Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.

  • Subway-Fan
    Dabei seit: 1191974400000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1192053624000

    Hallo liebe Holidaycheck-Gemeinde.

    ich liege derzeit im Streit mit meinem Reiseveranstalter.

    Dabei fing alles so gut an.

    Im Frühjahr war ich auf der Suche nach einer günstigen Reise für meine Familie. Ich wurde schließlich Sonntags fündig und fand ein Hotel zu einem günstigen Preis.

    Der Reisepreis war aber nicht so günstig, daß man stutzig werden musste oder schon vorab auf einen Fehler schließen konnte.

    Doch dazu später.

    Ich buchte also übers Internet. Etwa 30 Minuten nach der Online-Buchung führte ich dann eine Telefongespräch mit einer Callcenter-Mitarbeiterin die mir die Buchung bestätigte.

    Es ging wohl auch eine Nachfrage beim Reiseveranstalter voraus. Die Mitarbeiterin sagte mir, sie hätte eine Vorgangsnummer des Veranstalters vorliegen, die Sache wäre also durch.

    Gleich Montags änderte ich meinen Urlaub, und besorgte mir das benötigte Geld.

    Die Überraschung war perfekt als ich dann am Mittwoch die Reisebestätigung vom Veranstalter erhalten habe. Ohne viele Worte stand in der Rechnung ein seperater Punkt namens „Zuschläge“ in Höhe von über 600 Euro. Unter Bemerkung stand noch „EDV Fehler – Preiskorrektur durch den Veranstalter“.

    Keine Entschuldigung, keine Nachfrage ob ich die Reise zu dem Preis noch antreten möchte, gar nichts.

    Meine Familie war natürlich begeistert und auf Anraten eines Arbeitskollegen (er meinte das der Reiseveranstalter mir im Falle einer Reklamation mir die „Worte im Mund rumdrehen würde“ und ich besser beraten wäre wenn ich umgehend rechtlichen Beistand suchen würde) bin ich ein paar Tage drauf zu einem Anwalt gegangen.

    Ich wollte auf die Reise nicht verzichten, es erstens recht kurzfristig (2-3 Wochen) vor Reiseantritt war und es schwer sein dürfte eine gleichwertige Alternative zu finden; zweitens ich meinen Urlaub schon geändert habe und mein Chef das nicht nochmal machen würde und drittens habe ich jetzt schon mein Festgeld für den Urlaub auf das normale Konto überwiesen.

    Ausserdem hatte ich mich auf das Hotel eingeschossen ;-)

    Mein Anwalt meinte ich sollte die Reise antreten. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden ginge es also in Urlaub. Der war voll gelungen.

    Nach der Reise kümmerte sich mein Anwalt um die Angelegenheit.

    Lange Rede kurzer Sinn, weder Reiseveranstalter noch das Internetportal zeigten sich in irgendeiner Weise kulant. Der Portalbetreiber meinte er würde lediglich die Reise vermitteln.

    Der Veranstalter beruft sich darauf, das in der mir zugegangenen Reisebestätigung der korrekte Preis angegeben gewesen wäre. Die Buchungsbestätigung zählt wohl nicht.

    Interessant fand ich, daß die Buchungsbestätigung eine Vorgangsnummer enthalten hat die mit der Rechnungsnummer auf der Reisebestätigung übereinstimmt.

    Also kann man doch davon ausgehen, daß der Buchungsbestätigung eine Nachfrage beim Veranstalter voraus ging.

    Interessant ist ebenfalls, daß ich kurz darauf nochmals meine Daten in dem Reiseportal eingegeben habe und mir erneut das selbe Hotel zum nahezu identischen Preis angeboten wurde.

    Mir liegt der Verdacht nahe, daß diese „EDV-Fehler“ System haben!

    Meine Frage:

    Gibt es zu meiner Sache schon irgendwelche Präzedenzfälle?

    Gibt es Gerichtsurteile, kann mir jemand ggf. das Aktenzeichengeben?

    Ich weiß noch nicht ob ich Klage einreichen soll, denn ich komme mir ein wenig „verarscht“ vor, habe aber auch Angst vor Gericht hinten runter zu fallen.

    Ich habe etliche Foren durchstöbert, die Meinungen gehen auseinander.

    Zum einen meinen viele das die Reisebestätigung als Annahme des Vertrages seitens des Veranstalters gilt.

    Es wird aber auch geschrieben, dass die Buchungsbestätigung als Annahme gilt wenn dieser eine Nachfrage beim Veranstalter voraus ging.

    Was ist denn nun korrekt?

    Das war viel zu lesen – vielen Dank wer es getan hat.

    Ich bin über jede Antwort (gerne auch per Boardmail) sehr dankbar.

    Grüße

    Subway-Fan

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1192054136000

    Die Höhe der Zahlung - Preiserhöhung

    Für den Reiseveranstalter bindend ist der Preis, den er in der Reisebestätigung nennt. Nachträgliche Preisänderungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, nämlich bei einer

    * Steigerung der Beförderungskosten (z. B. erhöhte Treibstoffkosten)

    * Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Flughafengebühren)

    * Änderung des Wechselkurses.

    Voraussetzung ist aber immer, dass ein Änderungsvorbehalt im Vertrag vorgesehen ist und genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises gemacht werden. Dies geschieht meist im Kleingedruckten unter der Überschrift "Preisänderung". Darüber hinaus müssen zwischen dem Vertragsschluss - also dem Zugang der Reisebestätigung - und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.

    Quelle

    LG

    holzwurm

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1192054183000

    Interessante Frage.

    Ich habe mal irgendwo gelesen "Preisirrtum vorbehalten."

    Vor wenigen Tagen interessierte ich mich für ein wirklich tolles Hotel - eine Woche. Die Internetseite (Thomas Cook) zeigte mir einen Preis von 949,- für zwei Personen, eigene Anreise. Der HolidayCheck-Preisvergleich zeigte mir runde 3.000 Euro für eine Woche / eigene Anreise. Ich holte mir den Katalog: der Preis von € 3.000 / eigene Anreise für eine Woche war offensichtlich korrekt.

    Ich war geneigt, das Hotel für 949,- Euronen im Internet zu buchen... aber ich dachte mir, dass das Probleme geben würde...

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1192055955000

    Hallo,

    also nach meinem Dafürhalten sieht es wie folgt aus.

    Ich denke der Preis wird mit der Rechnung verbindlich. Danach ist eine Änderung nur noch möglich, wenn es sich für den Kunden um einen offensichtlichen Fehler handelt.

    Mit der Annahme der Rechnung hast Du auch den neuen Preis angenommen. Ich denke hier hast Du keine Chance.

    Anders sieht es allerdings aus, wenn Du nachweisen kannst, daß Deine Reise auch nach der vom Veranstalter erfolgten Korrektur, immer noch zu dem günstigeren Preis angeboten wurde. Dieser ist nämlich dazu verpflichtet Fehler umgehend zu korrigieren. Erfolgt dies nicht, hast Du Anspruch auf den falschen / niedrigeren Preis.

    Hier also eine Frage der Nachweismöglichkeit.

    Ansprechpartner ist immer der Veranstalter. Nicht das Reisebüro.

    Gruß

    Berthold

  • Subway-Fan
    Dabei seit: 1191974400000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1192056513000

    @ Adegi:

    Ich habe von dem Angebor, dass später nochmals auftauchte einen Screenshot gemacht. Wie ich schon sagte, ich hege den Verdacht das diese "EDV-Fehler" System haben. Soviele Zufälle gibt es nicht!

    @ Adegi und Holzwurm:

    Verstehe ich das richtig, die Buchungsbestätigung ist nichts anderes als ein bedrucktes Papier mit keinerlei Bindung seitens des Veranstalters.

    Auch wenn es seitens des Portalbetreibers eine Online-Nachfrage gegeben hat und das Angebot scheinbar angenommen wurde?

    Wird hier nicht ein Unterschied zwischen Reiseportalen im Internet und Reisebüros gemacht?

    Im Reisebüro gilt doch dieser "Amadeus-Ausdruck" (ihr wisst sicherlich was ich meine) doch als Bestätigung., oder sehe ich das falsch?

    Mir wurde jetzt, nachdem ich ins Reisebüro gegangen bin ohne zusätzliche Bestätigung eine Anzahlung vom Konto abgebucht.

    @ Erika

    In deinem Fall ist ein Irrtum des Veranstalters offensichtlich. Das war bei mir nicht der Fall. Der Preisunterschied war nicht so gravierend das man hätte stutzig werden müssen.

    Danke euch allen schon mal!

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1192057226000

    Den Amadeus-Ausdruck ist eigentlich nichts anderes als ein Begehren eine bestimmte Reise buchen zu wollen bzw. ist für den Vermittler die Grundlage die Buchung zur Bestätigung durch den Reiseveranstalter weiterzuleiten.

    Erst mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung durch den Veranstalter ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen.

    Wenn der Reiseveranstalter fair gewesen wäre hätte Dir direkt oder über den Vermittler erst mal mitteilen sollen, daß ein EDV-Fehler vorliegt und fragen ob Du noch gewillt bist die Reise zu den neuen Konditionen zu akzeptieren. Dies wurde Dir nicht angeboten und Du hast die Rechnung durch Zahlung akzeptiert.

    In dem Falle hättest Du eigentlich gleich beim Reiseveranstalter auf der Matte stehen soll und auf den Tisch klopfen müssen und die Zahlung bis zur Klärung zurückhalten sollen.

    Dann wären zwei Optionen offen gewesen:

    1. zum höheren Preis akzeptieren oder

    2. die Reise meiner Ansicht nach kostenlos stornieren können.

    Das ist jetzt meine Sichtweise zu der Problematik.

    Aber der User "mosaik" kann Dir sicherlich noch mehr dazu sagen.

    LG

    holzwurm

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1192057987000

    @Subway-Fan sagte:

    @ Erika

    In deinem Fall ist ein Irrtum des Veranstalters offensichtlich. Das war bei mir nicht der Fall. Der Preisunterschied war nicht so gravierend das man hätte stutzig werden müssen.

    Das vermag ich nicht ganz so zu sehen:

    Wäre ich verpflichtet dazu gewesen, mir weitere Informationen zu holen?

    Ich gebe die Antwort selbst: nein - ich hätte buchen können. Ich hätte die online-Bestätigung erhalten, zum genannten Preis. Der Reiseveranstalter hätte mir den Preisirrtum mitteilen müssen und damit die Nennung des korrekten Preises. Ich hätte ein Rücktrittsrecht.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1192100282000

    @subway-fan

    Bei welchem Veranstalter wurde gebucht?

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
    Beiträge: 2016
    geschrieben 1192101206000

    Hallo Subway-Fan,

    Du schreibst, dass Du im Frühjahr die Reise gebucht hast und der Reisetermin kurzfristig innerhalb2-3 Wochen lag. Warum kommst Du dann erst jetzt mit dem Thema hier ins Forum und überlegst erst jetzt zu klagen? Der Fall liegt dann doch schon 1halbes Jahr zurück.

    Gruß Silvia

  • Subway-Fan
    Dabei seit: 1191974400000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1192135717000

    Danke für eure Antworten.

    @ Holzwurm:

    Ich habe bei meinen Zahlungen im Verwendungszweck "Unter Vorbehalt" eingefügt. Das habe ich bisher vergessen zu erwähnen. Ich wollte die Reise ja auch antreten, die Gründe habe ich ja bereits erwähnt.

    @ privacy:

    Tjaereborg

    @ Silvia:

    Es ist nichts so das ich erst jetzt auf die Idee kommen Klage einzureichen. In dem halben Jahr kam es zu jede Menge Briefwechseln. Und die haben sich eben mittlerweile erledigt das seitens des Veranstalters keinerlei Entgegenkommen zu erwarten war.

    Nochmals: Gibt es bereits irgendwelche Gerichtsurteile mit Aktenzeichen zu ähnlichen Fällen?

    Mir kommt es so vor als ob die Sache System hätte!

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!