie verübten Bankraub x Jahre in Haft saß, weil der Gutachter sich geirrt hatte? Hier. Nicht in der Türkei. Laßt doch mal die Kirche im Dorf. Ich habe Mitleid mit Marco, aber ich mache nicht blindlings ein Land dafür verantwortlich. Da gibt es weiß Gott andere Schuldige.

    Gruß, Petert

    Das Leben ist eine lange Straße. Manchmal befindet sich das Ziel aber am Wegesrand.
  • kruemel1312
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    geschrieben 1196624993000

    @Pedro kann dem nur so zustimmen.... Bezieht sich auf beide Beiträge..

    wenn Marco noch lange in der Türkei im Knast bleibt - ist er - wenn nicht sowieso schon - verkorkst fürs Leben......

    Und ich glaube auch nicht, dass TH mit 17 so unschuldig war wie er schreibt.........

    Kruemel1312 - Rioja und Amarone Liebhaber
  • carstenW.
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    geschrieben 1196625099000

    @püppi

    das sehe ich auch so.

    @roamer

    natürlich finde ich das Vorgehen dort auch nicht ok. Aber ich halte mich auch bzgl. sonstiger Meinungen dahingehend zurück, da ich über diesen Fall einfach zu wenig weiß. Jedoch sollte man immer daran denken, andere Länder, andere Sitten. So ist es halt nun mal. Daher auch meine Antwort gegenüber Püppi.

    Vergewaltigung wird nach dem Jugendstrafgesetz sehr wohl geahndet, sogar bis zu 3 Jahren. Wenn Spermien nachgewiesen sind (auch wenn es nur 4 sind), sind diese gegeben. Sicherlich fehlt mir hier auch das Ergebnis von Gutachten, falls es überhaubt welche gibt.

    Auch weiß ich, daß jugendliche Mädchen oftmals reifer aussehen als sie wirklich sind. Und daher richtet sich meine Meinung auch vielmehr an die Eltern.

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