• Tanjy
    Dabei seit: 1190160000000
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    geschrieben 1213554663000 , zuletzt editiert von Ahotep

    Es geht um folgendes Problem:

    Meine Schwester hat telefonisch einen Urlaub an der Ostsee gebucht, von welchem sie nun zurücktreten möchte. Es kam eine schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters, welche NOCH NICHT wieder ausgefüllt zurück gesandt wurde.

    Besteht die Möglichkeit, dass noch kein Vertrag zustande gekommen ist, weil sie noch keine 18 ist? Kenne mich mit beschränkter Geschäftsfähigkeit u. ä. leider nicht so aus....

    Vielen Dank für Antworten!

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1213556986000

    aus "Recht im Tourismus"

    Rechtsstellung vom Minderjährigen

    Laut Gesetz ist minderjährig, wer das 18 Lebensjahr nicht vollendet hat. Nicht alle Minderjährigen haben jedoch die selbe Rechtsstellung.

    Minderjährige sind grundsätzlich auch rechtsfähig, jedoch nicht vollumfänglich geschäftsfähig.

    Geschäfte mit Minderjährigen

    aa) Geschäftsunfähigkeit

    Geschäftsunfähige können selbst keine vertraglichen Verbindlichkeiten eingehen. Die von Geschäftsunfähigen geschlossenen Verträge sind immer nichtig. Einziger Berechtigter ist der gesetzliche Vertreter.

    Zu beachten ist, dass bei bestimmten Geschäften (Kreditvertrag, Grundstückskaufvertrag) auch die Handlung durch die gesetzlichen Vertreter nicht ausreicht. Hier muss die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes §§ 1643, 1821, 1822 BGB eingeholt werden.

    Ein Geschäftsunfähiger kann jedoch Bote sein.

    bb) volle Geschäftsfähigkeit

    Die volle Geschäftsfähigkeit berechtigt zum selbständigen Abschluss von Verpflichtungsgeschäften und Verfügungsgeschäften innerhalb der Rechtsordnung. Sie tritt mit erreichen des 18 Lebensjahres ein.

    cc) beschränkte Geschäftsfähigkeit

    Bei der beschränkten Geschäftsfähigkeit ist das Geschäft des Minderjährigen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wirksam.

    Ich hoffe, daß es Dir weiterhilft... ;)

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
    Beiträge: 2696
    geschrieben 1213557817000

    Ich lese das jetzt so, daß, wenn sie den Urlaub für sich und/oder für andere Minderjährige gebucht hat, ist der Vertrag nicht gültig.

    Wenn der Urlaubaber für sich und jemand volljährigen gebucht hat, gilt sie als geschäftsführend für den Volljährigen, der Vertrag ist rechtskräftig.

    Auch, wenn sie berufstätig ist und/oder genügend verdient, um den Urlaub zu zahlen, kann der Vertrag bindend sein. Bedingte Geschäftsfähigkeit.

  • NexaLotte
    Dabei seit: 1212883200000
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    gesperrt
    geschrieben 1213632849000

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Miss 17teen rumtelefoniert und einen Vertrag erhalten den sie ausfüllen sollte. Da sie das aber nicht gemacht hat, ist das hinfällig.

    Ob 18 oder nicht, wenn ich dem Vermieter weder eine Kreditkartennummer, Bankdaten oder sonstiges gebe und das auch nicht zurücksende, gibt es keinen Vertrag. ;) Und natürlich auch keine Reservierung, das /die Zimmer/Appartment sind natürlich futsch (mit recht).

  • Harwusche
    Dabei seit: 1211846400000
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    geschrieben 1213633942000

    Das Rechtsgeschäft ist solange schwebend rechtsfähig bis der Erziehungsberechtigte zustimmt, ohne diese Einverständniserklärung ist es direkt Rechtsunfähig.

    §§ 107,108 BGB

  • NexaLotte
    Dabei seit: 1212883200000
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    geschrieben 1213634551000

    Das ist nicht richtig Harwusche, das gilt nur beim Taschengeldparagraphen, der gilt bis 14 Jahren.

    Nur... ist dieser Reservierungswisch gar nicht ausgefüllt, gibts auch keinen Vertrag. ( aber auch keine Reservierung)

  • Harwusche
    Dabei seit: 1211846400000
    Beiträge: 187
    geschrieben 1213634728000

    NexaLotte:

    Es wird aber auf jeden Rechtsfall angewendet, solang se minderjährig sind und es sich um einen Betrag über 100,00 Euro handelt.

  • NexaLotte
    Dabei seit: 1212883200000
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    geschrieben 1213634809000

    ;) Das ist nicht richtig Harwusche, glaub mir das mal, ich hab pubertierende Teenies in dem Alter daheim die genug Unsinn machen.

  • Harwusche
    Dabei seit: 1211846400000
    Beiträge: 187
    geschrieben 1213635318000

    ich hab keine Kinder, ich darf höchstens mit den Gesetzen arbeiten ^^

  • NexaLotte
    Dabei seit: 1212883200000
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    geschrieben 1213635454000

    ;) ich habe schon einige Rechtsstreitigkeiten hinter mir dank meinen pubertierenden Söhnen Harwusche. Ich sags einfach aus Erfahrung. Sollte keine klugshitterei sein.

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