Warum sollte das Datum keine Rolle spielen, mirius?
Der 27. endet um 00.00 Uhr;
Abreisetag ist der 28.
Im Reisevertrag ist der 27. dokumentiert.
Der Vertrag wird nicht erfüllt.
Es geht nicht darum, um ein paar Stunden zu schachern, es geht darum, dass eine Pauschalreise unverbindliche Flugzeiten beinhaltet, die den Reisenden nicht unbedingt gefällt. Sie wünschen sich eine Ankunft am Ziel um 8 oder 9 Uhr (am Anreisetag) und eine Abreise um 19 oder 20 Uhr (am Abreisetag), den Idealfall eben. Das klappt in den seltensten Fällen.
Die Veranstalter und Airlines buchen ihre Kunden so, wie sie am besten ihre Flieger füllen können bzw. ihr Kontingent am günstigsten nutzen.
Manchen Beiträgen im Forum ist zu entnehmen, dass man sich an die Situation gewöhnt hat - ist halt eben so, dass man sich auf die vorher unverbindlichen Flugzeiten nicht verlassen kann. Kaum jemand würde sich beschweren, wenn der Abflug vorverlegt bzw. der Rückflug erst am Abend stattfinden würde. Die Klagen kommen dann, wenn der Urlauber einen Tag/36 Stunden oder wieviel auch immer auf grund ungünstiger Flugzeiten von seinem Urlaub einbüßen muss.
Im obigen Fall jedoch sehe ich eine Nichterfüllung des Vertrages. Egal, wie viele Stunden später der Reisende am Urlaubsort eintrifft: es war nicht sein gebuchter Abreisetag.