• holidayfux
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    geschrieben 1281177734000

    hallo sue04

    ähnlich fragen stellen sich mir auch. Mein Reisebüro hat mich auf den Veranstalter Air-Maritime Seereisen München verwiesen. Auf deren Webseite sind unter dem Button „Online-Katalog“ auf Seite 13 die Preise für beide Getränkepakete genannt (http://www.air-maritime.at/website/index.php). Getränkepakete für Erwachsene 27,95 pro Tag, Alkoholfreie Getränkepakete 14,95 pro Tag. Ich gehe mal davon aus, dass je Person das geeignete Paket bestellt werden kann, also für Erwachsene das Alkoholpaket und für Kinder natürlich das Softdrink-Paket. Du musst aber die Entscheidung bereits am ersten Tag an Bord treffen und falls du dies tust, dann auf jeden Fall für die gesamte Dauer, also 9 oder 12 Tage Kreuzfahrt. Die Gültigkeit ist in Bars und Restaurants von 10.00 bis 2.00 nachts.

    Vielleicht können andere Forumsteilnehmer, die bereits mindestens eine solche Kreuzfahrt mitgemacht haben, dies ja bestätigen.

    Hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben.

  • holidayfux
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    geschrieben 1281178449000

    Habe gehört, dass es üblich ist, auf der Louis Majesty „ZWANGSTRINKGELDER“ zu berechnen und zwar 8 Euro pro Nase und Tag. Ganz schön üppig. In allen mir von meinem Reisebüro zur Verfügung gestellten Informationen ist hierauf aber überhaupt nicht hingewiesen worden. Kann jemand bestätigen, dass dies so gehandhabt wird? Müsste eine solche Zwangsabgabe nicht auch Bestandteil der AGB sein, um wirksam zu werden?

    In jedem Fall denke ich, dass Trinkgelder freiwillig gegeben werden und das möchte ich auch gern weiterhin so handhaben.

  • holidayfux
    Dabei seit: 1281139200000
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    geschrieben 1281178918000

    habe vor kurzem gelesen, dass die Hausratversicherung, die ja auch bis zu 10 % der Versicherungssumme als Aussenversicherung z.B. bei Urlaubsreisen gilt, NICHT FÜR SCHIFFE gilt! Die Versicherungsbedingungen der allgemeinen Hausratversicherung sollen nur Gebäude auf festem Grund enthalten. Das heisst ja, das auf einem Kreuzfahrtschiff diese Versicherung nicht greift, wenn jemand in die Kabine einsteigt und dir Sachen entwendet. Hat jemand Erfahrung, wie man hier für Schutz sorgt?

  • steamboats
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    geschrieben 1281188462000

    @holidayfux Ich habe das Thema gerade ausführlich für einen Artikel bei cruisetricks.de recherchiert: Vor allem ältere Versicherungspolicen beinhalten Kreuzfahrtschiffe nicht und wenn es nicht extram im Vertrag erwähnt ist, ist es auch nicht mit abgedeckt. Es ist so wie Du's schreibt: Schiffe gelten nicht als Gebäude.

    Also einfach mal im Versicherungsvertrag nachlesen und evtl. den Versicherungsmakler fragen, inwieweit eine Umstellung auf einen Versicherungsvertrag nicht auch aus anderen Gründen sinnvoll ist - z.B. in Hinblick auf Unterversicherung haben alte Versicherungsverträge oft keine dynamische Anpassung der Versicherungssumme u.ä.

    Ansonsten würde ich jetzt allein wegen einer einzelnen Kreuzfahrt kein neue Hausrat abschließen. Auf Kreuzfahrten kommen Einbrüche so gut wie nie vor. Grund: Alle öffentlichen Bereiche der Schiffe sind in der Regel mit Kamras überwacht, vor allem auf den großen Schiffen. Selbst wenn da trotzdem dumm genug ist und in Deine Kabine einbricht, ist es für die Security ein Leichtes, den Einbrecher zu identifizieren. Und von Bord flüchten ist für den Täter tendenziell auch etwas schwierig, es sei denn er schwimmt gerne lange Strecken ;-)

    Franz

  • holidayfux
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    geschrieben 1281199261000

    hallo franz, vielen dank für die prompte info. Die von dir genannte website ist äusserst hilfreich und wird ja nun allen foren-mitgliedern nochmals wärmstens ans herz gelegt.

    Ich empfinde auch die von dir erwähnten sogenannten mecker-eskapaden unnötig, da jeder wissen muss, dass kein reiseveranstalter/reederei geld zu verschenken hat. Aber: zum zeitpunkt der entscheidung für die buchung einer kreuzfahrt würde ich aus fairnessgründen schon wissen wollen, was da auch an unerwarteten, aber möglicherweise unvermeidbaren nebenkosten auf mich zukommt.

    Was die „Zwangs-Trinkgelder“ anbetrifft, bin ich schon auf sehr seltsame konstellationen gestossen. Die Katalogangaben meines Reisebüros weist darauf hin, dass z.B. Trinkgelder nicht im Vollpensions-Preis enthalten sind. Völlig OK. Es wird dann im Kleingedruckten auf die Gültigkeit der AGB des Reiseveranstalters verwiesen, der namentlich genannt ist. Auch OK. Von hier ab wird’s interessant, denn im Passus „Leistungen/Nebenabreden“ wird wiederum mit folgendem Satz auf eine neue Quelle verwiesen: „Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Webseiten im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung“. Die konkrete Webseite selbst ist nicht genannt, man muss hier schon ein wenig googeln. Wenn man dann fündig geworden ist, werden einem die Augen geöffnet, dort werden die Zwangstrinkgelder konkret genannt und auch die Abrechnungsmethode, d.h. automatisch vom Bordkartenkonto.

    Nach meinem Verständnis von Verbraucherrechten ist die mehrfache Verlinkung recht tricky, aber eigentlich nicht zulässig, da unter der Zielsetzung der bewusst versteckten Information ganz weit nach hinten im noch kleineren Kleingedruckten erwähnt. Ich meine mich zu erinnern, dass z.B. bei Onlinegeschäften alle Kosten und Nebenkosten für einen zu bestellenden Artikel nebst Versand- und Verpackungsgebühren klar und deutlich auf der ersten Seite zu erscheinen haben. Gilt dies Prinzip für Kreuzfahrten nicht?

    Hat jemand Ahnung, ob diese Taktik möglicherweise sittenwidrig und damit ungültig ist?

  • steamboats
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    geschrieben 1281208963000

    @holidayfux: "mecker-eskapaden" bitte nicht falsch verstehen - ich hab' einfach schon zu oft Leute gesehen, die *vorher wussten*, welche Kosten anfallen, und sich dann trotzdem hinterher bitterlichst über die "*******" beschweren ... Wenn man's vorher weiß, muss man sich halt überlegen, ob man's akzeptiert, oder wo anders bucht.

    Du hast völlig Recht, einige Anbieter verstecken das Thema "Trinkgeld" schon recht geschickt, sodass man es unter Umständen übersieht; und für Kreuzfahrt-Neulinge ist das Thema halt nicht selbstständlich, sondern erklärungsbedüftig. Meiner Beobachtung nach liegt es bei Reisebüros oft nicht einmal an böser Absicht, sondern an eigenem Unwissen (was die Sache natürlich nicht besser macht).

    Juristisch kann ich Dir dazu nichts sagen; ich bin weder Jurist, noch kenne ich mich in dem schwierigen Metier Reisevertragsrecht bzw. bezüglich Preisangabe-Pflichten gut genug aus ... Ich glaube, das kann (und darf) Dir im konkreten Einzelfall auch nur ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale beantworten.

  • holidayfux
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    geschrieben 1281214916000

    @franz

    die „mecker-eskapaden“ hatte ich nicht auf mich bezogen, insofern gibt es überhaupt keine unstimmigkeiten.

    ich habe befürchtet, dass es auf spitzfindigkeiten möglicherweise von winkeladvokaten ankommt, was die auslegung bzw. die rechtmässigkeit der sog. Zwangstrinkgelder betrifft.

    Nun ja, mit einer grossen portion eigener forschungsarbeit (und dem fabelhaften holidaycheck-forum) kann man eine menge herausfinden und das ist mir bis jetzt schon recht gut gelungen.

    Nun habe ich aber noch eine ganz andere thematik in den unterlagen entdeckt, die mich noch stutziger macht. In den AGB des Reiseveranstalters ist ein Passus unter „Beförderungsleistungen“ wie folgt: „Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekann gegeben.“ Ich werde den Verdacht nicht los, dass sich der Reiseveranstalter hiermit eine grösstmögliche Option einräumt, die sogar soweit gehen kann, dass nötigenfalls die Reise auch um mehrere Tage verschoben werden kann und es sich nicht nur um eine Verschiebung der zunächst bekanntgegebenen Uhrzeiten handeln kann. Da die Buchung zu exakt dem angebotenen Starttermin von verschiedenen Faktoren abhängt, wie Urlaubsplanung im Job, evtl. Bahn- oder Fluganreise mit Charterflug, die nicht so einfach rückgängig gemacht werden können, würde ich gern wissen, ob jemand die Frage beantworten kann, wie die o.g. Aussage wirklich gemeint ist. Immerhin ist die konkret ins Auge gefasste Kreuzfahrt zu einem bestimmten Termin für uns entscheidend, da meine Frau einen runden Geburtstag feiert und wir während dieses Tages auf See verbringen wollen – und nicht eine Woche früher oder später.

  • vwpassatgirl
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    geschrieben 1281224140000

    Ich war selbst letztes Jahr bei der Silvesterkreuzfahrt dabei und kann bezüglich Trinkgeld nur sagen, dass man dieses selbst herabsetzen kann wenn man möchte. Wir bekamen circa zur Hälfte der Reisezeit einen Zettel in die Kabine, auf welchem wir das Trinkgeld verändern konnten.

    Sollte man diesen nicht bekommen, kann man das Trinkgeld jederzeit bei der Rezeption heruntersetzen lassen.

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