Könnte man sich etwas gewählter ausdrücken Richtung Politik und Coronamaßnahmen? Wir sind hier nicht in der Eckkneipe, danke.
Corona/ Infos für alle Kanarischen Inseln
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30979Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1603911960414
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geschrieben 1603918656801"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1603954744886
Es weicht zwar vom Thema ab aber ich hab auch nach 10 mal durchlesen nicht finden können das irgendwer irgendwie Schimpfwörter oder sonst angewendet hat. Wie auch immer und wie schon gesagt ist es leider so dass ein Urlaub auch nicht ein Urlaub sein kann wenn man mim "Fetzn" im Gesicht spazieren muss, selbst im Freien. Schade, und ich habe mich schon auf die Kanaren und die Sonne im Dezember gefreut
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geschrieben 1604052845794 , zuletzt editiert von elke3Gran Canaria - ich lebe auf meiner Trauminsel!
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geschrieben 1604056360408 , zuletzt editiert von Sokrates
Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!
In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist
Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.
Weiterhin wird festgelegt, dass vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses einer Touristenunterkunft der Benutzer darüber informiert werden muss, dass die Zugangsbedingungen zu dieser Unterkunft die Anerkennung der Durchführung dieses diagnostischen Tests einschließen. Darüber hinaus ist die Bestätigung des Kunden zum Erhalt dieser Informationen erforderlich.
Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.
Bei weiterem Lesen dieser Meldung (immer davon ausgehend, dass die Übersetzung der spanischen Vorlage entspricht) werde ich das Gefühl nicht los, dass der Gesetzgeber dabei hauptsächlich an spanische Touristen gedacht hat.
LG
Sokrates
Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern! -
geschrieben 1604057668300
@sokrates sagte:
Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!
In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist
Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.
Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.
In den spanischen Zeitungen edias.es und diariodeavisos.elespanol.com
schreibt man:
Jedem Besucher, der den Nachweis nicht hat, wird die Einreise verweigert und er muss sich isolieren
weiter:
Die Kosten für die Tests (PCR- oder Antigentests) sind von den Reisenden zu tragen, für die Einhaltung der Testpflicht haben die Hotels/Vermieter zu sorgen.