• Possibaer
    Dabei seit: 1496421269094
    Beiträge: 466
    geschrieben 1563515729828

    Hallo teeniealarm,

    leider ganz so einfach wie hier meine Vorredner schreiben ist es dann doch nicht.

    Wir hatten einen so ähnlichen Fall im Bekanntenkreis.

    Da deine Angaben leider nur sehr unvollständig sind, wären folgende Infos ganz Interessant:

    Wie ist die Buchung zustande gekommen,

    wer ist als Reiseanmelder (Rechnungsempfänger) angegeben?

    Wer als Reiseteilnehmer?

    Welche Geburtsdaten wurden eingegeben, also die richtigen oder falsche?

    Hintergrund dafür ist, solltest du als Reisemelder mit richtigen Daten angegeben worden seien, bist du in der Beweispflicht, dass nicht du sondern deine Tochter die Reise gebucht hat.

    Und ab dann wird kompliziert. Gebe mal bitte Rückmeldung zu meinen Fragen, dann kann ich mehr schreiben.

    VG

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...
  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
    Beiträge: 1708
    geschrieben 1563516349696 , zuletzt editiert von Fugimaxi

    Da die Tochter ja auch Bankdaten angegeben hat,und vermutlich noch nicht über ein eigenes Konto verfügt,besteht der Verdacht das sie auf den Namen ihrer Eltern/Mutter gebucht hat.

    Dann wird es in der Tat schwierig,das anzufechten.

    Aber vielleicht klärt uns teeniealarm noch auf.

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1563517371703

    Zwei Überlegungen:

    Wenn unter falschem Namen müsste sie ja für sich mit gebucht haben um Reisen zu können.

    Welche "Bankdaten" wurden angebeben und zu welchem Zweck? Direktinkasso (Abbuchung)?

    Dann wären die Penunsen ja vermutlich wenigstens zum Teil schon weg ...

    (Fraaang übber Fraaang)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonNebenan
    Dabei seit: 1480723200000
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    Verwarnt
    geschrieben 1563520028056

    Wenn der RV Rechnungen stellt, hat die Tochter alles richtig ausgefüllt. Ist ja dann bei der Formularprüfung durchgegangen ob der Antragsteller geschäftsfähig ist.

    Schönen Urlaub

  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
    Beiträge: 1708
    geschrieben 1563520542778

    Wenn die 13 Jährige Tochter alles "richtig " aus gefüllt hätte. Sprich "ihren Namen, ihr Geburtsdatum, ihre Bankverbindung (sofern überhaupt eine besteht)

    Dann wäre der Vertrag niemals zustande gekommen.

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1563521256288 , zuletzt editiert von Malini

    @Possibaer,

    dass es nicht ganz so einfach ist, hatte ich bereits geschrieben! Aber danke, dass du mir zustimmst... :smirk:

    Meines Erachtens muss sie die Details aber nicht hier im Forum ausbreiten, sondern sich ggf. einen Anwalt dazu holen – aber auch das schrieb ich bereits! Denn im Forum sehe ich nicht die richtigen Ansprechpartner, wenn es kompliziert wird... (Außerdem geht’s hier nicht wirklich um Reiserecht).

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonNebenan
    Dabei seit: 1480723200000
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    Verwarnt
    geschrieben 1563521277907

    Antragsteller wird wohl die Mutter sein.

    Den RV musst du erst mal finden der keine Formularprüfung hat.

  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
    Beiträge: 1708
    geschrieben 1563522144476

    Den suche ich aber gar nicht.

    Wenn das alles über die Daten der Mutter lief,wird es wie schon gesagt, schwer zu beweisen,das ihre Tochter alles gebucht hat ohne ihr Wissen.

    Und die Prüfung hat sie bestanden,weil falsche Angaben gemacht wurden bei der Buchung.

    Wenn alles so war wie beschrieben, dann Malini's

    Rat annehmen.

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
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