• Reini!
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    geschrieben 1184257640000

    hallo, ich habe mal eine Frage!

    Im Mai wollten wir mit Malaysia-Air von Kuala-Lumpur nach Frankfurt zurück fliegen. Geplante Ankunft in Frankfurt sollte Sonntag vormittag sein. Unser erster Arbeitstag nach einen Asienurlaub sollte der Montag sein.

    Durch einen, wie uns gesagt worden ist, Turbinendefekt, wurder Abflug um 13 Std. verschoben. Die Ankunft zu Hause incl. Bahn war erst am Montag um 1:30. Mussten noch einen zusätzlichen Urlaubstag buchen.

    Ein Schreiben an die Airline brachte nichts. (Höhere Gewalt, tut uns leid)

    Gibt es einen Rechtsanspruch ?

    Vielen Dank schon mal im Voraus !!! :p :p :p

  • JulieL.
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    geschrieben 1184258824000

    Das Problem ist, dass Malaysia Air keine Airline der EU ist und somit gelten die neuen Fluggastrechte nämlich nicht.

    Dafür müßtest Du vom einem Flughafen außerhalb der EU zu einem Flughafen innerhalb der EU mit einer Airline der EU fliegen. Somit fallen die Rechte dafür aus.

    Du kannst da eigentlich nur auf Kulanz der Airline hoffen.

  • Reini!
    Dabei seit: 1121904000000
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    geschrieben 1184262570000

    Leider wurde eine Kulanz abgelehnt...... :frowning:

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1184262676000

    Kann ich mir auch nicht vorstellen. Was will man gegen höhere Gewalt machen. Es gibt denk ich nun mal Dinge, wo man nichts ändern kann.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1184264810000

    Nach so einem langen Flug gleich am nächsten Morgen arbeiten? :shock1:

    Wie sähe dann wohl die Leistung aus? :disappointed:

    Oder bist du Beamter ;)

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • santamarinello
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    gesperrt
    geschrieben 1184265130000

    Mal ganz doof gefragt: Seit wann ist ein Triebwerksschaden höhere Gewalt? Das ist ein technischer Defekt, für den die Airline verantwortlich ist .. wie die Rechtslage außerhalb der EU aussieht weiß ich nicht, aber wenns über einen deutschen Veranstalter gebucht wurde dann kommt das sehr wohl zur Anwendung ...

    Saluti Tom

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1184266013000

    Zunächst einmal muss die Fluglinie beweisen können, dass es höhere Gewalt war. Hierzu gibt es bereits einige Urteile, da die Fluglinien dies NICHT eindeutig beweisen konnten. Klingt komisch, ist aber so.

    Ein weiterer Irrtum, der gerichtlich eindeutig geklärt ist. Es geht NICHT darum, ob die Fluglinie in EU oder außerhalb ihren FIRMENSITZ hat. Es genügt, wenn diese nicht EU-Fluglinie ihren Flug an einem EU-Flughafen beginnt und oder endet. Eindeutig.

    Und somit fiele diese Sache sehr höchstwahrscheinlich unter die Entschädigungspflicht der Fluggastverordnung!

    Also ordentliches Schreiben aufsetzen oder Anwalt ranlassen, der sich mit der Fluggastverordnung auskennt, gell!

    Gruß

    Peter

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1184269260000

    @santamarinelle

    natürlich ist es ein technischer Defekt, aber für diesen Vorfall als allgemeingenannter Begriff für Leute die betroffen sind ist ein Vorfall höhere Gewalt wo man nichts dafür kann.

  • santamarinello
    Dabei seit: 1182124800000
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    gesperrt
    geschrieben 1184269522000

    Quatsch. "Höhere Gewalt" ist ein Begriff wenn die Airline nix für kann ... z.B. Wetterunbilden oder ein Streik der Fluglotsen.

    Einen Triebwerkschaden hat die Airline zu verantworten - Punkt. Und wenn sie sagt das sei "höhere Gewalt" ist das einfach unrichtig und Kundenverdummung.

    S. auch Peters Beitrag!

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1184276085000

    @mosaik sagte:

    Zunächst einmal muss die Fluglinie beweisen können, dass es höhere Gewalt war. Hierzu gibt es bereits einige Urteile, da die Fluglinien dies NICHT eindeutig beweisen konnten. Klingt komisch, ist aber so.

    Ein weiterer Irrtum, der gerichtlich eindeutig geklärt ist. Es geht NICHT darum, ob die Fluglinie in EU oder außerhalb ihren FIRMENSITZ hat. Es genügt, wenn diese nicht EU-Fluglinie ihren Flug an einem EU-Flughafen beginnt und oder endet. Eindeutig.

    Und somit fiele diese Sache sehr höchstwahrscheinlich unter die Entschädigungspflicht der Fluggastverordnung!

    Also ordentliches Schreiben aufsetzen oder Anwalt ranlassen, der sich mit der Fluggastverordnung auskennt, gell!

    Gruß

    Peter

    Diese Ausssage ist meiner Recherche nach falsch!

    Bitte belege, das NICHT EU Airlines bei Flügen IN die EU Zone daran gebunden sind!

    EU Verordnung

    Im obigen Thread hatte ich ja schon alles belegt!

    (Und Du hast Betriebserlaubnis mit Einflugerlaubnis verwechselt!)

    Die Airlines ohne EU Firmensitz sind nur dann daran gebunden wenn der Flug in der EU startet, steht da ja auch ausdrücklich so ist ja auch logisch, wie soll die EU am Flughafen in xy EU recht durchsetzen?

    Weiteres Problem ist, dass z.B. Air France und KLM und andere Airlines sämtliche unerwartete Reparaturen als höhere Gewalt einstufen, mit der Begründung, dass sie anhand der Servicehefte eine ordnungsgemäße Wartung nachweisen können und somit das Ereignis unausweichlich und nicht vorhersehbar und verhinderbar war. Bisher wurde dies noch von keinem Gericht anders gesehen, die Kunden gehen bislang leer aus bzw. die Prozesse laufen noch.

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