• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1348476119000

    @edithe

    Ja, so hätte ich auch vergehen können, habe mich aber anders entschieden.

    Situation:

    1/2 Tag Aufenthalt in einer Privatklinik. Kosten (Ärzte,Zimmer, diverse Untersuchungen) beliefen sich auf rund 440 €.

    Wie du schreibst, erbot sich auch in diesem Fall der Patientenbetreuer, die Auslandskrankenversicherung zu kontaktieren. Ich habe dann aber mit der KK gezahlt. Zurück in Deutschland, haben die Versicherungsträger die Kosten zu 100% übernommen.

    Ich habe eine Auslandskrankenversicherung mit Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteilligung kann man vermeiden, wenn sich vorab ein anderer Leistungsträger (z. B. die gesetzliche Krankenkasse) an der Regulierung beteiligt.

    Wie die Sache bei einem Anruf bei der Auslandskrankenversicherung abgelaufen wäre - im Hinblick auf die Vorab-Beteiligung der "normalen" Krankenkasse / ob die beiden Versicherungen zwecks dieser Vorab-Beteiligung Kontakt zueinander aufgenommen hätten  - ich weiß es nicht, da nicht ausprobiert. ;)

    Gehe aber mal davon aus...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • weinliebhaberin
    Dabei seit: 1348444800000
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    geschrieben 1348491083000

    Hallo zusammen!

    hab jetzt ne ganze weile gelesen und finde nichts. könnt ihr mir helfen?

    bin mit nem bekannten gerade auf mallorca. er hatte daheim schmerzen vom hintern bis in den fuss. liess sich spritzen und Tabletten geben. Problem jetzt: Wirkung laesst nach. Problem zwei: krankenkarte vergessen. dafür aber auslandskrankenversicherung dabei (devk, vor drei jahren abgeschlossen und seitdem immer verlaengert, obwohl ich noch meinte, ich selbst brauch sowas nicht..  ).

    wie gehen wir jetzt praktisch vor?

    sind in cala ratjada.

    gibt's hohe kosten, wird zurückerstattet?

    einfach zum deutschen Arzt und erklaeren? kostet ne Beratung schon?

    sind ein wenig hilflos. haben im Netz dr. bredemeier gefunden. jemand Erfahrung? eine antwort waere eine riesenhilfe. rezeptionsdame meint, einfach hin und bezahlen und daheim rechnung einreichen. aber das stimmt nicht ganz oder? ist es da wirklich egal, dass er die normale versicherungskarte nicht mit hat?

    lg weinliebhaberin

    die auf antwort hofft

    wink

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1348491652000

    Auch eine Beratung des Arzts kostet wie hier bereits Geld, dort die Rechnung begleichen und nach Rückkehr bei der DEVK zur Erstattung einreichen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • edithe
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    Zielexperte/in für: Türkische Riviera
    geschrieben 1348492890000

    @weinliebhaberin

    Für das habt Ihr doch die Auslandskrankenversicherung ..

    Vorgehen wie Bernhard schreibt..

    L.G.

    Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1348493056000

    Ein Problem bei der Zusatzversicherung könnte allerdings möglicherweise die bereits vor der Abreise bestehende Vorerkrankung sein, siehe deren AGB.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • weinliebhaberin
    Dabei seit: 1348444800000
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    geschrieben 1348496459000

    Hallo Bernhard und die anderen netten Schreiber ;)

    Danke fuer die Antworten. 

    Nun bin ich etwas verdutzt. Der "Kranke" sagte mir, er sei extra hingegangen um sich versichern zu lassen, weil er ja aelter sei und schon ab und an zum arzt muesse.

    und gebau in dem Fall greift die Versicherung nicht?! 

    Die Erkrankung war daheim mit Spritze und Tabletten behoben. da muss es doch moeglich sein, dass in solch einem Fall eine Versicherung greift, die man abgeschlossen hat, weil man im Urlaub eben auch keine schmerzen haben muss.

    versteh ich nicht. ist das immer so?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1348497900000

    Ohne genaue Ursache der Erkrankung und ohne die AGB der DEKV kann man unmöglich dazu etwas sagen.

    Der "Kranke" sollte sich sich auf Malle behandeln lassen, die Rechnung dort bezahlen und nach Rückkehr entweder der gesetzlichen oder der Zusatzversicherung einreichen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • weinliebhaberin
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    geschrieben 1348498576000

    okay, ich werde es ihm sagen. im blödesten Fall bleiben die schmerzen auch nach Behandlung. und ich verstehe es richtig, dass er durchaus auf den kosten sitzen bleiben kann? oder bezahlt auf jeden Fall entweder der Versicherer oder die kasse, sprich einer von beiden?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1348499974000

    Geht auf Malle zum Arzt, lasst es behandeln und zahlt die Rechnung. Niemand kann die Diagnose und ausser euch die bestehenden Versicherungsverträge kennen, im schlimmsten Fall müsst ihr im Urlaub oder zuhause halt ein paar Glas Wein weniger liebhaben. ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • weinliebhaberin
    Dabei seit: 1348444800000
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    geschrieben 1348500548000

    lachenmuss.. nee das mit dem wein lassen wir mal ;)

    das einzig kleingedruckte, das ich sehe bei der devk: ausgenommen vom Schutz sind nur die Behandlungen,

    von denen schon vorher feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung des Urlaubs im Urlaub erfolgen müssen. wenn ich sporadisch ne spritze gegen schmerzen beim laufen bekomme, aber keine regelmaessigen termine

    dafuer habe, sollte so eine Spritze hier nicht unter die Ausnahmen fallen oder hab ich da nen denkfehler? ;)

    so und dann nerv ich auch nicht mehr :)

    dankoe nochmal

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