@heartlight sagte:
Man sollte immer beachten daß eine Auslandskrankenversicherung NICHT zahlt wenn die erkrankung schon vor Reiseantritt bestanden hat (Folgebehandlung).
Und eine Schwangerschaft (inkl. der Komplikationen die dabei auftreten können) zählt dann als "Vorerkrankung" !!
Also muss man die Differenz zu dem was die GKV zahlt aus eigener Tasche löhnen !!
von was genau sprichst du jetzt?
auslandskranken? oder reiseabbruch- bzw. reiserücktritt?
das sind zwei verschiedene paar schuhe.
bei der auslands KV muß man häufig in vorleistung gehen, letztendlich werden die kosten aber übernommen.
auch die reiserücktritt- bzw. -abbruchvers. springt dort ein.
man muß nur mal schauen, denn es gibt wirklich gute produkte.
ich weiß das, weil ich sowas verkaufe.