a) Zum einen hatten wir dieses Problem doch gerade: Pauschalreise Verzicht auf Hinflug
Frage ich mich auch, ob die "Regeln" für einen no show auch auf eine Pauschalreise anzuwenden sind.
Bei einer Pauschalreise "kaufe" ich ein Gesamtpaket und keine einzelnen Leistungen, es wird ja auch nie möglich sein, irgendeine dieser Leistungen getrennt zu stornieren oder eine Erstattung zu beanspruchen, weil ich zwar AI gebucht, aber nie zu Mittag gespeist habe (obwohl es sicher auch solche Zeitgenossen gibt).
Ich denke mir, das Beste wird sein beim Veranstalter nachzufragen.
Nachtrag:
In einer Berufungsverhandlung hat das Landgericht Frankfurt geurteilt, dass bei einer Pauschalreise das bloße Nichterscheinen zum Abflug nicht als Reiserücktritt gewertet werden darf. Vielmehr müßten noch andere Anzeichen hinkommen (vergl. LG Frankfurt vom 30.08.2007, Aktenzeichen 2/24 s 39/07) Entscheidungen der hessischen Gerichte.
Wird nun dem Veranstalter vor Reisebegin unmissverständlich der Sachverhalt mitgeteilt, gibt es überhaupt keinen Grund Angst zu haben, dass die übrigen Reiseleistungen nicht erbracht werden.
Dabei gehe ich davon aus, dass an den RV keine finanziellen Ansprüche gestellt werden und der Hinflug in eigener Regie durchgeführt wird.
Bei der AIDA-Sache bin ich mir im übrigen nicht mal sicher, ob hier Flug und Kreuzfahrt tatsächlich ein Paket sind.
@vS Kann dir momentan leider keine PN schicken, es tritt ein script-fehler (wieder mal) auf. Trotzdem LG