2. Person bei Pauschalreise muss nachfliegen. Problemlos möglich?

  • mattes82
    Dabei seit: 1265846400000
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    geschrieben 1306790768000

    hallo zusammen,

    wir haben ein Problem. Wir haben zu zweit eine Pauschalreise gebucht. Wir sind zwar RRv versichert aber aufgrund eines imimens wichtigen nicht zu verschiebenden Bewerbungsgespräches muss die zweite Person nachfliegen.

    Meine Frage: Ist das Ganze ohne Probleme möglich oder greift dann irgendeine NoShow Klausel?

    Die zweite Person würde 3 Tage später nachfliegen und dann im Hotel alle Leistungen beansprochen wollen (wir haben ein Doppelzimmer).  Den Rückflug würde Sie dann ganz normal wie in der Pauschalreise geplant antreten.

    Wer kann helfen?

  • Sunshine997
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    geschrieben 1306793108000

    Als erstes mal beim Reiseveranstalter nachfragen, was bei ihm die Umbuchung des Hinfluges kostet.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • vonschmeling
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    geschrieben 1306796649000

    Wenn ich recht verstehe, geht es weniger um die Kosten, als um die Folgen bei No Show - und das ist in der Regel die Drohung eines Stornos für den Rückflug.

    Die Rechtslage hierfür ist immer noch nicht eindeutig geklärt.

    Vermutlich kommt eine Umbuchung nicht infrage, also wird der später anreisende Fluggast ein zusätzliches Ticket buchen müssen. Trotz vollmundiger Androhung wird der Rückflug i.d.R. nicht storniert, zumal es sich nicht um ein Cross Ticketing, also die Nutzung eines günstigeren Angebotes von Teilstrecken, handelt.

    Da sowieso rechtsunverbindlich: Die relativ schmerzliche Investition in ein One Way Ticket muss man leiden - kann aber sodann alle gebuchten Ansprüche wahrnehmen, und auch der Rückflug ist nicht gefährdet. Allerdings steht das im krassen Gegensatz zu den ABB und ggf. eingeholten Auskünften beim Veranstalter - auf die Risiken und Nebenwirkungen will ich zumindest hinweisen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1306798481000

    Genau deshalb ist es ja am sichersten, den Hinflug für die zweite Person vom Reiseveranstalter umbuchen zulassen (vorausgesetzt natürlich, es ist möglich und nicht wesentlich teurer als ein selbst gekaufter one-way-Flug).

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1306825403000

    a) Zum einen hatten wir dieses Problem doch gerade: Pauschalreise Verzicht auf Hinflug

    b) Frage ich mich auch, ob die "Regeln" für einen no show auch auf eine Pauschalreise anzuwenden sind.

    Bei einer Pauschalreise "kaufe" ich ein Gesamtpaket und keine einzelnen Leistungen, es wird ja auch nie möglich sein, irgendeine dieser Leistungen getrennt zu stornieren oder eine Erstattung zu beanspruchen, weil ich zwar AI gebucht, aber nie zu Mittag gespeist habe (obwohl es sicher auch solche Zeitgenossen gibt).

    Ich denke mir, das Beste wird sein beim Veranstalter nachzufragen.

    Nachtrag:

    In einer Berufungsverhandlung hat das Landgericht Frankfurt geurteilt, dass bei einer Pauschalreise das bloße Nichterscheinen zum Abflug nicht als Reiserücktritt gewertet werden darf. Vielmehr müßten noch andere Anzeichen hinkommen (vergl. LG Frankfurt vom 30.08.2007, Aktenzeichen 2/24 s 39/07) Entscheidungen der hessischen Gerichte.

    Wird nun dem Veranstalter vor Reisebegin unmissverständlich der Sachverhalt mitgeteilt, gibt es überhaupt keinen Grund Angst zu haben, dass die übrigen Reiseleistungen nicht erbracht werden.

    Dabei gehe ich davon aus, dass an den RV keine finanziellen Ansprüche gestellt werden und der Hinflug in eigener Regie durchgeführt wird.

    Bei der AIDA-Sache bin ich mir im übrigen nicht mal sicher, ob hier Flug und Kreuzfahrt tatsächlich ein Paket sind.

    @vS Kann dir momentan leider keine PN schicken,  es tritt ein script-fehler (wieder mal) auf. Trotzdem LG

  • mattes82
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    geschrieben 1306856680000

    RV sagt:

     

    einchecken als einzelperson in ein DZ geht nicht. es müsse umbuchung auf EZ erfolgen. EZ nicht verfügbar. müsste von anderem RV zugekauft werden. Kosten 1100 euro bei jetzigem gemsatreisepreis von 1200. umbuchung auf 10 statt 14 tage würde 700 euro umbuchungsgebühr kosten. RV ist eine bekannte dt. Firma mit gelbem Logo.

     

    bzgl noshow des hinfluges wurde gesagt, dass dies eventuell probleme auf dem rückflug geben könnte.

     

     

    bin auf 180;)

  • Kourion
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    geschrieben 1306860411000

    Ich bin ein wenig erstaunt über die hohen Umbuchungsgebühren:

    Handelt es sich vllt. um einen X-Ableger des RV ?

    Oder ist das Ganze so kurzfristig - reist du / ihr schon in ca. 2 Wochen ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1306863344000

    Zum Zimmer nur soviel: Du hast ein DZ gebucht und bezahlt, also ist es dir auch zur Verfügung zu stellen!! Sofern keine Erstattung verlangt wird, geht es den Hotelier überhaupt nichts an, dass da wenige Tage nur eine Person drin wohnt, wenn doch für zwei bestellt und bezahlt wurde ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gutenmorgen
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    geschrieben 1306864697000

    ..., die gebuchte Reise muß geändert werden, da ein nicht zu verschiebendes Bewerbungsgespräch geführt werden muß. Da wird doch evtl. die RRV einspringen müssen (drohende bzw. Ende der Arbeitslosigkeit)

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1306865925000

    @mattes82

    Ist es so, dass ihr die Reise gebucht und bezahlt habt und du keinerlei finanzielle Ansprüche an den RV stellst, dass vielmehr die zweite Person auf eigene Kosten die Anreise finanziert? Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass es rechtlich irgendeine Handhabe seitens des Veranstalters gibt, zusätzliche Gebühren zu kassieren.

    Wieso um alles in der Welt solltest du umbuchen? Vonschmeling  hat zum Zimmer etwas geschrieben, das ich voll teile und bezüglich des Fluges hast du ein Urteil.

    Und was heißt das vom Veranstalter: Es könnte evtl. Probleme beim Rückflug geben? Was ist denn das für eine Auskunft von deinem Vertragspartner? Entweder er sagt Hü oder Hott, aber nicht "das steht in den Sternen".

    Lass dir nichts gefallen, mach Druck und lass dir die Auskunft schriftlich geben.

    Unabhängig davon kannst du auch wie gutenmorgen meint, bei der RRV anfrgane, sofern der Sachverhalt dem genannten entspricht.

    Und ganz ehrlich: Ich bin auch auf 180 über die Unverschämtheiten die sich diese Branche erlaubt.

                                                                                                                                   

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