Auszug aus den AGV einer RRV:
"unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Schule noch keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hatte; ....
...unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden) oder unerwarteter Wechsel des Arbeitgebers unter Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson; "
Die Sache mit dem DZ ergibt auch für mich keinen Sinn (es wurde bezahlt)
Aber wir hatten das neulich hier schon mal: Klick hier
Auch da musste ein Reiseteilnehmer abspringen und es gab Probleme.