Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der Kostenübernahme einer Operation nach einem Unfall in der Türkei.
Ein 70-jähriger Grieche, der in Deutschland lebt und bei der AOK pflichtversichert ist, erleidet in der Türkei einen Beckenbruch nach einem Sturz von einer Leiter. Zunächst wird er in ein öffentliches Krankenhaus gebracht, jedoch abgewiesen, da kein Chirurg für die Operation verfügbar ist. Daraufhin wird er in eine nahegelegene Privatklinik gebracht, wo er nach einigen Tagen operiert wird. Sein Krankenhausaufenthalt dauert insgesamt 2 Wochen, und die Rechnung beläuft sich auf rund 6000 Euro, die sofort beglichen werden muss.
Nach der Rückkehr nach Deutschland stellt er einen Antrag auf Kostenübernahme bei der AOK. Trotz mehrfacher Nachfragen und Drängens dauert es 13 Monate, bis die AOK schließlich in einem Schreiben den zu erstattenden Betrag von lediglich 140 Euro nennt. Auf Nachfrage, warum der Betrag so gering ausfällt, wird erklärt, dass dies dem Betrag entspricht, der in einem öffentlichen Krankenhaus für diese Operation in der Türkei angefallen wäre. Das klingt ehrlich gesagt wie ein schlechter Scherz. Wie soll man da nun weiter verfahren?