... mein Standardreiserechtlexikon hat knapp 1000 Seiten... gespickt mit Hin- und Verweisen auf rechtliche Grundlagen usw. Soll das mehrheitlich wirklich nochmals alles abgedruckt werden?
Ich gebe allen Recht, die sagen
... fett gedruckt hervorheben (1)
... hinweisen, wie verhalten (2)
1 - aber es sind ja jetzt schon oft 10 oder mehr Dinge fett hervorgehoben; man hat aber festgestellt, ab zwei oder drei Hervorhebungen fällt dem menschlichen Auge dann gar keine mehr so richtig auf...
2 - wer aufmerksam hier im holidaycheck das monatliche Magazin liest, dem wird aufgefallen sein, dass ich seit letztem Sommer zu einzelnen dieser Themen schreiben: es ist meist eine A4-Seite PRO Frage / wie verhalte ich mich / -->
--> schreibt man also kurz und bündig "fachchinesisch", was Sache ist,
--> wird man wieder bemängeln, dass das ja keiner versteht, also
--> muss man die Langfassung wählen: zwei, vier oder mehr Katalogseiten "Wichtiges"
--> wer liest das wieder?
Es ist sicherlich ein Dilemma.
Aber hier noch ein paar Beispiele:
- Welche Rechte habe ich bei Flugzeiten-Änderungen, Flugabsage oder Überbuchung --> Fluggastverordnung --> mehrere A4-Seiten lang
- Welche Rechte habe ich, wenn ich erst vor Ort von der Unmöglichkeit erfahre, in der gebuchten Unterkunft zu wohnen --> mindestens eine A4-Seite der Erläuterungen notwendig, von der Kündigung über die Wandlung bis zur Gewährleistung und Schadenersatz ...
- Was bedeutet die einmonatige Reklamationsfrist bei deliktischer Haftung, bei Schadenersatz usw.
- Wer ist berechtigt, Klage gegen einen Reiseveranstalter einzubringen: der Buchende oder das Familienoberhaupt, der Vereinsobmann oder das einzelne Mitglied, mit oder ohne Aktivlegitimierung, Vollmacht...
Das soll einfach nur zeigen: alle diese Dinge sind ja sowieso gesetzlich verankert. Sie also nochmals dem Kunden zur Kenntnis zu bringen, wird meiner Ansicht nach, die meisten überfordern: buch ich Urlaub oder an Rechtsanwaltskurs
meint
Peter
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