• jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1184281748000

    so denn misch ich mal ein... :p

    Ich habe mal die home-page des LBA gequält und folgendes gefunden:

    "...Um einen Anspruch auf Leistungen gemäß der EU-Verordnung (Artikel 3) zu erheben sindfolgende Voraussetzungen erforderlich: 1. Der Fluggast tritt den Flug auf einem deutschen Fughafen an oderDer Fluggast tritt seinen Flug in einem Drittstaat an, das Ziel ist ein deutscher Flughafen UND das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein nach der EU-Verordnung Nr. 2407/92genehmigtes Luftfahrtunternehmen..."

    Hier der direkt link:

    Klick!!!

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1184325019000

    @Thorben-Hendrik sagte:

    Diese Ausssage ist meiner Recherche nach falsch!

    Bitte belege, das NICHT EU Airlines bei Flügen IN die EU Zone daran gebunden sind!

    AG Frankfurt 24.8.206 - 31 C 1457/06-178

    ..Lan Chile - Rückflug von Santiago / Chile nach Frankfurt...aufgrund eines technischen

    Defekts musste der Flug annulliert werden... Entschädigung € 1.200.-- für zwei Personen muss bezahlt werden

    Zitat:

    ..Die Verordnung EG Nr. 261/2004 findet gemäß Art. 3. Abs. 1. lit. a Anwendung.

    Die Klägerin trat ihren Flug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedsstaats ,

    das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, an...

    ...Entscheidend war letztlich der Zielort des Reisenden...

    AG Frankurt 12.6.2007 30 C 1701/06 - 47 (noch nicht rechtskräftig)

    Annullierung, technischer Defekt,

    Zitat:

    ...es ist Sache des Luftfahrtunternehmens substantiiert darzulegen, aus welchen

    Gründen ein technischer Defekt unvorhergesehen gewesen sein soll, d. .h.

    darzulegen, wie er entstehen konnte und welche Maßnahmen grundsätzlich

    getroffen werden, um das Eintreten eines solchen Defekts zu verhindern...

    Dieses Urteil wurde von dem unbestrittenen Flugrechtsexperten aus Deutschland,

    Dr. Ronald Schmid, mitgeteilt.

    Soll ich noch weitere Urteile auskramen ;)

    Wie gesagt, Reiserecht ist meine Leidenschaft ;)

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1184325257000

    @jaykayham sagte:

    und ...das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein nach der EU-Verordnung Nr. 2407/92genehmigtes Luftfahrtunternehmen..."

    ...das ist jede Fluggesellschaft, die in einem EU-Land landen und starten darf!

    Auch das ist rechtlich eindeutig geklärt worden. Die anfangs der Verordnung

    bestandene Unsicherheit, ob dies bedeutet, dass Fluglinien, die im Ausland ihren

    Firmensitz haben und dort ihre Lizenzen erhalten, von der Verordnung ausgeschlosssen

    sind, ist eindeutig widerlegt worden.

    Muss ich jetzt wieder die Urteile raussuchen :D ...?

    Gruß

    Peter

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1184330087000

    OK, danke für den Hinweis!

    Du hast Recht, danke für die Urteile! :D

    Zumindest bei Amtsgericht Frankfurt hat man dann ja gute Karten!

    Hätte ich das früher gewusst, hätte ich gegen Delta Airlines ja auch klagen können.... ;)

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1185736879000

    @mosaik sagte:

    ...das ist jede Fluggesellschaft, die in einem EU-Land landen und starten darf!

    Auch das ist rechtlich eindeutig geklärt worden. Die anfangs der Verordnung

    bestandene Unsicherheit, ob dies bedeutet, dass Fluglinien, die im Ausland ihren

    Firmensitz haben und dort ihre Lizenzen erhalten, von der Verordnung ausgeschlosssen

    sind, ist eindeutig widerlegt worden.

    Muss ich jetzt wieder die Urteile raussuchen :D ...?

    Gruß

    Peter

    Ein sehr interessanter Fall aus der Praxis dazu... ;)

    Die Lufthansa verteilt Informationsblätter um die Gäste über ihre Rechte aufzuklären. Dabei handelt es sich um eine für die Passagiere "verständlichere" Version des Gesetztextes...

    Darin beruft sich die Lufthansa auf folgendes (Auszug):

    GÜLTIGKEIT

    Die Verordnung gilt:

    -Für Fluggäste... aus einem Drittstaat einen Flug mit einer EU-Fluggesellschaft in ein EU-Land antreten. ... :shock1:

    Die LH betreut in FRA z.B. die Star-Alliance Partner US Airways, ThaiAirways etc.! Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss, wenn ich in FRA mit Thai lande werde ich abgewimmelt, da Thai keine EU-Airline ist. :(

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1185794198000

    Ich wiederhole nochmals, dass es für alle Flüge gilt, die ihren Ausgang oder ihr Ende in einem EU-Land haben.

    Das ist auch in der Fluggastverordnung so geregelt:

    Artikel 2 Abs. c

    "„Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft“ ein Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung, die von einem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (1) erteilt wurde;"

    Und weiters wurde eindeutig geklärt, dass jede Fluglinie, die auf einem EU-Flughafen landen oder starten will um diese erwähnte EU-Betriebsgenehmigung ansuchen muss. Nicht, wie ursprünglich manche meinten, die Betriebsgenehmigung des Heimatlandes sei damit gemeint.

    Wenn also Fluglinien meinen, diese Verordnung gelte nicht für ihre Code-Share-Partner, dann können sie das ja auch durchaus meinen. Jedoch hält diese Meinung vor Gericht dann nicht stand.

    Meint Peter

  • salvamor41
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    geschrieben 1185795480000

    ...wie man seine Ansprüche an Malaysian Airlines, sollten sie denn berechtigt sein, dann am Ende durchsetzt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die deutsche Niederlassung von MH in Ffm. sich für zuständig erklärt. Das würde dann bedeuten: Anwalt in Malaysia suchen und dann zum Gerichtstermin nach KL reisen. Viel Spaß!

    Ich würde da eher die undramatische Reaktion empfehlen, wenn so etwas geschieht. Wir hatten einen ähnlichen Fall mal in Salvador/Brasilien, die TAP hat uns für eine Nacht in einem Luxus-Hotel mit voller Verpflegung untergebracht, und am nächsten Mittag ging es dann los.

    Wir konnten das allerdings relativ relaxt angehen, weil wir keine Termin-Verpflichtungen zu Hause hatten. Wenn das der Fall ist, sieht es natürlich etwas anders aus.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • holzwurm
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    geschrieben 1185795756000

    @salvamor41 sagte:

    Wir konnten das allerdings relativ relaxt angehen, weil wir keine Termin-Verpflichtungen zu Hause hatten. Wenn das der Fall ist, sieht es natürlich etwas anders aus.

    Drum plant man sich zumindest auf dem Rückflug einen Tag Reserve ein. So mach ich es immer.

    LG

    holzwurm

  • harrycolgne
    Dabei seit: 1188432000000
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    geschrieben 1188482954000

    Wärst Du lieber pünktlich, dafür mit defektem Triebwerk geflogen ????

  • privacy
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    geschrieben 1188483355000

    @harry

    Das ist nicht die Alternative.

    Pünktlich und mit technisch einwandfreiem Fluggerät.

    Diese Aufgabe stellt sich jeder Airline der Welt.

    Wer das nicht erfüllen kann -und dazu ist man

    zumindest in der EU theoretisch verpflichtet -

    hat mit Ansprüchen der Passagiere zu rechnen.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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