Ab wann ist eine Buchung für den Veranstalter verbindlich / nachträgliche Preiseerhöhung.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1192176000000

    Hallo Subway-Fan,

    bei einer Internetbuchung tätigst Du keine sogenannte "scharfe Buchung" sondern bei den meisten Veranstaltern wirst Du zu einem Back - Office weitergeleitet und diese Damen und Herren buchen das dann in die Amadeus (oder welches System auch immer) Maske ein. Daher entspricht der Ausdruck, den Du im Reisebüro erhältst gleich dem, den Du später per Post bekommst.

    Auch wir hatten einen Veranstalter im Programm, der andere Internetpreise angeboten hat, als dann von uns einzubuchen waren. Nun kommt das als Fehler schon mal vor und die Veranstalter zeigten sich kulant. Hier war es allerdings so, daß der Veranstalter der Meinung war, wir sollten die Differenz tragen, oder dem Kunden ein neues Angebot machen. Da wir beides auf Dauer ablehnten, nahmen wir diesen Anbieter für mehrere Jahre aus dem Programm.

    Jetzt funktioniert es wieder.

    Gruß

    Berthold

  • serramanna
    Dabei seit: 1124755200000
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    geschrieben 1192209469000

    @ erika1

    Hallo,

    solche Fake-Angebote, wie du sie bei TC gesehen hast, gibt es auch hier im HC Reisebüro öfters. Hier ein Beispiel:

    Direkt, als die ersten Reisen fürs Frühjahr 2008 freigeschaltet wurden, habe ich hier im HC Reisbüro im Juli diesen Jahres eine tolle Reise auf die Malediven nach Iru Fushi für rund 1500€ gefunden, die sonst so um die 5000€ im EZ um diese Zeit kostet .

    Ich habe die Verfügbarkeit geprüft. Dann kam der Spruch "......IHRE ANFRAGE WIRD DIREKT BEIM VERANSTALTER GEPERÜFT....."

    .

    .

    .

    "IHRE REISE IST VERFÜGBAR UND KANN JETZT MIT TIEFSTPREISGARANTIE VERBINDLICH GEBUCHT WERDEN"

    Da habe ich dann schnell diese Reise "verbindlich" gebucht, ebenfalls unter dem Eindruck, dass irgendwas wahrscheinlich nicht stimmt. Wenns aber doch stimmt, wäre es ein Riesen-Deal gewesen.

    Nach einer Stunde kam eine email vom HC Reisebüro. Wörtlich (mail vom 19.Juli 2007):

    Sehr geehrter Herr XXXXX,

    vielen Dank für Ihre Buchungsanfrage im HolidayCheck Online-Reisebüro.

    Gerne haben wir die Überprüfung der Verfügbarkeit für Sie vorgenommen. Leider hat uns der Veranstalter mitgeteilt, dass das von Ihnen angefragte Angebot mit Anreise am 10.03.2008 nicht mehr buchbar ist. Bitte haben Sie angesichts der großen Nachfrage dafür Verständnis.

    Unsere Reiseangebote werden mehrmals täglich aktualisiert. Wir sind uns sicher, dass Sie hier eine passende Alternative finden.

    Freundliche Grüsse

    :frowning: :frowning:

    Da wird dann also schlagartig die "verbindliche Buchung" zur "Buchungsanfrage". Und meine angeblich "verbindliche Buchung" zum "angefragten Angebot" beim Veranstalter. Dann wird noch flott behauptet, die Reise sei ausgebucht, obwohl dieses Reisziel erst wenige Stunden zur Buchung freigeschaltet war - was völliger Blödsinn ist. Mich ärgert einfach, dass man nicht einfach zugibt, einen falschen Preis eingetippt zu haben- da ist doch nichts dabei, alle machen Fehler. Aber nein, stattdessen muss man sich noch wie der letzte ***** verscheissern lassen. :?

    Zu dem Niedrigpreis blieb die Reise dann übrigens noch bestimmt 4 oder 5 Tage im HC Programm, ab da war sie dann zum hohen Preis von ca. 5000 € buchbar- übrigens noch monatelang- von wegen "ausgebucht".

    Auch aktuell finde ich immer wieder solche Fake-Angebote bei HC, wenn ich nach Urlaubszielen suche.

    Das gibt es hier übrigens auch in der Variante:

    Man findet eine Reise zum Preis von 1310 € . Bei der Prüfung ist die Reise dann frei, aber es kommt der erstaunlich Zusatz: Der Veranstalter hat den Reispreis auf 2540 € erhöht. Dieses Beispiel ist auch seit vielen Wochen bei HC drin (Hotel Roca Nivaria, Tenriffa ab Düsseldorf, Abflug 5.12.2007, 2 Wo EZ, Touristik Schürmann).

    Ich denke nicht, dass dies Absicht ist. Ärgerlich ist das aber schon. Bei solchen Diskrepanzen zwischen dem angezeigten und tatsächlichen Preis nützt das ganze Preise vergleichen im HC nix.

    Gruß Serramanna

    To be is to do (Sokrates) To do is to be (Sartre) Do be do be do (Sinatra)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1192285626000

    Hallo,

    das Problem ist sehr häufig ganz einfach die EDV und die Datenaktualisierung. Mit meiner eigenen Homepage habe ich auch immer mal wieder das Problem. Auch werden dort oft Reisen angezeigt, die bei Prüfung nicht verfügbar sind. Dann zwar automatisch geöscht werden, bei einer kompletten Neuanfrage, aber wieder erneut auftauchen.

    Der Text mit der verbindlichen Buchung betrifft in diesem Fall nur den Kunden. Hier muß einfach garantiert sein, daß der Kunde, so die Reise so gebucht wird, auch tatsächlich verbindlich die Reise abnimmt.

    Soll das auch für die Gegenseite so gelten, dann wirst Du leider eine Abfragemaske haben, auf der Du gar nichts verstehst. Da jeder Veranstalter mit eigenen Systemen arbeitet oder eigenen Eingabeformen im gleichen System verlangt, wird dieses Problem für die nächsten Jahre sicher immer wieder aktuell sein.

    Gruß

    Berthold

    p.s.: Der Programmierer, der diese Fehler endgültig löst, wird sicher den Rest seines Lebens nie mehr arbeiten müssen!

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1192287799000

    Diese TOC-Geschichte hatte mit Datenaktualisierung wohl wenig zu tun: Auf der Veranstalter-Homepage war der Preis falsch angegeben, um etwa 2/3 zu niedrig. Beim HolidayCheck-Preisvergleich wurde der Preis korrekt angegeben, was durch die Katalogangabe bestätigt wurde.

    serramanna,

    das habe ich ebenfalls mehrfach gesehen: HC-Preisvergleich, mehrere Angebote geprüft, wobei erschien: der Preis wurde inzwischen durch den Veranstalter angehoben. Da stimmte dann die ganze Liste nicht mehr, denn nicht alle Veranstalter haben die Preise erhöht.

    Als Fake würde ich diese Dinge dennoch nicht bezeichnen, die Preise werden ja nicht absichtlich falsch angegeben.

  • serramanna
    Dabei seit: 1124755200000
    Beiträge: 869
    geschrieben 1192300108000

    ....... und da haben wir es mal wieder :IT ist schuld.

    Als Erklärung immer einfach. griffig und unwiderlegbar ;) . Und so ist IT nun mal, statt Probleme zu lösen, immer erklären können, warum irgend etwas NICHT funktioniert

    OK, erika 1

    : ich gebe zu FAKE ist ein harter Ausdruck. Dabei meine ich auch nicht so sehr die falschen Preise im System, sondern die kackfreche Behauptung, eine Reise sei ein par Stunden nach Freischaltung ausgebucht, statt freundlich zu sagen: "leider ist uns ein Fehler bei der Auspreisung unterlaufen".

    Gruß Serramanna

    To be is to do (Sokrates) To do is to be (Sartre) Do be do be do (Sinatra)
  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
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    geschrieben 1192313533000

    also mein bescheidenes wissen (studiere jus und habe auf bürgerliches einen 1er *gg*)

    wenn dem so ist, dass die inetbesteellung ein angbeot von dir ist und eigentlich nur eine info für dich ist (so hab ich das jetzt aus den beiträgen heraus gelesen, wie das system übers inet funzt und was da für ein text dabei steht weiß ich leider nicht - ich gehe jetzt davon aus dass die leute hier recht haben)

    du machst ja dem veranstalter mit dem anklicken der reise im inet das ANGEBOT "ja, das will ich haben, magst du mit mir einen vertrag machen?!"

    der preis im inet ist eine information. das angebot kommt von dir.

    der veranstalter schickt dir " ja ich nehme dein angbeot an, zu dem preis xxx".

    da der preis xxx höher als der preis deines angebotes ist, habt ihr keine übereinstimmende willenserklärungen. es würde kein vertrag zu stande kommen.

    ABER: du hast ja den betrag xxx eingezahlt und bist auf urlaub geflogen --> ergo hast du das NEUE ANGEBOT vom veranstalter angenommen und es wurden zu seinen bedingungen der vertrag geschlossen. (konkludente annahme des angebotes)

    und da kommst du nicht drum herum. du hast dich ja nicht geirrt, du hast ja gewusst, dass der preis xxx nicht der preis ist den du wolltest.

    ::::::::::::::::::::::.

    zum irrtum:

    wenn sich der veranstalter geirrt hat, dann muss er nicht die reise zum angebotenen preis verkaufen. allerdings muss er sich wirklich irren. wenn ihr dann öfters (trotz dass er es ja schon weiß) die reise wieder um den gleichen preis ins inet stellt, dann irrt er sich ja nicht mehr...

    .....

    ich weiß nicht welche einen anwalt du hattest. der muss dir doch gesagt haben, WARUM er der meinung ist, dass du auf urlaub fahren kannst.

    sowas lernt man bei uns im 1. semester.

  • jordan26
    Dabei seit: 1164326400000
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    geschrieben 1192315568000

    @schatzerle

    Bitte erklähre mir das doch noch mal,ich kapiers nicht.

    einen freundlichen gruss

    F

  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
    Beiträge: 152
    geschrieben 1192316358000

    wenn dem so ist - wie hier alle sagen - dass eine "bestellung" übers inet nix fix ist, sondern erst dann bearbeitet wird, dann ist das im inet eine INFORMATION.

    so wie du vom aldi ein prospekt im briefkasten findest. dann gehtst du auch erst ins geschäft und legt zb die milch auf das band --> angebot, ich will die milch kaufen. der kassiererin nimmt die milch und verkauft sie dir (annahme).

    für einen verkauf brauchst du:

    ANGEBOT + ANNAHME

    sie hat das angebot gemacht.

    der RV hat das angebot nicht angenommen, weil ja ein anderer preis da stand.

    er hat also neuerlich ein ANGEBOT gemacht(mit dem hohen preis). sie hat das angebot ANGENOMMEN. sie war sich über den preis des RV bewußt.

    ergo ist der kaufvertrag zu den bedingungen des RV abgeschlossen worden.

    --> sie hat pech. es war wohl ein komischer anwalt.

    das mit dem irrtum ist klar, oder?

  • Subway-Fan
    Dabei seit: 1191974400000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1192389525000

    @ Schatzerle und die anderen:

    Ich nenn mal ein anders Beispiel:

    Deine Tante Erna hat am Freitag, dem 23. Januar Geburtstag.

    Tante Erna hat keinen größeren Wunsch zu ihrem Geburtstag als

    drei Obstkuchen mit grischen Erdebeeren.

    Du suchst lange im Internet und wirst dann auf einen Obsthändler aufmerksam der dir im Januar drei Kilo Erdebeeren zu 6 Euro per Kilo anbietet.

    Du bist begeistert und bestellst die Ware. Kurz drauf bekomst du einen Anruf, das die Bestellung klar geht.

    Mittwochs bekommst du dann eine Rechnung für deine Erdebeeren, allerdings istder Preis 8 Euro pro Kilo.

    Um größeren Ärger zu vermeiden und um deiner Tante Erna ihren Wunsch zu erfüllen bezahlst du widerwillig, allerdings unter Vorbehald.

    Freitags bekommst du dann die Erdbeeren, und deine Tante Erna ist zu ihrem Geburtstag eine glückliche Frau.

    Nachdem die Party vorbei ist beschwerst du dich bei dem Osthändler wieso der Preis auf einmal gestiegen ist.

    Der wimmelt ab, beruft sich auf einen Fehler der IT und weigert sich den alten, zuvor vereinbarten Preis zu akzeptieren.

    Du sagst noch: "Hör mal zu, dein Fehler darf nicht zu meinen Lasten gehen. Ich in sogar bereit, den Differenzbetrag bei der nächsten Bestellung zu verrechnen" (ich bin dem Reiseveranstalter nämlich soweit entgegengekomen das ich dazu bereit war die nächste Reise wieder bei ihm zu buchen. Insofern hätte er doppelt an mir verdient!).

    Allerdings lehnt der Obsthändler dies ab.

    Richtig dicke kommt es aber als der Obsthändler zwei Wochen nach Tante Ernas Geburtstag das Kilo Erdbeeren wieder zum günstigen Preis anbietet (und die Saison hat sich nicht verändert, das habe ich im Katalog überprüft).

    1. Würdest du dir nicht verarscht vorkomen?

    2. Würdest du nicht denken, daß der Obsthändler bewusst falsche Preise einstelt um dann abzukassieren?

    Oder sehe ich was falsch????

  • Kathrin22
    Dabei seit: 1133654400000
    Beiträge: 480
    geschrieben 1192392108000

    Du haettest Dich damit abfinden sollen, das die Reise nicht zum erstgenannten Preis zu bekommen war.

    Ich waere unter solch ungeklaerten Umstaenden nicht in den Urlaub gefahren. Meiner Meinung nach ist dies als Zustimmung zu werten.

    LG Kathrin

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