Hallo Birgit,
interessante Variante. Airline zahlt freiwillig einen Betrag zurück.
Nun, wahrscheinlich die günstigere Alternative - für die Airline.
Da Du einen Vertrag mit der Airline, Beförderung am Tag X
von A nach B zu einer bestimmten Zeit geschlossen hast,
ist die Airline in dieser Verpflichtung.
Bisher war es üblich, alternative Flüge aus dem
eigenen Programm dem Kunden vorzuschlagen,
um zu einer Lösung zu kommen.
Du hättest alternativ auch auf eine Umbuchung auf eine
andere Airline, die diesen Flug am gewünschten Tag durchführt,
durch AB bestehen können. Mehrkosten zu Lasten AB. Sei es mit
Lufthansa oder sonst wem. Machen die nicht gerne, klar
- aber wird bei entsprechendem Druck auch so gehandhabt.
Der von Dir bezahlte Flugpreis ist dabei kein Argument.
Denn der wurde einzig von der Airline festgelegt.
Die Leistung ist unabhängig davon komplett zu erbringen.
Eine Vergütung für den ausgefallenen Flug gem.
EU-Verordnung gibt es allerdings nur, soweit die
Absage erst innerhalb 14 Tagen vor dem
vorgesehenen Abflugtermin erfolgt.
Man wird, sollte dies zutreffen, vermutlich argumentieren,
daß Du mit der Annahme des 50 Euro-Betrages
der Änderung zugestimmt hast.
Gruß privacy