@'Barbara R.' sagte:
Leider fällt sowas unter Selbstjustiz und die ist hierzulande nunmal verboten.
Leider? Vollkommen zu Recht!
Auch wenn das Verhalten mancher Zahlungsverweigerer gegen das persönliche Rechtsempfinden spricht, kann das Mittel zur Eintreibung einer Forderung wohl kaum in der subjektiven Entscheidung des Gläubigers liegen. Wie das Wort Zahlungsmoral schon sagt, handelt es sich um eine Frage der Moral des Einzelnen. Die kann man nicht staatlich verordnen oder gesetzlich verankern. Und für diese Fälle, gibt es in einem Rechtsstaat Gerichte.
Ich arbeite in der Automobilbranche und mich amüsiert gerade die Vorstellung, jedem säumigen Kunden, der seine Werkstattrechnung nicht beglichen hat, den Wagen zu zertrümmern oder den frischen Lack vom Kotflügel zu kratzen.
Die häufigste Ursache für das Nichtzahlen von Werkstattrechnungen in der Kfz-Branche sind übrigens Qualitätsmängel bei den ausgeführten Arbeiten. In anderen Branchen des Handwerks wird dies nicht gravierend anders sein. Eine Tatsache, die um das Geschrei der fehlenden Zahlungsmoral gern verschwiegen wird.
Sicher gibt es genügend vorsätzliche Zahlungsverweigerer, die manchem Kleinbetrieb das Leben schwer machen oder gar in den Ruin treiben. Aber wie immer gibt es auch hier zwei Seiten zu beleuchten.
Grüße von Effi