So, hier wie versprochen die Liste:
Kostenübernahme für Reiseimpfungen
Reiseimpfungen
Vor dem Hintergrund des wachsenden internationalen Reiseverkehrs ist damit zu rechnen, dass reisebedingte Risiken zunehmen. Dabei kommt vor allem den Infektionskrankheiten, verursacht durch bereits bekannte und neu entdeckte Erreger, eine zentrale Bedeutung zu.
Andere in warmen Ländern verbreitete Infektionserreger rufen schwere, unter Umständen lebensbedrohliche Krankheiten wie Virushepatitis, Gelbfieber oder Typhus hervor. Manche Infektionskrankheiten existieren nur in bestimmten tropischen und subtropischen Regionen (zum Beispiel Gelbfieber), andere kommen weltweit vor, haben aber unter den klimatischen und teilweise eingeschränkten hygienischen Bedingungen bessere Möglichkeiten sich auszubreiten. In einigen Regionen hat sich die epidemiologische Situation für bestimmte Infektionskrankheiten in den letzten Jahren deutlich verschlechtert.
Prinzipiell sind die meisten reisebedingten Infektionen durch gezielte prophylaktische Maßnahmen (zum Beispiel Impfungen oder Nahrungsmittelhygiene) weitgehend vermeidbar. Viele Reisende unterlassen jedoch die entsprechenden Maßnahmen, weil sie nicht ausreichend informiert sind oder die Risiken vernachlässigen.
Gerade bei Fernreisen können besondere Impfungen vor regional auftretenden Infektionskrankheiten schützen und daher sinnvoll sein.
Kostenerstattung durch die TK
Die TK erstattet ihren Versicherten die entstandenen Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise. Die Kosten werden bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes oder des Gesundheitsamtes übernommen. Erstattet werden die ärztliche Impfleistung und der Impfstoff (gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für den Impfstoff) in voller Höhe auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtiges Amtes. Wenn Sie Impfrechnungen zur Erstattung einreichen, vermerken Sie bitte auf den Rechnungsunterlagen das private Reiseziel.
Erstattungsfähig sind Reise-Schutzimpfungen zum Beispiel gegen folgende Erkrankungen:
* Cholera
* Diphtherie
* FSME Zecken-Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
* Gelbfieber
* Hepatitis A
* Hepatitis B
* Japanische Enzephalitis
* Malariaprophylaxe (Tabletten)
* Meningokokken-Meningitis
* Poliomyelitis (Kinderlähmung)
* Tetanus (Wundstarrkrampf)
* Tollwut
* Typhus
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Robert-Koch-Institut - Impfungen FAQ
* Robert-Koch-Institut - Infekte A-Z
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Auswärtiges Amt - Länderinformationen
In jedem Fall ist eine ergänzende ärztliche Beratung erforderlich.