• Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1265791815000

    Hallo!

    Bei Buchung von Pauschalreisen gelten angegebene Flugzeiten als „unverbindlich“ bzw. „voraussichtlich“. Wie ist das mit den Zeiten die auf den Flugticket’s/Fluginforma-tion/Reservierung stehen (also die Reiseunterlagen, die man vom Veranstalter zugeschickt bekommt mit dem Hotelvoucher etc.)? Sind diese Zeiten auch als „voraussichtlich/

    unverbindlich“ anzusehen? Und ab wann gelten bei Pauschalreisen die Flugzeiten als „verbindlich“ und man hat bei Verschiebung Regressansprüche?

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1265794649000

    Hallo,

    die angegebene Flugzeit im Ticket ist verbindlich. Verspaetet sich der Abflug kann der Reisende zum einen Ansprueche aus der "Frankfurter Tabelle" gegen den Reiseveranstalter und zusaetzliche Ansprueche aus der "EU-Fluggastverordnung" gegen die Fluggesellschaft geltend machen, wenn die zu akzeptierenden Toleranzzeiten ueberschritten werden und die Verspaetung ausloesenden Gruende nicht ausserhalb der Verantwortung des Veranstalters / Fluggesellschaft liegen.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
    Beiträge: 325
    geschrieben 1265796031000

    In diesem Zusammenhang noch eine Frage:

    Wie oft kann der RV eigentlich diese Tickets’s „umändern“ weil sich die Flugzeiten ändern (z.B. um 11 Stunden vorverlegen)?

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
    Beiträge: 1901
    geschrieben 1265798799000

    Hallo Medelon

     

    Die EU - Fluggastverordnung greift nur bei Verspätungen. (Wenn Du möchtest kann ich Dir die Verordnung zukommen lassen)

    Gemäß den AGB,s der Veranstalter garantieren diese nur den Flugtag, was bedeutet das man sich den Abreisetag komplett freihalten muß, da man sonst auf den Goodwill - ist mir selbst einmal passiert - des Veranstalters angewiesen ist.

    Auch eine Änderung des Abflugortes muß in der Regel hingenommen werden, sofern der Veranstalter für die Transferkosten zum neuen Flughafen - in der Regel in Form von Bahntickets - aufkommt.

     

    Gruß

    Karl

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1265800819000

    Ändern darf der RV bei einer Pauschalreise so oft es für ihn wirtschaftlich Sinn macht. Auch nach Unterlagenversand sind Änderungen der Flugzeiten jederzeit möglich ( wenn auch recht unüblich )

     

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1265801739000

    Wirklich jederzeit ? Auch noch z.B. am Vorabend des Reiseantrittes ? Wer steht in der Pflicht, der Reisende, um bis zur letzten Minute die Abflugzeiten zu kontrollieren, oder der RV, der über Änderungen zu informieren  hat ? Und was passiert, wenn der Reisende bei einer z.B. geplanten Flugzeit am Tage X um 18.00 Uhr und einer Vorverlegung auf 08.00 Uhr des gleichen Tages erst am Vorabend spät zurückkommt, weil er seinen Terminplan so eingeteilt hatte ?

    Ich meine mal gelesen zu haben, das es doch eine Frist geben würde, welche Vorlaufzeit es geben muss, sprich also, eine deadline, ab der die Flugzeiten nicht mehr geändert werden dürfen. Oder der RV schadensersatzpflichtig wird.

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1265802875000

    1. Ja

    2. Ja ( Keine Sorge, passiert in der Praxis eigentlich nie )

    3. RV muss informieren

    4. Sein Problem.

     

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1266068661000

    Also ich glaube nicht, dass der RV Aenderungen der Flugzeiten generell ausloest, sondern die Fluggesellschaft. Denn es ist nicht einfach damit getan, mal eben Flugzeiten zu aendern. Da spielen andere Faktoren eine ganz wesentliche Rolle; z.B. die Slots, Auslastungen usw..

    RV sehen es generell nicht gerne, wenn Flugzeiten nach Ausstellung der Reiseunterlagen geaendert werden, muss man doch dafuer einen ganz erheblich administrativen Aufwand betreiben. Also kann der Reisegast eigentlich immer davon ausgehen, wenn kurzfristig Flugzeiten geaendert werden, das sich dahinter auch ein gravierender Grund verbirgt.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • dagmar474
    Dabei seit: 1136246400000
    Beiträge: 1058
    geschrieben 1266176523000

    Hallo,

     

    ich dachte, der Fluggast muß 24 Stunden vorher seinen Flug bestätigen lassen. Gilt das nicht für Pauschalreisen sondern nur bei Flügen ?

     

    Grüsse

    Dagmar

     

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1266181832000

    Das Rueckbestaetigen der Fluege gibt es sogut wie nicht mehr.

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