• MollyBea
    Dabei seit: 1081641600000
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    geschrieben 1178646449000

    Auf jeden Fall ein ärztliches Attest, das auch aktuell (nicht älter als 14 Tage) ist. Viele Staaten verstehen keinen Spaß, wenn Betäubungmittel (BTM) eingeführt werden.

    Medikinet ist ein starkes Aufputschmittel (Amphetamin), das durchaus missbräulich angewandt werden kann.

    Die Bundesoberbehörde (BfArM) hat auf ihrer Website FAQs zu dem Thema aufgeführt. www.bfarm.de, Betäubungsmittel, FAQ. (ich gehe mal davon aus, dass diese Angaben nicht gg. Forumsregeln verstoßen)

    Liebe Grüße

    Davon kannst Du ausgehen!

    LG

    Sokrates

  • koni6
    Dabei seit: 1177200000000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1179778118000

    hallo medikamente die unter das btmg fallen mussen je nach land unterschiedlich bescheinigt werden in europa mit dem sogenannten -schengener abkommen-auserhalb von europa ist es unterschiedlich du mußt aber immer einen brief vom doc haben mid.wenn du das zeug in den koffer machst und es gesehen wird gibts richtig streß da kann von flugverweigerung uber verhaftung alles pasieren also sei bitte vorsichtig-beim doc bekommst du einen vordruck fürs gesundheitsamt und dort wird das dann mit diversen stempeln versehen weiß das weil ich selber auf ein medikament angewiesen bin das unter das btmg fällt liebe grüße koni

  • blume29599
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    geschrieben 1179778892000

    Hallo

    ich bin auch betroffene Mutter eines ADHS Kindes. Ohne Medis ist ein Urlaub wirklich undenklich!!! selbst mit nicht einfach !!! So un zu deiner Frage. Wir fliegen das zweite JAhr ins Ausland. Du solltes möglichst nur so viel mitnehemen wie gebraucht wird. D.h somit hast du keine "Unmengen" bei Dir. Dann gibt es ein Abkommen - d.h. Schengener Durchführungsabkommen- , diese Formular müßte dein behandlender Arzt haben , es wird ausgefüllt - Name d. Arztes , des Kindes , Ausweisnr., verschriebene Arzneimittel, Darreichungsform , Gültigkeitsdauer f. den Urlaub, wie oft sie eingenomemn wird ... , dieses GFoprmular wird zum versorgungsamt geschickt und bestätigt und abgestempelt an euch zurück gesendet. Aber Vorsicht _ man sagte mir das kann manchmal bis zu einem halben Jahr dauern- bei uns hat es beide Male nur vielleicht 2 oder 3 Wochen gedauert. Und somit bist du auf der sicherern Seite.

    LG heike - ich hoffe ich konnte helfen - habe das Formular gearde vor mir zu liegen

    trotzdem einen schönen Urlaub

  • Goleo
    Dabei seit: 1181606400000
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    geschrieben 1181674686000

    Habe das gleiche Problem.Meine Tochter bekommt Medikinet (Kapseln).Diese fallen unter BTM und dürfen nicht mal eben so mit ins Ausland genommen werden.

    Der behandelnde Arzt hat uns einen Vordruck für solche Fälle ausgefüllt. Damit muss ich noch zum zuständigen Gesundheitsamt und diesen abesgnen lassen. Mit diem Zettel dürfen dann die Tabletten mit ins Handgepäck.

    Liebe Grüße Nicole

  • TDSCC
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    geschrieben 1181903250000

    Betäubungsmittel bei Reisen ins Ausland

    Die Behandlung starker Schmerzen oder die Behandlung von Verhaltensstörungen wie ADHS bei Kindern und Jugendlichen mit Betäubungsmitteln (Ritalin) bedeutet nicht, grundsätzlich auf Auslandsreisen verzichten zu müssen. Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn erneut zu Beginn der Urlaubszeit hin:

    Viele Patienten sind in Deutschland dauerhaft auf die Einnahme von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, angewiesen.

    Manche scheuen sich davor, Urlaubsreisen ins Ausland zu unternehmen, weil sie sich um die Qualität der medizinischen Versorgung am Ferienort sorgen und fürchten, Probleme mit der Polizei zu bekommen, wenn sie Betäubungsmittel im Gepäck haben.

    Grundsätzlich können Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben werden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen.

    Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (das sind zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) soll die Mitnahme der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen.

    Das Formular kann bei der Bundesopiumstelle angefordert oder von der Internetseite des BfArM (www.bfarm.de) heruntergeladen werden.

    Um alle unverzichtbaren Medikamente auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle Patienten, sich eine ärztliche Bescheinigung, möglichst in englischer Sprache zu besorgen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält, und diese bei der Reise mitzuführen. Darüber hinaus sollte sich der Patient vor seiner Reise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen, ob er alle unverzichtbaren Medikamente bei der Einreise mitnehmen kann.

    "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt."
  • anjalein
    Dabei seit: 1142899200000
    Beiträge: 383
    geschrieben 1181906597000

    Na super das ich das gelesen habe. Hab ich nicht gewusst. Dann werde ich mir mal so ein Formular besorgen.

    VG anja

  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1181942562000

    Meine Tochter nimmt auch Medikinet, aber wir haben es letztes Jahr über die Sommerferien abgesetzt und werden das in diesen Ferien wieder so machen. Eine Pause ist manchmal auch gar nicht schlecht. Mir wurde von unserer Ärztin gesagt, dass man bei Reisen in Länder mit Schengener Abkommen die Tabletten mitnehmen darf, aber eine Bestätigung vom Arzt und vom zuständigen Gesundheitsamt braucht. Da Medikinet unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Bei Reisen in die Türkei (wie bei uns) ist das, laut Ärztin etwas anderes. Da muss man sich auch noch an die zuständige Botschaft wenden und braucht nochmal irgendeine Bestätigung. Sie meinte das wäre ziemlich kompliziert. Wir kamen in dieser Zeit auch mal ohne Tabletten aus, wenn auch manchmal leicht gestresst.

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • TDSCC
    Dabei seit: 1136505600000
    Beiträge: 1123
    geschrieben 1182374066000

    Falls sich jemand die Formulare o.ä. runterladen möchte, hier der Link zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

    http://www.bfarm.de/cln_042/nn_424418/DE/Bundesopiumstelle/BtM/rechtsgrund/hinweise-auslandsreisen.html

    "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt."
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