• dwarfy
    Dabei seit: 1198886400000
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    geschrieben 1202842410000

    Hallo,

    in der Suche habe ich zwar 3 Threads gefunden, aber alle enden irgendwann 2006 und sind in den Postings dazu sehr widersprüchlich. Vielleicht wird das Thema jetzt wieder aktuell, auch wenn dieser Thread verschoben wird. Es soll neue Regelungen durch EU-Gesetze geben, wer kennt sie mit entsprechenden Paragraphen, oder kennt Präzendens-Urteile mit AZ?

    Die Fakten:

    Buchung Pauschalreise bei Thomas Cook incl. Flug mit Condor Comfort-Class und einer Pro-Forma Hotelübernachtung in Bangkok. Die bestätigte Reisezeit Abflug Frankfurt 17.01.08, Rückflug ab Phuket 10.02.08, also 24 Reisetage. Reisepreis pro Person EUR 2.046.-

    Die als Baustein bei Neckermann als Baustein gebuchten tatsächlichen Hotelübernachtungen sind für die Höhe der Entschädigung wohl rechtlich irrelevant.

    Am 10.02. Rückflug mit Condor ab Phuket nach Frankfurt mit planmässigem Zwischen-Stop in Sharjah. Weiterflug nach Frankfurt offziell am Gate am 10.02. um 14.50 Uhr Ortszeit. Tatsächlicher Weiterflug am 11.02. um 04.50, also mit 14 Stunden Verspätung wegen technischen Defekts, wie von der Crew dann offiziell per Durchsage an Bord bestätigt wurde. Tatsächliche Landung in Frankfurt am 11.02. um 08.45 Uhr Ortszeit, geplante Landung 10.02. um 18.40 Uhr.

    Zu erwähnen ist die absolute Null-Information während der 14 Stunden Wartezeit in Sharjah durch Vertreter von Thomas Cook/Condor, auch nicht ausserhalb des Transitbereichs oder später im Hotel. Nach einigen Stunden wurden Getränke und eine Lunchbox verteilt, wenn es Informationen gab, dann nur über sehr schlecht Englisch sprechende Flughafen-Mitarbeiter, konkrete aber erst nach 5 Stunden. Die Infos wurden aber nicht per Lautsprecher Durchsage erteilt, sondern nur mündlich an einzelne hartnäckig fragende Passagiere, ebenso wie die Info alle 260 Passagiere werden in ein Hotel gebracht, was dann nach 6 Stunden auch geschah. Die Mehrzahl der Passagiere war also auf Mundpropaganda angewiesen, bzw. folgte dann einfach der Meute. Kosten für ein Abdendessen und 3 ½ Stunden in einem Hotelzimmer wurden übernommen.

    Der letzte Abschnitt ist wahrscheinlich ohne rechtliche Relevanz, da Getränke und eine Lunchbox gereicht wurden und eine Hotelunterbringung nach 6 Stunden erfolgte. Die eigentliche Frage betrifft also die 14 Stunden Flugverspätung und welche Ansprüche man an den RV stellen kann.

  • JulieL.
    Dabei seit: 1117152000000
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    geschrieben 1202843836000

    Laut Fluggastrechten stehen Dir lediglich Verpflegung, Telefonate und ggfl. eine Übernachtung zu.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1202844483000

    Hallo,

    falls es sich um völlig getrennte Flüge und Hotelbuchungen handelt, dann hat Julie recht. Wenn ich Dich aber richtig verstehe, dann hast Du eventuell eine Pauschalreise gebucht. Dann würden als Anhaltspunkt die Angaben der Frankfurter Tabelle zutreffen.

    War denn bei der Buchung ein Transfer dabei und wurde der Flug auch über Thomas Cook als Veranstalter gebucht? Denn auch eine Bausteinreise ist, sofern alles aus einer Hand stammt, eine Pauschalreise.

    Gruß

    Berthold

  • dwarfy
    Dabei seit: 1198886400000
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    geschrieben 1202846100000

    @ADEgi

    Noch einmal die Fakten:

    Buchung Pauschalreise bei Thomas Cook incl. Flug mit Condor Comfort-Class und einer Pro-Forma Hotelübernachtung in Bangkok. Die bestätigte Reisezeit Abflug Frankfurt 17.01.08, Rückflug ab Phuket 10.02.08, also 24 Reisetage. Reisepreis pro Person EUR 2.046.-

    Die als Baustein bei Neckermann gebuchten tatsächlichen Hotelübernachtungen sind für die Höhe der Entschädigung wohl rechtlich irrelevant, auch wenn Neckermann zur Thomas Cook Gruppe gehört.

    Transfers wurden nicht gebucht.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1202846530000

    Hallo dwarfy,

    schätze dann ist wenig zu machen. Hättest Du zur Hotelübernachtung in Bangkok - wobei es hier keine Rolle spielt, ob Du diese genutzt hast - noch einen Transfer zugebucht, dann hättest Du jetzt eine Pauschalreise und könntest Rückforderungen stellen.

    Ich denke, daß die Condor sich wohl auf ein unvorhersehbares Ereignis berufen wird und daher außer den geleisteten Dingen kein weiterer Anspruch besteht. Daß es mit den Informationen vor Ort gehapert hat, wird für weitere Entschädigungen wohl nicht genügen.

    Schreibe aber dennoch unbedingt an Condor. Eventuell ist ja auf dem Kulanzweg etwas für Dich drin.

    Gruß

    Berthold

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1202849734000

    Hallo dwarfy,

    Fakt ist, daß eine "individualisierte Pauschalreise" mit allen Rechten

    der Pauschalreise bereits bei einer Zusammenfassung von 2 Elementen,

    hier Flug und Hotel, einwandfrei vorliegt.

    "Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt:

    * Beförderung

    * Unterbringung

    * andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen."

    Details zur Pauschalreise >hier klicken<

    Es hat schon Gerichtsurteile gegeben, in denen die Zusammenfassung

    von Bahnanreise und Flug als Pauschalreise gewertet wurde,

    da zusammen gebucht. Aber Auslegungssache des

    jeweiligen Gerichtes eben.

    Den Reiseveranstalter, der Dir die 2 Einzelpakete in einer gemeinsamen

    Buchung verkauft hat, wirst Du demnach in Anspruch nehmen können.

    Allerdings werden die Erstattungsgebühren pauschal am Tagessatz

    Deiner Reise festgemacht. Also keine großen Erwartungen hegen.

    Was den Flug und die Verspätung betrifft, auch da gibt es ggf. noch

    Möglichkeiten. Weil - ausgerechnet Condor - derzeit ein

    Musterverfahren beim Europäischen Gerichtshof anhängen hat.

    Thema: Ab wieviel Stunden Verspätung kann eine Flugverzögerung

    gleichgesetzt werden mit einer Stornierung des Fluges?

    Eine Flugstornierung schlägt bei der EU-Verordnung bei Fernflügen

    mit 600 Euro pro Person zu Buche. Im offenen Verfahren geht es

    aber gar um 25 Stunden. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiß,

    auch welche Stundenzahl (wenn überhaupt) fixiert wird.

    Details hier: Condor und EU-Gerichtshof >hier klicken<

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1202853772000

    Es war kein Storno und die Rückforderung bei der Pauschalreise wäre lächerlich, weil noch nicht einmal 50% eine Tagessatzes...also abhaken Leben geht weiter, wer eine Reise tut muss mit so etwas rechnen!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1202892092000

    was @privacy und Thorben-Hendrik schrieben trifft zu.

    Die Streitfrage ist, ob 14 Stunden eine Verspätung oder Absage sind. Und genau diese Frage liegt jetzt beim EuGH zur Klärung.

    Meine persönliche Meinung ist, dass eine "Verspätung", die sich in den nächsten Tag hineinzieht, grundsätzlich eine Absage ist. Denn es ändert sich in jedem Fall damit der vereinbarte Reisetag.

    Noch kurz zum Thema: die Ansprüche aus Gewährleistung wegen der Verspätung bei einer Pauschalreise sind an den Reiseveranstalter zu richten. Die Ansprüche aus der Fluggastverordnung an die Fluglinie

    meint

    Peter

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1202905812000

    @Peter

    Planmäßiger Abflug 23.00 Uhr am 1.5., tatsächlicher Abflug 1.00 Uhr am 2.5. = Absage, weil ein neuer Tag angebrochen war?

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • mirius
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    geschrieben 1202907586000

    Uns wurden die Flüge im Januar nach Budapest mit Airberlin gestrichen. Wir hatten schon frühzitig gebucht, ich nehme an es lag an der Umstellung vom Sommer auf den Winterflugplan. Jedenfalls waren 6 Wochen nach der Buchung plötzlich 50 Euro von Airberlin auf unserem Konto. Ohne Mitteilung oder Erklärung.

    Auf die telefonische Anfrage hin teilte man uns mit, wir wären auf den Dienstag umgebucht, da Airberlin montags nicht mehr fliegt.

    Wir hatten allerdings schon fest ein Appartement bei Hapimag für eine Woche von Mo bis Mo gebucht. Also verfiel uns ein Tag in der gebuchten Anlage und für die letzte Nacht mussten wir ein Hotelzimmer nehmen und extra nochmals umziehen.

    Wir haben es bei den 50 Euro "Schadensbegrenzung" belassen, weil die Flüge sowieso recht günstig waren.

    Mich würde aber trotzdem interessieren, was man in so einem Fall von der Airline fordern kann.

    Diese 250 Euro für stornierte Flüge oder wenigstens die Hotelkosten?? (Die 50 Euro reichte nicht aus :( . )

    Grüße Birgit

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