@mirius sagte:
Das mit dieser "Datumsgrenze" ist mir auch nicht ganz klar. Heisst das bei einer Flugverschiebung von angenommen 4 Stunden kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn es über 00.00 Uhr hinausgeht, aber innerhalb des gleichen Tages muss ich das hinnehmen
LG mirius
Richtig,
denn genau so sieht es aus. Denn irgendwelche Regelungen muß es ja geben. Allerdings ist nach meiner Meinung Vorsicht dahingehend geboten, daß ein Rücktritt ja nur etwas nützt, wenn auch eine Alternative vorhanden ist. Außerdem weiß ich nicht, ob es Urteile gibt, bezüglich der Tatsache, daß die "Datumsgrenze" nur wenig überschritten wurde, denn eigentlich macht so etwas dann keiner.
Gleiches gilt übrigens auch noch verstärkt für den Rückflug. Denn dort kann es dazu kommen, daß man nicht mehr am gewünschten / nötigen Tag ankommt. Hier sind dann unter Umständen nicht lösbare Probleme vorhanden, die eine Stornierung sogar zwingend erforderlich machen können.
Beim Flug in den Urlaub ist dies in aller Regel dann wiederum nicht der Fall. Wobei Ausnahmen hier auch die Regel bestätigen können.
Gruß
Berthold