Ein Sozialversicherungabkommen besteht mit nachstehend aufgeführten Staaten.
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien/Nordirland
Irland Island Italien Jugoslawien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Mazedonien
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tunesien
Türkei
Tschechien
Ungarn
Zypern
Niemals aber wird der medizinisch notwendige Rücktransport in die Heimat bezahlt!
Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung gilt weltweit rund um die Uhr, da gibt es keine geographischen Hintertürchen für den Versicherer.
Abgesehen davon, dass die Privaten auch den Rücktransport bezahlen: man wird als Privatpatient behandelt.
Mit dem berühmten "Auslandskrankenschein" erhält man die Behandlung, die im jeweiligen Land üblich ist. Sollte der Patient Zuzahlungen leisten müssen, erhält er in Deutschland von seiner GKV auch nur den Betrag, den die Krankenkasse in Deutschland für die Behandlung hätte zahlen müssen.
Da werden Hunderte oder Tausende von Euro für einen Auslandsaufenthalt ausgegeben und immer wieder taucht diese Frage auf - als ob 50 Cent am Tag oder runde 10 Euro im Jahr für diesen Versicherungsschutz eine gewaltige Investition wäre...