• Soluna81
    Dabei seit: 1144627200000
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    geschrieben 1215424912000

    Hallo,

    im Flieger haben wir gestern 21,50,- Euro für Zigarretten bezahlt.

    Gruß

    Soluna

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1215424952000

    @frieslein sagte:

    Na supi! Letztes Jahr waren es noch 21 Euro pro Stange West. Dann heißt es Geld sparen. Ich nehm mir auch immer 15 Stangen mit nach Hause.

    Im Falle einer unangekündigten Zollkontrolle - welche zulässig ist - müsste der Zollbeamte bei dieser Anzahl von Zigarettenstangen von einem gewerbsmäßigen Handel ausgehen. Un dann wird es teuer. Nicht umsonst wurde es auf 4 Stangen begrenzt.

    denkt sich

    holzwurm

  • frieslein
    Dabei seit: 1180310400000
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    geschrieben 1215425397000

    Die Zollkontrolle kann doch gar nicht beweisen, dass ich gewerbsmäßig damit handeln würde. Ich bin Raucherin und fahre 1-2 mal im Jahr nach Mallorca. Mit den 10 bis 15 Stangen bin ich fürs erste zu Hause versorgt. Also soll mir mal jemand beweisen, dass ich die Zigaretten gewerbsmäßig mit nach Hause nehme.

  • holzwurm
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    geschrieben 1215426444000

    Das muß Dir der Zoll nicht beweisen.

    Du mußst es dem Zoll beweisen, daß es nicht so ist wie der Zoll es Dir unterstellt.

    LG

    holzwurm

  • Nightnurse02
    Dabei seit: 1176768000000
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    geschrieben 1215440745000

    Über den Preis für eine Stange Fortuna hat noch keiner geschrieben, wer weiß das vielleicht?

    Lg Angela

    Ärgere dich nicht über die Schlaglöcher auf der Straße, sondern genieße die Reise.
  • Teoha
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    geschrieben 1215442517000

    25,- EURO

  • frieslein
    Dabei seit: 1180310400000
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    geschrieben 1215455790000

    @holzwurm sagte:

    Das muß Dir der Zoll nicht beweisen.

    Du mußst es dem Zoll beweisen, daß es nicht so ist wie der Zoll es Dir unterstellt.

    LG

    holzwurm

    Dann kann der Zoll ja die leere Schachteln bei mir abholen :D

    Ne, jetzt mal im Ernst: Ich dachte echt, dass man da kein Ärger bekommt, wenn man ein bisschen mehr mitnimmt als eigentlich vorgeschrieben ist.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1215464905000

    @frieslein sagte:

    Ne, jetzt mal im Ernst: Ich dachte echt, dass man da kein Ärger bekommt, wenn man ein bisschen mehr mitnimmt als eigentlich vorgeschrieben ist.

    Wenn dem so wäre bräuchten wir die zollrechtliche Begrenzung innerhalb der EU auf 4 Stangen pro Person ja nicht!

    Oder?

    Und 11 Stangen mehr bei nur einer Person ist nur ein bißchen?

    Erklär das mal einem Zöllner.

    fragt sich

    holzwurm

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1215470467000

    Seit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wird der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EG nicht mehr von den Zollbehörden überwacht. Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer oder die besonderen Verbrauchssteuern auf beispielsweise Zigaretten, Spirituosen oder Mineralöl werden an den Binnengrenzen nicht mehr erhoben.

    Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen:

    Tabakwaren*:

    Zigaretten 800 Stück

    Zigarillos 400 Stück

    Zigarren 200 Stück

    Rauchtabak 1 kg

    *) Sonderregelung für neue EU-Mitgliedstaaten beachten!

    Alkoholische Getränke: Spirituosen 10 Liter

    Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter

    Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein) 20 Liter

    Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) 90 Liter

    Bier 110 Liter

    Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren: Kaffee 10 kg

    Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst, d.h. persönlich befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.

    Quelle: zoll.de

    Ich denke, ich kann den Zollbeamten glaubhaft machen, dass ich zwei Schachteln am Tag rauche und die Zigaretten nur für meinen privaten Gebrauch bestimmt sind.

    Ein starker Raucher wäre bescheuert, sich günstige Zigaretten zu kaufen, um sie dann zu verscherbeln.

    Bei diesen immer wiederkehrenden Fragen sollte zoll.de vielleicht mal in der Link-Sammlung auftauchen... - denn mancher hat scheinbar Schwierigkeiten, zu verstehen, wie die Sache tatsächlich aussieht und reitet immer noch auf den vor-EU-Zeiten herum.

    edit:

    frieslein, Du kannst ein "bisschen" mehr mitnehmen...

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1215508384000

    @Erika1 sagte:

    Bei diesen immer wiederkehrenden Fragen sollte zoll.de vielleicht mal in der Link-Sammlung auftauchen... - denn mancher hat scheinbar Schwierigkeiten, zu verstehen, wie die Sache tatsächlich aussieht und reitet immer noch auf den vor-EU-Zeiten herum.

    Und manch einer hat noch nicht verstanden, daß trotz EU Zollkontrollen zulässig sind. Diese erfolgen dann nicht mehr an der Grenze sondern irgendwo im Inland. Die Kontrolle muß ja nicht unbedingt auf dem Flughafen erfolgen, sondern kann auch 30 km vom Flughafen mobil auf der Autobahn gemacht werden.

    Wie glaubwürdig die Argumente dann sind wenn jemand z. B. 11 Stangen zuviel im Gepäck hat beurteilt immer der kontrollierende Zollbeamte.

    Nicht umsonst gibt es diese Richtwerte, die ja bereits genannt wurden bzw. unter zoll.de nachgelesen werden können.

    Ich kann nicht verstehen wie hier User andere Forenuser zum schmuggeln von Zigaretten animieren können.

    Ich persönlich kann nur jedem raten sich an die Richtlinien zu halten. Dann hat er im Falle einer Kontrolle keine Probleme.

    Filme über die mobilen Zollkontrollen hat es im Fernsehen schon zu genüge geben. Und die Leute durften dann Strafe zahlen weil sie einige Stangen mehr als erlaubt im koffer hatten.

    LG

    holzwurm

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