Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1192394829000

    Nicht den Hauch einer Chance das Geld zurück zu bekommen...

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Subway-Fan
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    geschrieben 1192395609000

    @ Toren Hendrick

    Warum?

    Hast du einen Präzendenzfall, ggf. mit Aktenzeichen?

    Ich wäre mittlerweile fast damit zufriebden dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass er vorsätzlich dass gleiche Angebot zum selben Preis erneut eingestellt hat. Sowas muss doch in irgeneiner weise unterbunden werden!

    Man kann sich doch nicht alles bieten lassen, oder?

    Wenn ich schon leer ausgehe, vielleicht würde es wenigstens den nächsten "reingelegten" helfen diese unlautere Art der Preisgestaltung seitens der Veranstalter zu ahnden!

    Man kan sich doch nicht immer auf einen EDV Fehler berufen!

    Ich bleibe der Meinung das ein gewisses System dahinter steckt!

    Es ist doch in meinem Fall wirklich seltsam das edie nahezu identische Reise kurz drauf wieder zu dem Preis angeboten wird. Wenn ich da erneut gebucht hätte wäre es sicherlich wieder ein EDV Fehler gewesen.

    Irgendwann und irgendwie muss man doch solch schwarzen Schafen in der Branche den garaus machen!

  • mosaik
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    geschrieben 1192455708000

    Ein Reiseveranstalter kann seine bereits verschickte Buchungsbestätigung wegen Preisirrtum anfechten.

    Nicht der Rechnungsbetrag ist Rechtsgrundlage, sondern die Vereinbarung über den Kauf (Kaufvertrag, Buchungsbestätigung).

    Weicht eine Buchungsbestätigung von der Vereinbarung ab, so handelt es sich um ein neues Angebot vom Reiseveranstalter, das der Kunde nicht annehmen muss.

    Durch die Bezahlung des Reisepreises an den Veranstalter ist der Anscheinsbeweis erbracht, dass der Kunde dem neuen, teureren Reisevertrag zugestimmt hat.

    Es gibt bereits mehrere Klagen, die die Kunden in diese Sache, nachträglich, verloren haben.

    Das alles hätte ein guter Rechtsanwalt wissen müssen und seinem Klienten entweder zur Nichtannahme oder zur Annahme des neuen Angebots geraten hätte. Selbst eine Klage vor Reisebeginn hätte wahrscheinlich nichts daran geändert.

    Bei etlichen Millionen von Preisen in Internetsystemen machen 50, 100 oder 300 falsche Preise eine tollerierbare Größe aus.

    So wie Internetbuchungen zahlreiche Vorteile bieten, muss man eben auch technische Nachteile in Kauf nehmen. Selbst wenn der schale Nachgeschmack bleibt, es hätte vielleicht doch der Reiseveranstalter etwas manipuliert...

    Meint

    Peter

  • Kathrin22
    Dabei seit: 1133654400000
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    geschrieben 1192466119000

    Ehrlich gesagt, das glaube ich auch. Nach meinem Rechtsempfinden waere es auch nicht in Ordnung, wenn der RV jeden Eingabefehler ausbaden muesste.

    Fuer mich ist die Sache klar; man haette per E-Mail auf das Billig-Angebot hinweisen muessen. Wenn der RV darauf eingeht, prima. Wenn nicht, hat es das Angebot (leider) im "Echtbetrieb" nie gegeben.

    Und einfach losfahren ... echt cool ...

  • privacy
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    geschrieben 1192555956000

    Eine interessante Differenzierung zwischen

    Erklärungsirrtum und Berechnungsirrtum

    wird hier aufgezeigt:

    Preiserhöhung nach Reisebestätigung >hier klicken<

    Damit wäre die beliebte Schutzbehauptung einiger Reiseveranstalter

    des "Erklärungsirrtums" zumindest zu hinterfragen.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • serramanna
    Dabei seit: 1124755200000
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    geschrieben 1192604806000

    @privacy

    das ist aber wirklich mal ein hochinteressanter Input. Hast Du eine Ahnung, wie es dem Anfrager letztendlich ergangen ist?

    Gruß Serramanna

    To be is to do (Sokrates) To do is to be (Sartre) Do be do be do (Sinatra)
  • mosaik
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    geschrieben 1192612292000

    Wie schon so oft - es sind die Kleinigkeiten, die wir in solchen Fällen zu unterscheiden haben:

    Fall 1

    Buchung online, Buchungsbestätigung zwei drei Tage später -->diese mit einem anderen Preis -->Kunde erhebt Einspruch: der Veranstalter wird sich mit Sicherheit auf einen Irrtum berufen können

    Fall 2

    Buchung online, Buchungsbestätigung zwei drei Tage später -->diese mit einem anderen Preis -->Kunde erhebt keinen Einspruch: der Veranstalter wird sich mit Sicherheit auf einen Irrtum berufen können, weil der Kunde stillschweigend den Irrtum hingenommen hat

    Fall 3

    der von @privacy mitgeteilte Fall:

    Buchung online, Buchungsbestätigung zwei drei Tage später -->diese mit mit online-Preis -->Kunde zahlt an und der Veranstalter meldet sich erst 14 Tage danach --> da sehe ich auch den Fall so, dass der Veranstalter wohl zum bestätigten Preis seine Leistungen erbringen wird müssen, weil er NICHT innerhalb zumuterbarer Zeit (zwei bis vier Arbeitstage) beeinsprucht hatte.

    Im Fall 3 ist es also die vergangene Zeit zwischen der sicherlich automatisch verschickten Buchungsbestätigung und dem "Erkennen" eines Irrtums von seiten des Reiseveranstalters der Punkt, der für den Konsumenten spricht.

    Daher ist in diesem Ausgangsposting eher mit Ausgang zugunsten des Veranstalters zu rechnen

    meint

    Peter

  • schatzerle
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    geschrieben 1192662644000

    @ subway-fan:

    glaubs mir, es ist so *g*

    ich würd mal mit dem anwalt ein wörtschen reden, der ist ja echt nicht grad der beste....

    wegen irrtum: wenn sich der Rv wirklich geirrt hat.

    ABER: das ist hier gar nicht so wichtig, da er ja seinen neuen preis hingeschrieben hat und du auch noch angenommen hast. wo ist da der irrtum? er kannte seinen preis und du auch. da kommt gar kein irrtum ins spiel.

    böse gelegt (auch wenn nicht ganz fein das ganze) hat er dich ja auch nicht, weil du dir über den preis im klaren warst.

    selbst wenn man sagt es ist kein vertrag zu stande gekommen (beim Kaufvertrag muss immer der preis fest stehen), obwohl das meiner meinung nicht so ist, dann ändert das nichts an deiner situation.

    weil gibt es keinen vertrag, dann musst du ihm die reise bezahlen - du hast sie ja beansprucht. und was ist dann der preis? der übliche marktpreis einer derartigen reise zu der saison. ergo sicher nicht "dein billiger preis" sondern den den du schon bezahlt hast oder gar mehr.

    es tut mir leid für dich. man ärgert sich sicher. viell. hast du auch menschlich recht, aber nicht recht, so wie es das recht vorsieht.

  • Subway-Fan
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    geschrieben 1192665215000

    Also als aller erstes Mal vielen Dank für die ganzen Antworten. Selbst wenn diese nicht dem entsprechen was ich gerne gelesen hätte.

    Ich kann die Argumente ja verstehen. Ich habe den Reisepreis bezahlt (wenn auch unter Vorbehalt). Aber welche andere Wahl häte ich denn gehabt?

    Ich wollte ja weg, nochmals hätte ich meinen Urlaub nicht verschieben können und dann die kurze Zeit bis zur Abreise.

    Wenn ich vorher großes Geschütz aufgefahren hätte dann wären mir mit Sicherheit nicht die Tickets zugeschickt worden.

    Oder ich hätte damit rechnen müssen evtl. im HotelkKeller zu übernachten.

    Ich überlege mir im Laufe der Woche ob ich nun klage, oder nicht.

    Was mich halt eben am allermeisten aufregt:

    Kein Wort des bedauerns, in der Rechnung steht einfach nur unter Zuschläge (die noch nicht einmal begründet waren) der Betrag von über 600 Euro. Der Reisepreis an sich ist in der Rechnung und meiner Buchung identisch, lediglich diese Zuschläge tauchen auf.

    Vielleicht mag auch das rechtlich OK sein, Anstand ist es jedoch nicht.

    Und das der Veranstalter kurz drauf die Reise nochmals zum günstigen Preis anbietet ist doch eigentlich ein Fall für den Verbraucherschutz.

    Das diese, ob bewusst oder nicht, falschen Angebote nur einen geringen Teil ausmachen und der überwiegende Teil OK ist, da hat Mosaik sicherlich recht.

    Aber Kleinvieh macht auch Mist. Und da Mal ein "Irrtum" und da mal ein "EDV-Fehler" da kommt schon was zusammen.

    Eine Sauerei ist es allemal.

    Sicherlich habe auch ich Fehler gemacht.

    Aber die fetten Böcke hat doch wohl der Reiseveranstalter geschossen.

    Und der soll nun ohne die geringsten Konsequenzen davonkommen?

    Wenn ich eine Reise buche und mir kurz drauf einfällt das mir die Kohle fehlt komme ich doch auch nicht ungeschoren davon.

    Wie sieht es aus mit den Zuschlägen in der Reisebestätigung, ist sowas OK? Wie bereits gesagt, der Reisepreis an sich wurde nicht verändert, der neue Preis kam nur aufgrund von (nicht gebuchten) Zuschlägen zu Stande!

    Nochmals, Danke euch allen!!!!

  • holzwurm
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    geschrieben 1192720025000

    @Subway-Fan sagte:

    Wie sieht es aus mit den Zuschlägen in der Reisebestätigung, ist sowas OK? Wie bereits gesagt, der Reisepreis an sich wurde nicht verändert, der neue Preis kam nur aufgrund von (nicht gebuchten) Zuschlägen zu Stande!

    Nochmals, Danke euch allen!!!!

    Verlange doch vom Reiseveranstalter eine detaillierte Erklärung für diese undefinierten Zuschläge.

    Vielleicht kommt was plausibles rüber.

    Andernfalls kann man immer noch über ne klage nachdenken.

    LG

    holzwurm

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