Wie urteilt die Englische Presse über diesen Vorfall? Hat Jemand von euch Infos?
Ich denke an meinen 17 jährigen Sohn, will und kann dazu keine Stellung nehmen, es ist für mich unvorstellbar und unglaubich bizzar!!!
Wie urteilt die Englische Presse über diesen Vorfall? Hat Jemand von euch Infos?
Ich denke an meinen 17 jährigen Sohn, will und kann dazu keine Stellung nehmen, es ist für mich unvorstellbar und unglaubich bizzar!!!
@olli_o2 sagte:
mit anderen Worten: DU würdest Marco, wenn es dein Sohn wäre, wieder dorthin zurückschicken sich einbuchten zu lassen aufgrund der Aussage einer verzogenen frühreifen Göre deren Mutter die Aufsichtspflicht für ihre Tochter verletzt hat?
Gut, dass ich nicht dein Sohn bin.
Hallo olli_o2,
das hast Du heute nacht kurz nach 0:00 h geschrieben, da kanntest Du das hier noch nicht.
LG
Sokrates
schön Sokrates,
das beantwortet jetzt aber nicht meine Frage ob du deinen eigenen Sohn zu diesem Prozess als Angeklagten schicken würdest.
Und dass Marco nach 8 Monate langem Kidnapping durch die türkische Justiz jetzt immer noch den Glauben an dessen rechtstaatlichem Handeln hat, und zum Prozess in die Türkei fliegen will, finde ich persönlich nichts weiter als naiv.
Ich jedenfalls, der seit 1998 jedes Jahr einmal jährlich in der Türkei im Urlaub war (bis auf dieses Jahr, aber das war Zufall), habe mir auch für 2008 bewusst ein anderes Urlaubsland ausgesucht.
Ich frage mich doch zum Beispiel warum hat der Richter, der 8 Monate gnadenlos war, ihn jetzt ohne Auflagen freigelassen und nach Deutschland ausreisen lassen?
Eben, weil er selbst den Fall loswerden wollte und hoffte dass der Fall in Deutschland verhandelt wird.
Wenn Marco jetzt dort wieder auftaucht heißt das für den Richter, dass er diesen leidigen Prozess, den er innerlich schon abgehakt hat, weiter führen muss. Und das macht ihn dann mächtig sauer.
Und was Marco blühte wenn der Richter sauer war, hat Marco ja schon 8 Monate zu spüren bekommen.
Frage an die Strafrechtsexperten: Wenn Marco bei einem Prozess in Deutschland freigesprochen werden sollte (woran ich bei einem Prozess in der Türkei erhebliche Zweifel hätte, denn man wird ihm dort sicher die 8 Monate aufbrummen, die er eh schon absaß), wer zahlt ihm eigentlich dann die Haftentschädigungskosten?
1.) Der türkische Staat oder 2.) der englische Staat oder dürfen wir Deutschen Steuerzahler, in unserer Eigenschaft als das Sozialamt der Welt, das wieder für die eigentlich Schuldigen, also Nummer 1.) bzw. Nummer 2.), bezahlen?
Der Typ ist doch nur noch ätzend und nervt......mit seiner Rumpopperei macht der doch genug Kohle....
Jetzt kann er 5 Bücher schreiben lassen und hat ausgesorgt.....
"Poppen, Sonne und die kleinen Engländerinnen - das Tagebuch des Marco W"
Sag mal, hast du noch alle Tassen im Schrank?
Mombi ich schau nach...
Vielleicht sollte man mal bedenken, dass noch garnichts bewiesen ist. Wird hier als Held gefeiert und war dann doch der böse Finger. War ja keiner von uns dabei.
Die Rechte zu verkaufen wird sicher die einzigste Möglichkeit gewesen sein um alles zu bezahlen. Die Anwälte haben sicher nicht aus Sympathie gearbeitet.
Jau sind alle da.......aber was hatte das nu mit dem Bengel zu tun?
Vielleicht werden die Tassen für eine Marco-Gedenk Glühweinfeier gebraucht. :rofl: :rofl: Jeder guckt jetzt in seinen Schrank und stiftet die Tassen.
gefunden bei Wikipedia:
" Eine Haftentschädigung wird für im Nachhinein als vollständig oder im Wesentlichen unschuldig befundene Personen gezahlt, die eine Freiheitsstrafe verbüßten.
Die Entschädigung erfüllt die Funktion eines Schadensersatzes oder Schmerzensgeldes. Sie ist im "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen" (StrEG) geregelt und beträgt nach §7 [u][color=red]11 Euro[/u][/color] für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Zusätzlich kann Entschädigung für Vermögensschaden geleistet werden, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25 Euro übersteigt und der Schaden nicht ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre.
Abgezogen werden können von der Entschädigung allerdings die Kosten für Betreuung und Verpflegung während der Haftzeit, so dass die reale Entschädigung noch erheblich gemindert wird. "
das wären nach 247 Tagen Haft 2717 €uro, davon werden noch die Kosten für Verpflegung und Betreuung abgezogen, dann reden wir hier doch wirklich von Peanuts. Wenn er denn Unschuldig ist.
Ob dieser Betrag ausreichend ist soll jeder für sich entscheiden
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!