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  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30979
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1603911960414

    Könnte man sich etwas gewählter ausdrücken Richtung Politik und Coronamaßnahmen? Wir sind hier nicht in der Eckkneipe, danke.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9597
    geschrieben 1603918656801

    :clap::thumbsup:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • webdesigne
    Dabei seit: 1280966400000
    Beiträge: 179
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1603954744886

    Es weicht zwar vom Thema ab aber ich hab auch nach 10 mal durchlesen nicht finden können das irgendwer irgendwie Schimpfwörter oder sonst angewendet hat. Wie auch immer und wie schon gesagt ist es leider so dass ein Urlaub auch nicht ein Urlaub sein kann wenn man mim "Fetzn" im Gesicht spazieren muss, selbst im Freien. Schade, und ich habe mich schon auf die Kanaren und die Sonne im Dezember gefreut :-(

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  • elke3
    Dabei seit: 1183852800000
    Beiträge: 2572
    Gran Canaria - ich lebe auf meiner Trauminsel!
  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
    Beiträge: 16834
    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1604056360408 , zuletzt editiert von Sokrates

    Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!

    In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist

    Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.

    Weiterhin wird festgelegt, dass vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses einer Touristenunterkunft der Benutzer darüber informiert werden muss, dass die Zugangsbedingungen zu dieser Unterkunft die Anerkennung der Durchführung dieses diagnostischen Tests einschließen. Darüber hinaus ist die Bestätigung des Kunden zum Erhalt dieser Informationen erforderlich.

    Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.

    Bei weiterem Lesen dieser Meldung (immer davon ausgehend, dass die Übersetzung der spanischen Vorlage entspricht) werde ich das Gefühl nicht los, dass der Gesetzgeber dabei hauptsächlich an spanische Touristen gedacht hat.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • DerewigReisende
    Dabei seit: 1293926400000
    Beiträge: 269
    geschrieben 1604057668300

    @sokrates sagte:

    Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!

    In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist

    Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.

    Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.

    In den spanischen Zeitungen edias.es und diariodeavisos.elespanol.com

    schreibt man:

    Jedem Besucher, der den Nachweis nicht hat, wird die Einreise verweigert und er muss sich isolieren

    weiter:

    Die Kosten für die Tests (PCR- oder Antigentests) sind von den Reisenden zu tragen, für die Einhaltung der Testpflicht haben die Hotels/Vermieter zu sorgen.

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