Moin! Wie man sieht, sind hier die wahren Experten unterwegs.... es ist leider doch nicht so ganz einfach...
Zunächst einmal muss man sich sehr genau im Klaren sein, welche Risiken abgesichert werden sollen und was man selbst zu tragen bereit ist. Zunächst einmal ist eine Auslandskrankenversicherung immer zu empfehlen, da die Kosten im EU- wie auch im Nicht-EU-Ausland exorbitant sein können, ich habe da in den USA / Kanada entsprechende Erfahrungen gemacht... da zahlt eine deutsche gesetzliche KV höchstens den deutschen Kostensatz, also quasi "nix", und Behandlungskosten in den USA können schnell mal in die (zig-)tausende gehen, je nach Art und Schwere der Erkrankung. Ambulante Behandlung wird in der Regel zunächst vom Patienten beglichen, per KK oder so, und anschließend erstattet, stationäre Behandlung geht direkt über die Reiseversicherung.
Dann sollte man sich ganz zu Anfang die Frage stellen: wie oft verreise ich eigentlich? Drei, vier, fünf mal im Jahr? Man zähle auch Städtetrips nach London, Wien, Barcelona etc. dazu, denn so bald man den Fuß vor die Tür setzt mit Koffer, Stock und Schirm, beginnt die Reise nach den Regelwerken der Versicherungswirtschaft und schon auf dem Weg zum Reiseziel ist man versichert. Reist man öfter und regelmäßig, lohnt sich die Jahrespolice.... das ist DEUTLICH günstiger als wenn man jede einzelne Reise versichert und immer wieder neue Policen abschließt für 4 Wochen oder so.
Kommen wir jetzt zum Rücktransport nach Deutschland. Hier unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen erheblich. Der Kasus Knacksus lautet: die Rückholung des Erkrankten nach Deutschland wird finanziert, wenn MEDIZINISCH ERFORDERLICH oder MEDIZINISCH SINNVOLL. Hier lauert eine wichtige Klausel. Medizinisch erforderlich bedeutet, dass nur dann ein Rücktransport erfolgt, wenn die Behandlung am Urlaubsort nicht durchgeführt werden kann. In Spanien, Nordamerika oder auch Brasilien gibt es eber exzellent ausgestattete Kliniken, die quasi jede Behandlung durchführen können. Spricht der Patient und auch die Angehörigen jedoch die Landessprache nicht, kann es sehr unangenehm werden, sich mit Ärzten und Pflegepersonal zu verständigen und wesentliche Betreuungsleistungen können u.U. nicht erbracht werden und die Kosten für einen Dolmetscher werden natürlich von niemandem getragen, außer dem Patienten selbst.
Medizinisch sinnvoll... hier greift die Komfortklausel, dass es durchaus sinnvoll sein kann, den Patienten ins Heimatland zu überführen, schon wegen der Verständigung mit dem medizinischen Personal.
Die Reisekrankenversicherung hat aber nichts zu tun mit der Reiserücktrittskostenversicherung ODER der Reiseabbruchversicherung. Die Reiserücktrittskostenversicherung greift z.B. im Falle einer Erkrankung VOR und eindeutig NUR VOR Reiseantritt, der Erkrankung des Partners oder eines minderjährigen Kindes, und sicher auch dann, wenn die Hütte abbrennt. Im Einzelfall gilt hier: Versicherungsbedingungen sorgfältig lesen und ggf. auf Beratung durch Finanztest etc. zurückgreifen. Hat man aber den Fuß aus der Tür gesetzt und ist vielleicht schon am Abfahrtsbahnhof angekommen oder sitzt im Taxi, hat die Reise begonnen und wenn dann etwas passiert, greift die Reiserücktrittskostenversicherung nicht mehr. Natürlich dürfen Vorerkrankungen nicht bereits bestanden haben, die dann nach Vertragsabschluss und VOR der Reise zur Reiseunfähigkeit führen. Wer an chronischer Sinusitis leidet und dann wegen einer Nebenhöhlen-OP "plötzlich" doch nicht auf die Reise gehen kann, guckt in die Röhre.
Die Reiseabbruchversicherung trägt das Risiko des Reiseabbruchs, und hier liegen die Prämien deutlich höher, denn wie wir wissen (oder wissen wollten) liegt das Erkrankungs- und Verunfallungsrisiko auf Urlaubsreisen deutlich höher als daheim im Alltag, wo man sich auskennt und sicher bewegt, ohne ständig auf tolle Kirchturmspitzen zu starren, während einen ein Auto umnietet beim Überqueren der Straße. Hier bekommt man die Reisekosten zurück bzw. anteilig für die nicht verurlaubten Tage, wenn man wegen Erkrankung etc. oder bei abbrennender Hütte daheim vorzeitig nach Haus reisen muss. Da der finanzielle Schaden bei Reiseabbruch sicher ärgerlich ist, halte ich das aber für verschmerzbar weil überschaubar, wenn wer eine Reise abbricht, hat zunächst einmal andere Sorgen, nämlich die Erkrankung oder die abgebrannte Hütte daheim, so dass einen vielleicht die entgangene Reisefreude in diesem Moment vielleicht deutlich weniger jucken sollte. Bei Berufstätigen gibt's dann ja auch aus nachvollziehbaren Gründen nicht die Urlaubstage vom Arbeitgeber zurück. Also: Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen, Reiseabbruch eher nicht. Diese Versicherungen müssen nicht zwangsläufig mit Reise-KV gekoppelt sein, können aber als Paket (Rundum Sorglos etc.) gebucht werden. Preisvergleich dringend empfohlen und bitte prüfen, ob die Paketlösung günstiger ist oder die Einzelpolicen getrennt. Und meistens liegen die Direktversicherer deutlich günstiger als diese zauberhaft wohlklingenden (und überteuereten) Namen wie Allianz oder Axa, bei denen man die glitzernden Glaspaläste und teure Werbeanzeigen mitfinanziert. Cosmos Direkt ist mein Favorit bei vielen Versicherungen, unbedingt mit in die Überlegungen einbeziehen!