@ahotep sagte:
Wurde die AOK auch unverzüglich informiert bei Einweisung und auf Kostenübernahme angesucht? Man hat ja eine Notfallnummer, die man sofort anrufen kann. Den Satz den die AOK übernehmen würde und der Satz eines Privatpatienten klaffen nun einmal weit auseinander. Wenn die Rechnung falsch oder unzureichend ausgestellt ist, wird ebenfalls negativ beschieden. Übrig blieben die unstrittigen 140,00 Euro.
So oder so, ohne Auslandskrankenversicherung fährt man nicht ins Ausland. Schnell landet man auf dem OP Tisch und im KH und dann ist das Geschrei groß.
Hier mal ein ähnlich gelagerter Fall klick
Wie bereits erwähnt, hatte der Patient eine Auslandskrankenversicherung bei der AoK, die sämtliche Kosten der Operation übernommen hätte, wenn sie in einem staatlichen Krankenhaus durchgeführt worden wäre. Die Erstaufnahme und Diagnose erfolgten ebenfalls in einem staatlichen Krankenhaus, wo dem Patienten mitgeteilt wurde, dass aktuell und in den nächsten Tagen kein Chirurg verfügbar sei, um den Beckenbruch zu operieren. Daher wurde er in eine Privatklinik weitergeleitet. Natürlich war ihm bewusst, dass die AoK nicht die Sätze der Privatklinik übernehmen würde. Es wirkt nur wenig überzeugend, dass die Kosten, die der AoK entstanden wären, wenn er im staatlichen Krankenhaus operiert worden wäre, nur 140 Euro betragen hätten – weniger als 3% der Kosten, die in der Privatklinik angefallen sind. Diese Privatklinik hat zudem einen Vertrag mit der SGK, was bedeutet, dass die Kosten maximal 200% über denen liegen dürfen, die als Vertragssatz für ein staatliches Krankenhaus gelten. Selbst wenn die Privatklinik auf alle Sätze einen Zuschlag von 200% aufgeschlagen hat, dann bedeutet dass, dass sich die Kosten in dem staatlichen Krankenhaus auf mindestens 2000€ belaufen würden.
Im dem von Ihnen verlinkten Fall wurden immerhin über 16% erstattet.