• Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
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    geschrieben 1712251367186

    @Kourion

    Ich finde die Links etwas verwirrend. Zumal es sich bei dem 1. um einen geplanten Aufenthalt handelt. Etwas ganz anderes als wenn jemand plötzlich von der Leiter fällt oder einen Herzinfarkt o.ä. erleidet.

    Die EHIC reicht in der TR um bei der SGK nachzuweisen, dass man in DE z.B versichert ist.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1712251819321

    Stimmt, den ersten Link hätte ich im Zusammenhang mit dieser Anfrage hier weglassen können.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kornelius-HB
    Dabei seit: 1712242530053
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    geschrieben 1712254884983

    @muehlengeist sagte:

    Ich glaube da hat die AOK Recht und zwar aus mehreren Gründen: mit der Versichertenkarte der AOK kann man sich im Notfall innerhalb der EU behandeln lassen. ABER selbst da sind die Kosten oftmals nicht vollständig gedeckt, sondern die Kosten werden nur in der Höhe übernommen wie sie auch in Deutschland angefallen wären. Für geplante Behandlungen (nur mal als Hinweis) wie z.B. Zahnersatz muß vorab ein Kostenvoranschlag aus Deutschland eingereicht werden, den die GKV prüft und die Höhe der Kostenübernahme mitteilt.

    Und da die Türkei nicht zur EU gehört gibt es eben (fast) nix. Es wird doch nicht umsonst darauf hingewiesen das man für den Urlaub immer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen soll. Nach 4 Jahren bei der Krankenkasse weiß ich das man da bei vielen mit der Wand reden kann.....

    Das ist so nicht korrekt. So wie man sich als AOK-Versicherter im EU-Ausland behandeln lassen kann, so kann man sich auch in der Türkei behandeln lassen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es nicht mit der AOK-Karte geht, sondern dass man sich vorher in Deutschland einen Auslandskrankenschein auf einem Blatt Papier ausstellen lassen muss. Dieser ist dann für bis zu 180 Tage im Zielland gültig. Diese Anspruchsbescheinigung/Auslandskrankenschein war auch vorhanden, und wenn die Operation in einem staatlichen Krankenhaus erfolgt wäre, dann hätte das Krankenhaus in der Türkei das direkt mit der AOK abgerechnet und nicht mit dem Patienten.

  • Kornelius-HB
    Dabei seit: 1712242530053
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    geschrieben 1712256071705 , zuletzt editiert von Kornelius-HB

    @kourion sagte:

    Hallo Kornelius-HB

    Es stimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Sätze der Privatkliniken übernehmen. Darum sollte jeder, der im Ausland urlaubt, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine solche Versicherung hat dein Bekannter nicht ?

    Allerdings wundert es mich, dass eine derartige OP plus ein 14 tägiger Krankenhausaufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus nur 140 € kosten soll (?)

    Im Grunde wird die Türkei von der AoK so behandelt wie jedes andere EU-Land auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass man dort nicht einfach die Krankenversicherungskarte auf den Tresen legen kann sondern sich vor Reiseantritt bei der AoK einen Auslandskrankenschein erstellen lassen muss. Das ist dann ein Schreiben über den Versicherungsschutz auf einem Din A4 Zettel, mit dem man dann auch in der Türkei bis zu 180 Tage versichert ist. Dieser Auslandskrankenschein war auch vorhanden. Aber so wie man auch in Deutschland nicht als gesetzlich Versicherter mit der AoK-Karte eine Behandlung in einer Privatklink von der AOK begleichen lassen kann, so kann man das eben auch nicht in der Türkei. Was auch absolut in Ordnung ist. Es verlangt ja auch niemand dass die kompletten Kosten übernommen werden sollen. Es geht um den Teil, den die Versicherung eh übernommen hätte, wenn die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgt wäre. Genau das selbe Recht hätte man auch hier, wenn man sich in einer Privatklinik behandeln lässt.

  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
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    geschrieben 1712258750451

    Na ja ! Sooo einfach ( Auslandskrankenschein holen und alles ist prima ) ist es dann doch wieder nicht.

    Ich verweise nochmal auf das verlinkte Merkblatt , den definierten Unterschied der (türkischen ) Notfälle und die Zusammenarbeit zwischen SGK und privaten Krankenhäusern.

    Man muss sich schon ein bisschen damit beschäftigen oder für ein paar Euro pro Jahr eine Auslandskrankenversicherung abschliessen. Aus meiner Sicht ist letzteres die sinnvollste Lösung

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1712260555486 , zuletzt editiert von Ahotep

    Wurde die AOK auch unverzüglich informiert bei Einweisung und auf Kostenübernahme angesucht? Man hat ja eine Notfallnummer, die man sofort anrufen kann. Den Satz den die AOK übernehmen würde und der Satz eines Privatpatienten klaffen nun einmal weit auseinander. Wenn die Rechnung falsch oder unzureichend ausgestellt ist, wird ebenfalls negativ beschieden. Übrig blieben die unstrittigen 140,00 Euro.

    So oder so, ohne Auslandskrankenversicherung fährt man nicht ins Ausland. Schnell landet man auf dem OP Tisch und im KH und dann ist das Geschrei groß.

    Hier mal ein ähnlich gelagerter Fall klick

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1712262049556 , zuletzt editiert von Kourion

    Apropos korrekt ausgestellte Rechnung.

    Von meiner damaligen Auslandskrankenversicherung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben den einzelnen Posten auch die Diagnose vermerkt sein müsse. Und ich erhielt beim Verlassen der Klinik eine sehr gut aufgeschlüsselte Rechnung aber... ohne Diagnose.

    Habe ich erst im Hotel bemerkt und telefonisch um eine neue Rechnung mit Diagnose gebeten. Wurde prompt am nächsten Morgen glebracht. War eine Privatklinik in Kusadasi.

    Kosten für einen halben Tag, Infusion, Blutabnahme, ausführliches Arztgespräch um die 450 €. Davon gingen 70 € für den Hotelarzt ab.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1712262488324 , zuletzt editiert von Ahotep

    Nur die Kosten eines staatlichen KH in der Türkei, sind von der gesetzl. KK zu erstatten lt. Tenor des verlinkten Urteils in 2. Instanz. Ein ähnlich gelagerter Fall....

    Vielleicht sucht er anwaltlichen Beistand, da er ja erst das öffentliche KH aufsuchte, aber abgewiesen wurde bzw. die Behandlung verweigert wurde.. Er hätte sich dann aber umgehend mit seiner KK in Verbindung setzen müssen wegen der Kosten der Privatklinik. Die entsprechende Telefonnummer bzw. Kontaktdaten, hat man immer bei den Reiseunterlagen parat.

  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1712297689196

    Ich hatte letztes Jahr in der Schweiz - bekanntlich auch nicht EU - einen medizinischen Notfall und wurde ambulant behandelt. Die Kosten, die natürlich schweiz-typisch waren, wurden von der Auslands-KV anstandslos übernommen. Und diese KV's sind nicht wirklich teuer, ich meine dass wir zu zweit einen eher niedrigen zweistelligen Eurobetrag im Jahr bezahlen.

    Private KV's bzw. die Beihilfe so man berechtig ist übernehmen meist etwas mehr als die gesetzlichen KK, aber an einer Auslands-KV führt überhaupt kein Weg vorbei wenn man sicher gehen will!

    Für den Bekannten des TE heißt das: Saurer Apfel ==> reinbeißen

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1712297916217

    Sind auch nicht teuer und sollten Pflicht sein, ebenso wie gültige Ausweispapiere. Schnell landet man im Minus, wenn man mit tausenden Euro sitzen bleibt, aus Geiz wegen 49 Euro.

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