• Kornelius-HB
    Dabei seit: 1712242530053
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    geschrieben 1712244272810

    Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage bezüglich der Kostenübernahme einer Operation nach einem Unfall in der Türkei.

    Ein 70-jähriger Grieche, der in Deutschland lebt und bei der AOK pflichtversichert ist, erleidet in der Türkei einen Beckenbruch nach einem Sturz von einer Leiter. Zunächst wird er in ein öffentliches Krankenhaus gebracht, jedoch abgewiesen, da kein Chirurg für die Operation verfügbar ist. Daraufhin wird er in eine nahegelegene Privatklinik gebracht, wo er nach einigen Tagen operiert wird. Sein Krankenhausaufenthalt dauert insgesamt 2 Wochen, und die Rechnung beläuft sich auf rund 6000 Euro, die sofort beglichen werden muss.

    Nach der Rückkehr nach Deutschland stellt er einen Antrag auf Kostenübernahme bei der AOK. Trotz mehrfacher Nachfragen und Drängens dauert es 13 Monate, bis die AOK schließlich in einem Schreiben den zu erstattenden Betrag von lediglich 140 Euro nennt. Auf Nachfrage, warum der Betrag so gering ausfällt, wird erklärt, dass dies dem Betrag entspricht, der in einem öffentlichen Krankenhaus für diese Operation in der Türkei angefallen wäre. Das klingt ehrlich gesagt wie ein schlechter Scherz. Wie soll man da nun weiter verfahren?

  • Kourion
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    geschrieben 1712244803094 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo Kornelius-HB

    Es stimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Sätze der Privatkliniken übernehmen. Darum sollte jeder, der im Ausland urlaubt, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine solche Versicherung hat dein Bekannter nicht ?

    Allerdings wundert es mich, dass eine derartige OP plus ein 14 tägiger Krankenhausaufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus nur 140 € kosten soll (?)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1712245667708

    Ich glaube da hat die AOK Recht und zwar aus mehreren Gründen: mit der Versichertenkarte der AOK kann man sich im Notfall innerhalb der EU behandeln lassen. ABER selbst da sind die Kosten oftmals nicht vollständig gedeckt, sondern die Kosten werden nur in der Höhe übernommen wie sie auch in Deutschland angefallen wären. Für geplante Behandlungen (nur mal als Hinweis) wie z.B. Zahnersatz muß vorab ein Kostenvoranschlag aus Deutschland eingereicht werden, den die GKV prüft und die Höhe der Kostenübernahme mitteilt.

    Und da die Türkei nicht zur EU gehört gibt es eben (fast) nix. Es wird doch nicht umsonst darauf hingewiesen das man für den Urlaub immer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen soll. Nach 4 Jahren bei der Krankenkasse weiß ich das man da bei vielen mit der Wand reden kann.....

  • Kornelius-HB
    Dabei seit: 1712242530053
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    geschrieben 1712246133167 , zuletzt editiert von Kornelius-HB

    @kourion sagte:

    Hallo Kornelius-HB

    Es stimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Sätze in den Privatkliniken übernehmen. Darum sollte jeder, der im Ausland urlaubt, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine solche Versicherung hat dein Beskannter nicht ?

    Nein, es lag leider keine weitere spezielle Auslandskrankenversicherung vor. Ihm war zwar bewusst, dass die Krankenkasse die Kostensätze der privaten Klinik nicht übernehmen würde, jedoch erscheint ihm die Entschädigung von nur 140€ als sehr dreist. Es ist für ihn kaum vorstellbar, dass ein öffentliches Krankenhaus eine derartige mehrstündige Operation für 140€ durchführen könnte. Aber genau das ist die Begründung der Krankenkasse.

    Allein der Posten nur für den operativen Eingriff auf der Rechnung belief sich auf etwa 2800 Euro. Diese Privatklinik hat zudem einen Vertrag mit der SGK. Das bedeutet konkret, dass die Kosten in einer entsprechenden Einrichtung maximal 200% über denen liegen dürfen, die als Vertragssatz für ein staatliches Krankenhaus gelten. Selbst wenn die Privatklinik den Höchstsatz von 200% ausgereizt hätte, würde allein die OP in einem staatlichen Krankenhaus dann noch immer 933€ kosten.

  • Kastenwagen
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    geschrieben 1712247984308 , zuletzt editiert von Kastenwagen

    Ich finde es erschreckend naiv, wenn man ohne Auslandskrankenversicherung ins Ausland fährt.

    Aber gut bzw. nicht gut.

    Da die deutschen Krankenkassen ( also auch wir als GKV-Beitragszahler ) in der Vergangenheit ordentlich Geld in türkischen Privatkliniken gelassen haben , schaut man seit längerem sehr genau hin. Dieser Fall ist ja nicht der einzige der in den letzten Wochen durch die Medien ging.

    Ob die 140 Euro gerechtfertigt sind oder nicht, kann ich nicht beurteilen, da die Details nicht bekannt sind. Die örtliche Verbraucherberatung kann sicher weiter helfen.

    Es gibt ein ganz gutes Merkblatt zu dem Thema wie man sich im Fall der Fälle verhalten soll bzw was man tun muss.

    https://www.dvka.de/media/dokumente/merkblaetter/urlaub_im_ausland/Urlaub_Tuerkei.pdf

    Dieses Merkblatt gibt es nicht nur für die TR , sondern auch für viele andere Länder. Ein Blick lohnt sich !

    Ein 2. Merkblatt zeigt eine Übersicht der staatlichen Krankenhäuser . Da ist schon eine gewisse Auswahl möglich.

    Was man immer machen sollte : sich sofort mit der SGK in Verbindung setzen

  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1712248653402

    Also noch mals klar und deutlich: gegenüber der AOK bestehen genau "0" Ansprüche, da die AOK-Versicherung in der Türkei nicht greift, da kein EU-Mitgliedsland. Ich vermute mal die 140,00 € sind entweder eine reine Kulanzlösung wegen der langen Wartezeit auf eine Entscheidung, oder decken irgendwelche Medikamente und/oder Verbandsstoffe ab die nach der OP nötig waren. Oder hatte er einen Auslandsreisekrankenschein der AOK mit? Damit hätte er sich dann bei der SGK melden müssen um eine türkische Versicherten-Nr. zur Vorlage im Krankenhaus zu erhalten. Das hätte in dem Fall vom 1. Krankenhaus in dem er war in die Wege geleitet werden können bzw. sogar müssen.

    Aber andere Frage, wie ist denn dein Bekannter nach 14d Krankenhausaufenthalt nach Hause gekommen? Ich glaube kaum das man nach einem Beckenbruch schon wieder als flugfähig eingestuft wird.

    Für alle die das Prozedere interessiert...

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1712249403830 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Ich kann die 140,-- auch nicht beurteilen.

    Aber man muss auch das Lohnniveau vieler Türken dabei berücksichtigen:

    Und da spielt der Mindestlohn eine ganz große Rolle- nach Schätzungen leben 40 -50 % der Türken davon

    Der Mindestlohn beträgt 516 Euro monatlich, aber auch erst nach einer drastischen Erhöhung ggü Mitte 2023.

    Um das nur mal auf ein Hotel zu beziehen:

    Generell vom Mindestlohn leben Kellner, nicht besonders qualifizierte Köche oder auch Mitarbeiter an der Rezeption , Guest Relation --sowie die meisten anderen Beschäftigten eines Hotels. Das ist vielen Urlaubern nicht klar.

    Ok,um Personal überhaupt zu bekommen werden in den Hotel inzwischen in kleinerem Rahmen auch Aufschläge für gut qualifizierte Kräfte draufgepackt, anders bekommen die kein Personal.

    Die Türken bezahlen für die allermeisten Leistungen nichts im (öffentlichen) Krankenhaus.

    Daher könnten die 140 Euro schon hinkommen.Zumindest als Ansatz für die Berechnung der AOK--

    Das alte Thema: Eine gute Zusatzversicherung abschließen.Sollte wirklich jedem Urlauber nochmal ans Herz gelegt werden

    Ist mir -sorry--völlig unverständlich warum das immer noch nicht so ganz durch ist

    @Kastenwagen & Mühlengeist - Der Link ist super hilfreich- Nur stellt sich natürlich die Frage- ob man im vorliegenden Fall da noch Zeit hatte, das alles durchzugehen.Ich denke Nein!

  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
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    geschrieben 1712249817108

    @Günter

    Bei Unkenntnis der Problematik sicher nicht . Normalerweise unterstützen die Krankenhäuser , aber eben nicht immer. Die Gründe dürften auf der Hand = Portemonnaie liegen.

    Aber vielleicht hilfreich für alle die bisher ohne Auslandskv gereist sind bzw. überlegen ob eine notwendig ist oder nicht

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1712250606953

    Ist so- Kastenwagen, guter Hinweis . Wir werden in diesem Fall ganz wenig hilfreiches beitragen können

    Viele gute Hotels haben aber auch Hotelärzte- gemeint sind solche ,die vertraglich mit dem Hotel zusammenarbeten

    Das wäre eine weitere Möglichkeit sich im Vorfeld zu informieren.Die kennen die Probleme schon.

  • Kourion
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    geschrieben 1712250739272 , zuletzt editiert von Kourion

    AOK und Reisen in die Türkei / für die nächsr Reise:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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