Hallo liebe Holidaycheck-Gemeinde.
ich liege derzeit im Streit mit meinem Reiseveranstalter.
Dabei fing alles so gut an.
Im Frühjahr war ich auf der Suche nach einer günstigen Reise für meine Familie. Ich wurde schließlich Sonntags fündig und fand ein Hotel zu einem günstigen Preis.
Der Reisepreis war aber nicht so günstig, daß man stutzig werden musste oder schon vorab auf einen Fehler schließen konnte.
Doch dazu später.
Ich buchte also übers Internet. Etwa 30 Minuten nach der Online-Buchung führte ich dann eine Telefongespräch mit einer Callcenter-Mitarbeiterin die mir die Buchung bestätigte.
Es ging wohl auch eine Nachfrage beim Reiseveranstalter voraus. Die Mitarbeiterin sagte mir, sie hätte eine Vorgangsnummer des Veranstalters vorliegen, die Sache wäre also durch.
Gleich Montags änderte ich meinen Urlaub, und besorgte mir das benötigte Geld.
Die Überraschung war perfekt als ich dann am Mittwoch die Reisebestätigung vom Veranstalter erhalten habe. Ohne viele Worte stand in der Rechnung ein seperater Punkt namens „Zuschläge“ in Höhe von über 600 Euro. Unter Bemerkung stand noch „EDV Fehler – Preiskorrektur durch den Veranstalter“.
Keine Entschuldigung, keine Nachfrage ob ich die Reise zu dem Preis noch antreten möchte, gar nichts.
Meine Familie war natürlich begeistert und auf Anraten eines Arbeitskollegen (er meinte das der Reiseveranstalter mir im Falle einer Reklamation mir die „Worte im Mund rumdrehen würde“ und ich besser beraten wäre wenn ich umgehend rechtlichen Beistand suchen würde) bin ich ein paar Tage drauf zu einem Anwalt gegangen.
Ich wollte auf die Reise nicht verzichten, es erstens recht kurzfristig (2-3 Wochen) vor Reiseantritt war und es schwer sein dürfte eine gleichwertige Alternative zu finden; zweitens ich meinen Urlaub schon geändert habe und mein Chef das nicht nochmal machen würde und drittens habe ich jetzt schon mein Festgeld für den Urlaub auf das normale Konto überwiesen.
Ausserdem hatte ich mich auf das Hotel eingeschossen
Mein Anwalt meinte ich sollte die Reise antreten. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden ginge es also in Urlaub. Der war voll gelungen.
Nach der Reise kümmerte sich mein Anwalt um die Angelegenheit.
Lange Rede kurzer Sinn, weder Reiseveranstalter noch das Internetportal zeigten sich in irgendeiner Weise kulant. Der Portalbetreiber meinte er würde lediglich die Reise vermitteln.
Der Veranstalter beruft sich darauf, das in der mir zugegangenen Reisebestätigung der korrekte Preis angegeben gewesen wäre. Die Buchungsbestätigung zählt wohl nicht.
Interessant fand ich, daß die Buchungsbestätigung eine Vorgangsnummer enthalten hat die mit der Rechnungsnummer auf der Reisebestätigung übereinstimmt.
Also kann man doch davon ausgehen, daß der Buchungsbestätigung eine Nachfrage beim Veranstalter voraus ging.
Interessant ist ebenfalls, daß ich kurz darauf nochmals meine Daten in dem Reiseportal eingegeben habe und mir erneut das selbe Hotel zum nahezu identischen Preis angeboten wurde.
Mir liegt der Verdacht nahe, daß diese „EDV-Fehler“ System haben!
Meine Frage:
Gibt es zu meiner Sache schon irgendwelche Präzedenzfälle?
Gibt es Gerichtsurteile, kann mir jemand ggf. das Aktenzeichengeben?
Ich weiß noch nicht ob ich Klage einreichen soll, denn ich komme mir ein wenig „verarscht“ vor, habe aber auch Angst vor Gericht hinten runter zu fallen.
Ich habe etliche Foren durchstöbert, die Meinungen gehen auseinander.
Zum einen meinen viele das die Reisebestätigung als Annahme des Vertrages seitens des Veranstalters gilt.
Es wird aber auch geschrieben, dass die Buchungsbestätigung als Annahme gilt wenn dieser eine Nachfrage beim Veranstalter voraus ging.
Was ist denn nun korrekt?
Das war viel zu lesen – vielen Dank wer es getan hat.
Ich bin über jede Antwort (gerne auch per Boardmail) sehr dankbar.
Grüße
Subway-Fan