NOCHMAL , ich habe es schon einmal erwähnt :
..... das "Zauberwort " und damit die Forderung an die KK muss sein :
Abrechnung auf Praxisbedarf, das hat,wie bei der Grippeschutzimpfung zur Folge,dass auch die 10 Euro Praxisgebühr entfallen ! Die Praxis besorgt den Impfstoff in der Apotheke !
.... also auch keine Rechnung,keine Vorkasse,sondern direkte Abrechnung mit der KK ! Gesamtkosten also 0,00 Euro für den Patienten !
Es ist einfach nicht O.K.,wenn es anders gehandhabt wird !
.... und es hat bei uns genau so geklappt mit TWINRIX A+B und Tollwut !
Allerseits einen schönen und gesunden Urlaub !
Uwe