@santamarinello sagte:
Ich vermisse bei dieser Phantomdiskussion, dass ja zunächst mal dem Veranstalter Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden muss - das dann gleich mit einer monetären Forderung zu verbinden erscheint mir eine arg weltfremde Anschaung zu sein.
da möchte nochmals einhaken:
Ja genau, man muss doch sagen können, was einen stört und was man will und das genau zu jenem Zeitpunkt, zu dem man den Mangel bemerkt:
"Hören Sie mal, ich habe aber kein Badezimmer im Zimmer!" - ja und? Stört Sie das? Brauchen's leicht eins? Oder was? --> Ich denke, jeder von uns würde doch
1. sofort beim Erkennen des Fehlens des Badezimmers
2. die Reiseleitung aufsuchen und
3. ein Zimmer mit Badezimmer verlangen
oder wartet ihr bis zur Abreise damit und duscht euch nicht solange
Da ich jetzt auch noch nicht nachgelesen habe, welchen Mangel der Kunde da hatte, kann ich nicht sagen, ob dieses Beispiel von mir passt oder eher nicht.
Aber grundsätzlich muss eben dem - neutral - Anbieter der Leistung - die Möglichkeit gegeben werden, seine versprochene Leistung zu erbringen. Daher muss man a) sagen, was mangelhaft ist und sagen, was man eigentlich will!
Ich denke, das ist doch eine logische Folge oder nicht?
Fragt
Peter