habe dies auch eben aus dem Radio gehört. Einfach unfaßbar. Da könnte ich platzen.
Mecker-Ecke / Speakers Corner
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geschrieben 1214832808000
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geschrieben 1214859416000
Hab übrigens gerade gehört, dass der Antrag beim Europäischen Gerichtshof abgewiesen wurde, da er ein faires Verfahren hatte und der betreffende Kriminalbeamte auch ein Verfahren bekam.
Hoffe der Jammerlappen hat eine "schöne Zeit" in Haft! :sm7:
Meiner Meinung nach sollte der Beamte eine Medaille oder eine sonstige Auszeichnung bekommen!!!
Lg :klappe:
1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten -
geschrieben 1214860273000
auch wenn ich persönlich den betreffenden Beamten verstehe!!
Aber er hat widerrechtlich gehandelt.
Wie der EuGH entschieden hat ist jetzt keine Wiederaufnahme möglich.
Und das ist gut so.
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geschrieben 1214860833000
Gegen den Beamten wurde ja auch ein Verfahren eingeleitet! Wie er bestraft wurde weiss ich allerdings nicht!
Lg
1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten -
geschrieben 1214864850000
Der damalige Polizeivizepräsident und ein weiterer Kriminalbeamter wurden von einem Gericht unter Berücksichtigung der Milderungsumstände zu einer «Verwarnung mit Strafvorbehalt» verurteilt. Sie gelten damit nicht als vorbestraft. Der hessische Innenminister stellte das Disziplinarverfahren gegen beide ein
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geschrieben 1214868025000
O.K. Pitt,
von mir bekämen sie trotzdem 'n Orden!
Lg
1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten -
geschrieben 1214903261000
widerrechtlich gehandelt hin oder her. Man muß mal überlegen was auf dem Spiel stand. Sicherlich, Recht steht auch einem solchen Straftäter zu. Man soll sich aber mal überlegen, wie solche Dinge in anderen Ländern durchgesetzt werden . Für mich vollkommen verständlich, erst Recht wenn man sich in die Lage der Eltern bzw. Angehörige des Opfers versetzt. Dieser ********** solte mal ganz kleine Brötchen backen u. nicht noch was raus haben wollen.
LG
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geschrieben 1214910902000
Man hat mitunter den Eindruck, daß bei uns den Tätern mehr Aufmerksamkeit und Verständnis entgegenschlägt als den Opfern. Die Tatgründe, die Motivation für eine kriminelle Vita werden eingehend untersucht, während den Opfern die naheliegendsten psychologischen Hilfestellungen verweigert werden.
Aus prozeßtaktischen Gründen können sich viele Täter nicht einmal zu einer Entschuldigung bei dem jeweiligen Opfer durchringen.
Ich habe den Eindruck, da läuft gewaltig was schief.
Herr Daschner, stellv. Polizeipräsident, hätte von mir eine Belobigung für sein Verhalten bekommen, ganz sicher keine Verwarnung mit Strafvorbehalt.
Suaviter in modo, fortiter in re. -
geschrieben 1214923199000
Natürlich mußten die beteiligten Personen zumindest verwarnt, wenn nicht gar disziplinarrechtlich bestraft werden.
Folter bzw. die Androhung derselben steht in Deutschland zu recht unter Strafe und der Staat hat sich ebenso an die seinigen Gesetzgebung zu halten und zwar ohne wenn und aber.
Würde dieses nicht passieren, dann hätten wir eine willkürliche Justiz und das kann in niemandem Interesse sein.