2. Person bei Pauschalreise muss nachfliegen. Problemlos möglich?

  • mattes82
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    geschrieben 1306879549000

    @vonschmeling. danke für deine pn :)

    kurze frage: was meinst du mit FOM? dem hotel? der reiseleitung?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1306880637000

    FOM = Front Office Manager, also der Rezeptionsoberguru im gastgebenden Hotel.

    Meistens sehr pragmatische Mädchen und Jungz ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mattes82
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    geschrieben 1306882466000

    heißt also ich checke einfach alleine ein und sage dann am pmi, dass die zweite person nicht zum transfer kommt damit nicht gewartet werden muss. am abflughafen mache ich noch gar nix? im hotel gebe ich an der rezeption bescheid, dass die person2 in 3 tage nachkommt.

    noch was zu beachten?

    kann es an irgendeiner stelle im prozess probleme geben? das urteil zum no show nehme ich mal sicherheitshalber natürlich im ausdruck mit ;)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1306883593000

    @mattes82

    Genau so. Natürlich kann es (in einem von 7 Mio Fällen) zu Risiken und Nebenwirkungen kommen - da hält keiner die Kappe für hin! - aber "es ist eher unwahrscheinlich!" ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1306909668000

    Also jetzt mal auf die Gefahr hin, dass sich das ganz naiv anhören mag, aber was soll der Müll seitens des RV?! Das ist doch ganz eindeutig der Ansatz einer versuchten *******(ich weiss, das Wort wird hier öfter überstrapaziert, aber hier trifft es zu!), wenn der kontaktierte Mitarbeiter nicht gerade jemand war, der aus der Putzkolonne kam und zum Hörer gegriffen hat, weil kein anderer wollte...

    Es entsteht niemandem ein Schaden/Nachteil/Mehraufwand, ausser dem 2.Reiseteilnehmer!

    Dieser erklärt ja ganz klar gegenüber dem RV auf alle Ansprüche in dem Zeitraum zu verzichten und für die Anreisekosten selbst aufzukommen! Auch die erste Person für drei Tage in ein anderes Zimmer umzulegen, halte ich für nicht angebracht, da ein DZ bezahlt wird,also DZ zur Einzelnutzung zum Preis eines vollen DZ!

    So what?! Womit will der VA in einem Prozess denn die von ihm aufgestellten Gebühren rechtfertigen, mit seinen AGB`s?! Die müsste ihm der Richter um die Ohren...

    Nein ich habe nichts getrunken und bin normalerweise eher gemässigt, aber das schlägt dem Fass doch den Boden aus und ist ne ganz offensichtliche Sauerei, falls das vom VA wirklich durchgezogen werden sollte!

    Da wäre ich dann mit Frau GM und würde mir nen Musterprozess wünschen!

    Mattes hier kann Dir leider keiner Garantien geben, aber ich denke, der Weg von vS ist der richtige und wünsche Euch, trotz allem, eine erfolgreiche Bewerbung und danach nen schönen gemeinsamen Urlaub!

    Gruss

    Holger

    P.s.: Wer ist denn der gelbe Vogel(gelber Buchstabe auf blauem Grund?) und warum will den hier keiner nennen?! Kenne die Logos der VA nicht so gut,aber vielleicht lesen sie ja mit und schämen sich wenigstens, wenn sie ihren Namen lesen! Wohl der nächste fromme Wunsch...

  • chepri
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    geschrieben 1306910817000

    @mattes82

    Vorsichtshalber um möglichen Komplikationen aus dem Wege zu gehen sollte die 2.Person am Reisetag ein mail an den RV schicken und mitteilen

    a) Bin heute nicht mitgeflogen

    b) Unter Bezugnahme auf das Urteil LG Frankfurt.......... teile ich mit, dass ich nicht von der Reise zurücktrete sondern alle weiteren gebuchten Leistungen in Anspruch nehme

    c) Bitte bestätigen Sie den Fortbestand des Reisevertrags

    @doc3366

    Also bei "Gelb auf Blau" fallen mir die Neckermänner ein. Für den Fall, dass sie mitlesen brauchen sie vermutlich selbst den Namen nicht. Und schämen? In dieser Branche schämt sich niemand. Höchstens noch ein kleiner Reisebüromitarbeiter für den Mist, der ohne sein Verschulden produziert wird. Und selbst das dürfte nur in ganz wenigen Ausnahmefällen geschehen, denn ich glaube, in diesem Gewerbe gibt es kein Unrechtsbewusstsein, sondern vorherrschende Denkart ist "soll doch froh sein, dass wir überhaupt was verkaufen"

  • gutenmorgen
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    geschrieben 1306918060000

     ..., der letzte Absatz war nun nicht sehr nett @ Chepri. Der gute Wille wird bei dem einen oder anderen Mitarbeiter schon vorhanden sein. Nur läßt es das Buchungssystem  nicht zu, eine solche  "komplizierte" Bu-Änderung zu bearbeiten. Dazu braucht es Handarbeit und dazu wiederum den richtigen Mitarbeiter 

  • chepri
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    geschrieben 1306919000000

    @gutenmorgen

    Nett vielleicht nicht, aber mein Eindruck. Zudem muss ja überhaupt nichts geändert werden, wobei meine Äußerung nicht auf diesen Fall bezogen war, sondern ganz allgemein für dieses Gewerbe gilt.

    Ausserdem habe ich nicht ausnahmslos alle verteufelt, sondern "ganz wenige Ausnahmefälle" zugelassen und bin doch von deinen "einen oder anderen Mitarbeiter" gar nicht so weit entfernt ;)

  • mattes82
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    geschrieben 1306922485000

    hallo zusammen,

     

    erstmal vielen dank für eure hilfe und anteilnahme.

     

    ich habe parallel schon einmal bei der rrv angefragt. ohne arbeitsvertrag machen die natürlich nix... hab ich mir auch so gedacht und ist nachvollziehbar. ich wollte diesen schritt nur noch einmal sicherheitshalber prüfen.

     

    ich erwarte heute einen rückruf des RV. frage mich ein renommierter rv auf solche ideen kommt. wenn es wirklich nur eine fehlinfo ist frage ich mich wie man solche personen als mitarbeiter beschäftigen kann. so langsam haben die mich so auf die palme gebracht, dass ich notfalls dann die juristische schiene im nachgang wähle um hier ein exempel auch für andere zu statuieren.

     

    sobald ich den rückruf erhalte (wenn er denn kommt) melde ich mich natürlich. hat jemand vielleicht einen wasserdichten text, den man dem rv am reisetag schickt um klarzustellen, dass das nichtantreten der 2. person nicht als konkludenter reiserücktritt zu werten ist?

     

    gestresste vorurlaubsgrüße sendet

     

    mattes

  • chepri
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    geschrieben 1306924272000

    Wenn du auf das Urteil Bezug nimmst und ausdrücklich erklärst, nicht von der Reise zurücktreten zu wollen und mit Ausnahme des Hinflugs die weiteren Leistungen wie gebucht in Anspruch zu nehmen, ist das wasserdicht genug. Lass dir jedenfalls bestätigen, dass der Reisevertrag weiterbesteht.

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