Hallo,
in der Suche habe ich zwar 3 Threads gefunden, aber alle enden irgendwann 2006 und sind in den Postings dazu sehr widersprüchlich. Vielleicht wird das Thema jetzt wieder aktuell, auch wenn dieser Thread verschoben wird. Es soll neue Regelungen durch EU-Gesetze geben, wer kennt sie mit entsprechenden Paragraphen, oder kennt Präzendens-Urteile mit AZ?
Die Fakten:
Buchung Pauschalreise bei Thomas Cook incl. Flug mit Condor Comfort-Class und einer Pro-Forma Hotelübernachtung in Bangkok. Die bestätigte Reisezeit Abflug Frankfurt 17.01.08, Rückflug ab Phuket 10.02.08, also 24 Reisetage. Reisepreis pro Person EUR 2.046.-
Die als Baustein bei Neckermann als Baustein gebuchten tatsächlichen Hotelübernachtungen sind für die Höhe der Entschädigung wohl rechtlich irrelevant.
Am 10.02. Rückflug mit Condor ab Phuket nach Frankfurt mit planmässigem Zwischen-Stop in Sharjah. Weiterflug nach Frankfurt offziell am Gate am 10.02. um 14.50 Uhr Ortszeit. Tatsächlicher Weiterflug am 11.02. um 04.50, also mit 14 Stunden Verspätung wegen technischen Defekts, wie von der Crew dann offiziell per Durchsage an Bord bestätigt wurde. Tatsächliche Landung in Frankfurt am 11.02. um 08.45 Uhr Ortszeit, geplante Landung 10.02. um 18.40 Uhr.
Zu erwähnen ist die absolute Null-Information während der 14 Stunden Wartezeit in Sharjah durch Vertreter von Thomas Cook/Condor, auch nicht ausserhalb des Transitbereichs oder später im Hotel. Nach einigen Stunden wurden Getränke und eine Lunchbox verteilt, wenn es Informationen gab, dann nur über sehr schlecht Englisch sprechende Flughafen-Mitarbeiter, konkrete aber erst nach 5 Stunden. Die Infos wurden aber nicht per Lautsprecher Durchsage erteilt, sondern nur mündlich an einzelne hartnäckig fragende Passagiere, ebenso wie die Info alle 260 Passagiere werden in ein Hotel gebracht, was dann nach 6 Stunden auch geschah. Die Mehrzahl der Passagiere war also auf Mundpropaganda angewiesen, bzw. folgte dann einfach der Meute. Kosten für ein Abdendessen und 3 ½ Stunden in einem Hotelzimmer wurden übernommen.
Der letzte Abschnitt ist wahrscheinlich ohne rechtliche Relevanz, da Getränke und eine Lunchbox gereicht wurden und eine Hotelunterbringung nach 6 Stunden erfolgte. Die eigentliche Frage betrifft also die 14 Stunden Flugverspätung und welche Ansprüche man an den RV stellen kann.