• angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1213637657000

    Wenn 17jährige in der Lage sind, einen Urlaub aus ihrem Einkommen zu zahlen (natürlich keinen Luxusurlaub), ist der Vertrag rechtsgültig. Es ist kein Ratenvertrag oder ähnliches, der unter 18 gar nicht geht.

    Die ca 100 Euro gelten dann, wenn ein Minderjähriger kein eigenes Einkommen hat, er soll sich nicht verschulden.

    Bedingt geschäftsfähig bedeutet eben, sie dürfen keine längerfristigen Verträge eingehen, ohne Zustimmung, aber sie dürfen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Verträge abschließen, sprich einkaufen oder auch einen Urlaub buchen. Das Risiko, was die finanziellen Möglichkeiten angeht, trägt der Vertragspartner, sprich der Vertrag ist ungültig, wenn ein Schüler mit Taschengeld große Einkäufe macht.

  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
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    geschrieben 1213678906000

    @NexaLotte sagte:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Miss 17teen rumtelefoniert und einen Vertrag erhalten den sie ausfüllen sollte. Da sie das aber nicht gemacht hat, ist das hinfällig.

    Ich glaube nicht, dass du das richtig verstanden hast. Tanjy schrieb klipp und klar, dass telefonisch gebucht wurde. Das sieht fuer mich schon nach einem Vertragsschluss aus. Ob dann anschliessend noch irgendwelche Formulare ausgefuellt werden sollen oder nicht (z.B. Detailangaben zur Person u.s.w.), spielt hier eigentlich keine Rolle.

    Ob hier ein Vertrag zustande gekommen ist, kommt darauf an, was da genau telefonisch vereinbart wurde.

    Gruss

    Caveman

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1213698260000

    @eslipart

    hier ein Auszug aus der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder u. Jugendschutz:

    Betreff: Jugend und Urlaub

    Mal eine Frage: Dürfen Jugendliche über 16 (aber noch keine 18) ohne Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsberechtigen auf einem Campingplatz selbstständig Urlaub machen?

    Antwort: Die Frage des Urlaubs von Minderjährigen ist nicht gesetzlich geregelt und hat auch keine Jugendschutzgesichtspunkte, solange die Vorschriften zu Rauchen, Trinken, Ausgehzeiten usw. eingehalten werden. Es ist eine Frage der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch die Eltern. Deshalb sind hier die Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)wichtig:

    Minderjährige brauchen für ihren Urlaub das Einverständnis der Eltern. Für eine Individualreise kann eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern sehr hilfreich sein, bei der die Unterschrift der Eltern beglaubigt ist.

    Außerdem sind nach § 106 BGB Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig; das bedeutet, dass Sie für den Vertrag, den Sie mit dem Campingplatzbesitzer abschließen, theoretisch das Einverständnis Ihrer Eltern brauchen. Wenn Sie bei einem Reiseveranstalter eine Reise buchen würden, müssten Ihre Eltern den Vertrag unterschreiben. Gleiches gilt streng genommen schon für den Kauf von Fahrkarten, wenn der Preis höher ist, als man gemeinhin als Jugendlicher Taschengeld bekommt (§110 BGB).

  • SueCologne
    Dabei seit: 1089763200000
    Beiträge: 180
    geschrieben 1213709896000

    Ich denke es müßte ausreichen, wenn die Mutter dem Vertrag widerspricht und damit ausdrücklich erklärt, nicht einverstanden zu sein.

    Da der Vertragspartner eine schriftliche Buchungsbestätigung geschickt hat, gehe ich mal davon aus, dass ein Vertrag besteht.

    Liebe Grüße aus Köln Sue
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1213781727000

    Ausgehend davon, dass auch mündliche geschlossene Verträge rechtsgültig sind, würde ich mich für einen verbindliche Buchung aussprechen. Selbst die Kontaktdaten wurden zu diesem Zweck übermittelt, Preise "verhandelt".

    Für den Taschengeldparagraphen oder andere Jugendschutzmechanismen sehe ich nur begrenzt Anwendung. Bei einer 17-Jährigen sollte eine solche Unterkunftsanmietung rechtskräftig sein.

    Traurig: Dennoch mag ein Widerspruch seitens der Eltern Wirkung zeigen. Wollen wir für die Teenies nur hoffen, dass sich die Eltern nicht auch gegen die neugewählte Unterkunft entscheiden. Aus Schadenfreude wäre es dem abgezockten Erstvermieter sicher recht.

  • Tanjy
    Dabei seit: 1190160000000
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    geschrieben 1213885001000

    Vielen Dank für eure Antworten! Mein Vater hat bei dem Vermieter angerufen und erklärt, dass er zu dem von meiner Schwester geschlossenen Vertrag nicht zustimmt und die Sache war damit geklärt.

    Abgesehen davon, ist auch gar kein wirksamer Vertrag zu stande gekommen, da in den AGB stand:

    Ein Vertrag kommt nur mit Buchungsbestätigung und Anzahlung zu stande.

    Die Anzahlung wurde aber auch noch nicht geleistet

    Zum Glück hat sich das Thema geklärt.

  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
    Beiträge: 802
    geschrieben 1213931924000

    @Tanjy sagte:

    Abgesehen davon, ist auch gar kein wirksamer Vertrag zu stande gekommen, da in den AGB stand:

    Ein Vertrag kommt nur mit Buchungsbestätigung und Anzahlung zu stande.

    Auch wenn das Problem inzwischen anderweitig geloest wurde: Die AGB sind nur dann relevant, wenn sie auch wirksam in den Vertrag (der deiner Meinung gar nicht geschlossen wurde) mit einbezogen wurden. Bei einer telefonischen Buchung waere das aber eher unwahrscheinlich. Weiterhin glaube ich auch nicht so recht, dass das wirklich genau so und ohne weitere Verpflichtung fuer den Bucher in den AGB steht, z.B. bezueglich einer verbindlichen Buchungsanfrage. Waere zumindest aeusserst ungewoehnlich.

    Gruss

    Caveman

  • dettavondutz
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    geschrieben 1213952448000

    wollte auch mit dem sohn meiner freundin der 17 jahre ist nach italien war dan im reisebüro und die sagten mir das nichts geht ohne die einverständnis erklärung der Mutter da er noch keine 18 ist tja und wie das so ist im leben bekam ich mit der freundin streit so jetzt darf er nicht mehr mitfahren :( also es geht nichts ohne den gesetzlichen erziehungsberechtigten obwohl er genau 1 monat später 18 wird!

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1213955278000

    @dettavondutz

    hast Du nicht mal vorher mit Deiner Freundin darüber gesprochen?

  • dettavondutz
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    Beiträge: 11
    geschrieben 1214123773000

    morgrn doch habe vorher mit ihr gesprochen war auch alles in ordnung bis zum streit und dann wollte sie es nicht mehr :disappointed: schade der sohn von ihr ist nun sauer der hatte sich gefreut.

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