hallo franz, vielen dank für die prompte info. Die von dir genannte website ist äusserst hilfreich und wird ja nun allen foren-mitgliedern nochmals wärmstens ans herz gelegt.
Ich empfinde auch die von dir erwähnten sogenannten mecker-eskapaden unnötig, da jeder wissen muss, dass kein reiseveranstalter/reederei geld zu verschenken hat. Aber: zum zeitpunkt der entscheidung für die buchung einer kreuzfahrt würde ich aus fairnessgründen schon wissen wollen, was da auch an unerwarteten, aber möglicherweise unvermeidbaren nebenkosten auf mich zukommt.
Was die „Zwangs-Trinkgelder“ anbetrifft, bin ich schon auf sehr seltsame konstellationen gestossen. Die Katalogangaben meines Reisebüros weist darauf hin, dass z.B. Trinkgelder nicht im Vollpensions-Preis enthalten sind. Völlig OK. Es wird dann im Kleingedruckten auf die Gültigkeit der AGB des Reiseveranstalters verwiesen, der namentlich genannt ist. Auch OK. Von hier ab wird’s interessant, denn im Passus „Leistungen/Nebenabreden“ wird wiederum mit folgendem Satz auf eine neue Quelle verwiesen: „Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Webseiten im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung“. Die konkrete Webseite selbst ist nicht genannt, man muss hier schon ein wenig googeln. Wenn man dann fündig geworden ist, werden einem die Augen geöffnet, dort werden die Zwangstrinkgelder konkret genannt und auch die Abrechnungsmethode, d.h. automatisch vom Bordkartenkonto.
Nach meinem Verständnis von Verbraucherrechten ist die mehrfache Verlinkung recht tricky, aber eigentlich nicht zulässig, da unter der Zielsetzung der bewusst versteckten Information ganz weit nach hinten im noch kleineren Kleingedruckten erwähnt. Ich meine mich zu erinnern, dass z.B. bei Onlinegeschäften alle Kosten und Nebenkosten für einen zu bestellenden Artikel nebst Versand- und Verpackungsgebühren klar und deutlich auf der ersten Seite zu erscheinen haben. Gilt dies Prinzip für Kreuzfahrten nicht?
Hat jemand Ahnung, ob diese Taktik möglicherweise sittenwidrig und damit ungültig ist?