• Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1203498938000

    Eigentlich ist es doch ganz logisch - ich versuche es mal mit einem Beispiel aus dem Alltag zu erklären:

    Wenn man zum Bäcker geht und ihm mitteilt, daß die Brötchen, die man am Vortag gekauft haben, nicht geschmeckt haben, nicht frisch waren, etc.. wird er das lediglich bedauernd zur Kenntnis nehmen und nicht unbedingt von sich aus ein Angebot zur Wiedergutmachung unterbreiten.

    Verbindet man seine Kritik jedoch mit einer klaren Ansage (z. B.: "Als Ausgleich möchte ich bitte heute meine Frühstücksbrötchen gratis/mein Geld zurück" weiß der Bäcker klipp und klar, was der Kunde erwartet und kann entsprechend handeln.

    Fazit: Man muß schon sagen und vor allem wissen, was man will. Ob im Alltag oder bei einer Urlaubsreklamation.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1203501934000

    Zwei kleine Anmerkungen zum nachdenken.

    1. Wenn ich eine Leistung anbiete, dann muß ich nur die Dinge explizit in den AGB's ausführen, die nicht allgemein über andere Gesetze schon genügend geregelt sind. Sonst kommen wir soweit, daß jeder Buchung die gesamten Gesetzestexte beiliegen, denn falls ich mich entschließe meine Kellner vor Ort zu töten, weil mir seine Cocktails nicht schmecken, dann könnte ich ja Schadenersatz vom Veranstalter verlangen weil er mir dies nicht gesagt hat.

    2. Warum muß ich einem Kunden vorab sagen, wie er zu reklamieren hat, wenn er mit mir nicht zufrieden ist? Das sagt mir keiner unaufgefordert und wenn ein Veranstalter dies in den AGB's hätte, dann würde es keine zehn Minuten dauern, bis hier einThread aufgemacht wird in dem gefragt wird, ob dieser Veranstalter denn eine so hohe Reklamationsquote hat, daß er diese Infos schon im Katalog abdruckt.

    Gruß

    Berthold

  • DomRepperin
    Dabei seit: 1192320000000
    Beiträge: 465
    geschrieben 1203502699000

    Ich sehe das gerade umgekehrt Adegi.

    Nur jemand, der sich seiner Qualität absolut bewusst ist, kann so generös sein und für den Fall, dass es doch vielleicht etwas zu beanstanden gibt vorab darauf hinweisen, was in einem solchen Fall zu tun ist.

    Aber gerade weil sich die Veranstalter wohl darüber klar sind, dass es berechtigte Gründe für Beanstandungen geben kann und wird, nimmt man von so einer Information sicherheitshalber lieber Abstand.

    LG

  • kirschii
    Dabei seit: 1202169600000
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    geschrieben 1203502843000

    Nach dem Motto - Schlafende Hunde soll man nicht wecken...

    August '09 - Barcelona ........................................................... Rettet Die Wälder, esst mehr Spechte !
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1203503405000

    @mosaik sagte:

    Abschließend möchte ich aber nochmals daran erinnern, dass mit jener noch so gerechtfertigten Forderung um Ergänzung von AGB's diese lang und länger werden und dann noch weniger gelesen werden...

    meint

    Peter

    Und anders herum, nicht jeder schaut zuerst die AGBs der RV und anschließend das BGB an um alle Info, die für einen Reklamationsfall nötig sind, zu bekommen.

    Meist werden - wen überhaupt - nur die AGBs der Reiseveranstalter angeschaut.

    LG

    holzwurm

  • luna1230_3
    Dabei seit: 1154390400000
    Beiträge: 74
    geschrieben 1203504330000

    also ich denke das es doch besser für den ruf des veranstalters wäre wenn er ohne aufforderung eine keine entschädigung geben würde den mängel sind mängel und ohne reklamation kann man sich ja auch nicht verbessern oder dann wäre der kunde wahrscheinlich zufrieden und nee menge ärger weniger ...auch der kunde würde vielleicht eher in betracht ziehen mal wieder bei dem veranstalter zu buchen hat er aber den langen weg gewählt so entscheidet sich der kunde dafür nie wieder mit denen in urlaub zu gehen

    sehe ich das falsch :frowning:

    gruss luna1230_3

  • santamarinello
    Dabei seit: 1182124800000
    Beiträge: 1496
    gesperrt
    geschrieben 1203504926000

    Ich vermisse bei dieser Phantomdiskussion, dass ja zunächst mal dem Veranstalter Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden muss - das dann gleich mit einer monetären Forderung zu verbinden erscheint mir eine arg weltfremde Anschaung zu sein.

    Aber manche Gerichte vertreten eben abstruse Meinungen, die ja deswegen nicht allgemein verbindlich sind!

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1203506236000

    Die Möglichkeit zur Nachbesserung ist ja eigentlich die Voraussetzung um hinter her eine Reklamation zu schreiben, wenn die Nachbesserung nix gebracht hat.

    Aber selbst dieser Hinweis steht nicht in den AGBs und von den Reiseleitungen vor Ort heißt es auch nur so lapidar "Sollten sie Probleme haben können Sie sich gerne an uns wenden. Wir sind gerne bei deren Behebung behilflich"

    Es erfolgt keinerlei Hinweis, daß dies Voraussetzung für eine erfolgreiche Reklamation ist.

    Dadurch kann natürlich der Reiseveranstalter viele Reklamationen wegen Formfehler ablehnen.

    Und dies finde ich eigentlich nicht ganz OK.

    LG

    holzwurm

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1203511435000

    ... mein Standardreiserechtlexikon hat knapp 1000 Seiten... gespickt mit Hin- und Verweisen auf rechtliche Grundlagen usw. Soll das mehrheitlich wirklich nochmals alles abgedruckt werden?

    Ich gebe allen Recht, die sagen

    ... fett gedruckt hervorheben (1)

    ... hinweisen, wie verhalten (2)

    1 - aber es sind ja jetzt schon oft 10 oder mehr Dinge fett hervorgehoben; man hat aber festgestellt, ab zwei oder drei Hervorhebungen fällt dem menschlichen Auge dann gar keine mehr so richtig auf...

    2 - wer aufmerksam hier im holidaycheck das monatliche Magazin liest, dem wird aufgefallen sein, dass ich seit letztem Sommer zu einzelnen dieser Themen schreiben: es ist meist eine A4-Seite PRO Frage / wie verhalte ich mich / -->

    --> schreibt man also kurz und bündig "fachchinesisch", was Sache ist,

    --> wird man wieder bemängeln, dass das ja keiner versteht, also

    --> muss man die Langfassung wählen: zwei, vier oder mehr Katalogseiten "Wichtiges"

    --> wer liest das wieder?

    Es ist sicherlich ein Dilemma.

    Aber hier noch ein paar Beispiele:

    - Welche Rechte habe ich bei Flugzeiten-Änderungen, Flugabsage oder Überbuchung --> Fluggastverordnung --> mehrere A4-Seiten lang

    - Welche Rechte habe ich, wenn ich erst vor Ort von der Unmöglichkeit erfahre, in der gebuchten Unterkunft zu wohnen --> mindestens eine A4-Seite der Erläuterungen notwendig, von der Kündigung über die Wandlung bis zur Gewährleistung und Schadenersatz ...

    - Was bedeutet die einmonatige Reklamationsfrist bei deliktischer Haftung, bei Schadenersatz usw.

    - Wer ist berechtigt, Klage gegen einen Reiseveranstalter einzubringen: der Buchende oder das Familienoberhaupt, der Vereinsobmann oder das einzelne Mitglied, mit oder ohne Aktivlegitimierung, Vollmacht...

    Das soll einfach nur zeigen: alle diese Dinge sind ja sowieso gesetzlich verankert. Sie also nochmals dem Kunden zur Kenntnis zu bringen, wird meiner Ansicht nach, die meisten überfordern: buch ich Urlaub oder an Rechtsanwaltskurs :shock1:

    meint

    Peter

    -

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1203528463000

    @santamarinello

    Ich habe den Eindruck, viele wollen gar keine Nachbesserung, sondern sind froh, wenn sie einen Mangel gefunden haben. Weils dann Kohle zurückgibt. Oder auch nicht ;)

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
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