• vondo
    Dabei seit: 1248220800000
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    geschrieben 1370449932000

    Was kann man gegen überhöhte Arztrechnungen .z.B. nicht erbrachte Leistungen durch den Hotelarzt in der Türkei unternehmen ? Musste für 3 Behandlungen (a`30 Minuten)

    € 926,00 bezahlen.

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1370452801000

    Wenn Du dieses nach- und beweisen kannst, dann kannst Du in der Türkei Klage erheben. ;)

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1370456644000

    Hast du schon mal die Rechnung eines deutschen Doktors gesehen?

    Da zahlst du als Privatversicherter immer mind. Faktor 2,3

    Also 2,3 mal soviel wie einer der AOK

    Im Hotel ist es natürlich teurer. Nachtzuschlag, Anreise, Fremdsprachenkenntnisse :laughing:

    In Kuba zahlst du für "Buenas Tardes" sagen 50 USD

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • salamander1
    Dabei seit: 1212537600000
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    geschrieben 1370458204000

    Musstest? Wer hat Dich gezwungen und womit?

    Wieso kannst Du behaupten das keine Leistung erbracht wurde? Bist Du selber Arzt?

    Einem frohen Gemüt lacht die Sonne auch bei Regenwetter.
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  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1370459013000

    @vondo

    Wie soll hier beurteilt werden, ob die Höhe der Kosten überzogen war ?

    Du schreibst nicht, was in diesen insgesamt 90 Minuten an Behandlung erfolgte.

    @mk

    Nicht immer, aber immer öfter.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1370460743000

    Beratung, auch telefonisch, Faktor 2,3 10,72 EUR

    Untersuchung 2,3

    Mit dem Finger in in Popo, war GsD. eine Frau mit zarten Fingern :laughing:

    2,3 = 8,04 EUR

    Musste wohl sein?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • ENIGMA13
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    gesperrt
    geschrieben 1370462324000

    :shock1: Jetzt verstehe ich auch warum es im Lied heißt-Finger im Po,Mexico- :D

  • Lexilexi
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    geschrieben 1370510026000

    Kourion:

    @vondo

    Wie soll hier beurteilt werden, ob die Höhe der Kosten überzogen war ?

    ________________________________________________________________________

    die beurteilung der behandlung im verhältnis zum honorar wurde - so habe ich es zumindest verstanden - gar nicht erfragt.

    @vondo

    sinnvoll wäre gewesen, direkt bei rechnungsstellung zu intervenieren und ggf. die rechnung gar nicht zu bezahlen bzw. um klärung zu bitten.

    das gestaltet sich aber meistens schwierig.

    in deutschland würde man sich an die ärztekammer wenden.

    vielleicht gibt es ja ein türkische pendant?

    hast du zeugen dafür, dass in rechnung gestellte leistungen nicht erbracht wurden?

    wenn dem nicht so ist, gestaltet sich die beweisführung schwierig.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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