• hoddelmair
    Dabei seit: 1188950400000
    Beiträge: 147
    geschrieben 1298910612000

    Hallo, wir fühlen uns vom Transfer-Dienstleister Resorthoppa nach allen Regeln der üblen Kunst abgezockt und möchten wissen, wer ähnliche Erfahrungen mit diesem Unternehmen gemacht hat bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt?

    Sachverhalt: Der zusätzlich gebuchte und bereits bezahlte Privattransfer von Antalya nach Side und zurück konnte im Dezember 2010 wg. krankheitsbedingter Reisestorno nicht stattfinden. Resorthoppa wurde rechtzeitig vom Reiseabbruch informiert und wir erhielten im Dezember die Zusage, dass der gebuchte, aber nie angetretene Transfer Gültigkeit bis zum nächsten Türkeiurlaub jetzt im März hat. Davon will Resorthoppa aber aktuell nichts wissen, als wir uns am Wochenende den Transfer noch einmal bestätigen lassen wollten. Begründung: Wir hätten storniert (das ist Blödsinn, wir haben umgebucht) und einmal angetretene Transfers könnten nicht nachgeholt werden (wenn man nicht am Zielort ist, kann man auch keinen Transfer antreten). Fazit: Das Geld ist weg, den umgebuchten Transfer von Resorthoppa gibt es nicht.

    Sind wir ein Einzelfall oder ist dieses unseriöse Geschäftsgebahren bei Resorthoppa gang und gäbe? Wie wehrt man sich dagegen??

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1298914893000

    @hoddelmair sagte:

    ....wurde rechtzeitig vom Reiseabbruch informiert und wir erhielten im Dezember die Zusage, dass der gebuchte, aber nie angetretene Transfer Gültigkeit bis zum nächsten Türkeiurlaub jetzt im März hat.....

    habt ihr die zusage schriftlich?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1298915050000

    Zunächst mal Glückwunsch zur zutreffenden Wortwahl "abgezockt".

    Frage 1: Was heißt resorthoppa wurde rechtzeitig informiert. Auf deren hp stehen ja die Fristen und Gebühren ziemlich eindeutig (14 Tage vorher, volle Rückerstattung abzügl. 20€, etc.)

    Frage 2: Wer hat in welcher Form die Zusicherung gegeben, dass es sich um eine Umbuchung handelt.

    Ganz oberflächlich gesagt, sind deine Möglichkeiten ziemlich gering. Du hast einen gültigen Vertrag abgeschlossen und deinen Vertragspartner muß es nicht unbedingt interessieren, warum du die Leistung nicht in Anspruch nimmst.  Das ist ein kleines Manko, wenn man kein "Fix-und-Fertig-Paket" von der Stange kauft. Das tue ich zwar auch nicht, aber ich habe eine Jahrespolice für die Reiserücktrittsversicherung und die würde auch für diese Stornokosten aufkommen. Denk mal drüber nach, ob dies nicht u.U. sogar günstiger kommt, als bei jeder Reise die entsprechende RRV dazu zu buchen.

  • hoddelmair
    Dabei seit: 1188950400000
    Beiträge: 147
    geschrieben 1298915852000

    @Lexilexi: Nein, wir vertrauensseligen Deppen haben die Zusage zur Umbuchung/Transfer im März leider nur mündlich, dafür aber zweimal, was uns nun auch nicht weiter gebracht hat. Telefoniert haben wir mit dem Resorthoppa-Büro in Antalya. Eine Mail an Resorthoppa ist bis heute unbeantwortet geblieben.

    @chepri: Unsere Tochter ist kurzfristig vor dem geplanten Reisebeginn erkrankt. Wir haben 72 Stunden vor dem geplanten Abflug mit Resorthoppa Kontakt aufgenommen und gleichzeitig auf der leider zu diesem Zeitpunkt nicht voll funktionstüchtigen Homepage versucht, das Datum von Dezember 2010 auf März 2011 umzusetzen. Letzteres wurde uns vor wenigen Tagen von der Resorthoppa-Zentrale sogar bestätigt (konnten die in ihrer britischen Zentrale wohl noch nachträglich feststellen). Die versteifen sich jedoch darauf, dass ihr türkischer Vertragspartner sie nicht informiert haben will und wir stattdessen mit der Zentrale hätten Kontakt aufnehmen sollen. Das taten wir auch per Mail, aber eine Antwort gab es nie. Ein telefonischer Kontaktversuch mit der Zentrale lief im Dezember 10 ins Nirwana. Nur in der Türkei konnten wir einen Ansprechpartner erreichen.

    Erstmal an alle vielen Dank für die raschen Antworten.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1298916109000

    @hoddelmaier

    wenn ihr mit kleinem kind reist, habt ihr doch sicherlich eine reiserücktrittsversicherung.

    reicht die rechnung von resorthoppa dort ein und lasst euch das geld wieder geben.

    und bucht dann einfach für märz neu.

    fertig.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • hoddelmair
    Dabei seit: 1188950400000
    Beiträge: 147
    geschrieben 1298923192000

    @Lexilexi

    Gute Idee. Bis auf eine Ausnahme: Wir nutzen den Hoteltransfer des Reiseanbieters. Resorthoppa schmeißt die Familie bestimmt kein Geld mehr in den Rachen! Ich hoffe, anderen Urlaubern dient unser Fall als Warnung. Der E-Mail-Verkehr mit diesem Anbieter war in den vergangenen Tagen unfassbar. Wir hatten das Gefühl, dass Resorthoppa uns einfach nicht verstehen will.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1298924434000

    Ich habe Resorthoppa schon häufiger genutzt, stets die gebuchte Leistung zuverlässig erhalten - aber auch noch nie einen solchen Sachverhalt zu regeln gehabt. Sagen wir es so: Ohne Krisen saubere Leistung, mehr geben meine Erfahrungen nicht her und darüber bin ich wahrlich nicht unglücklich! 

    Gemeinhin sei gesagt, dass Transfers üblicherweise nicht umgebucht, sondern nur storniert werden können, mit den entsprechenden Geschäftsbedingungen bei RH bin ich allerdings nicht vertraut. Allerdings nehme ich an, dass es in den AGB´s auch Regeln für kurzfristige Absagen gibt, bei deren Volumen wird sowas wohl häufiger vorkommen?

    Habt ihr euch - zufällig oder nachgelesen - daran gehalten, dürfte eine konkrete Rückforderung entsprechend begründet wohl kaum unerfüllt bleiben - das sind Profis!

    Derlei Recherchen allerdings und ihre absolute Verzichtbarkeit haben mich inzwischen bewogen, direkt bei ortsansässigen Transferunternehmen zu buchen - lass das 10€ mehr kosten, im Grunde schenken sich die Preise nicht viel.

    Die Beauftragung einer anwaltlichen Vertretung erachte ich in Unkenntnis des Schriftverkehrs allein schon aufgrund des vermutlich geringen Streitwertes zunächst für überdimensioniert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1298924956000

    @hoddelmair

    Wenn du eine RRV hast, die für diese Kosten aufkommt, ist doch alles in Ordnung.

    Andrerseits verstehe ich deine harten Worte nicht:

    "nach allen Regeln der üblen Kunst abgezockt" oder  "schmeißt die Familie bestimmt kein Geld mehr in den Rachen!"

    Du hast einen Vertrag geschlossen, welche Rechte bzw. Pflichten sich daraus ergeben steht klipp und klar in den AGB. So wie du schreibst, hast du dich aber nicht an diese Regeln gehalten sondern mit irgendjemand telefoniert und irgendetwas ausgemacht. Nun, so funktioniert aber das Geschäftsleben nicht. Ich verstehe deinen Ärger, aber auch den Vertragspartner. Dessen Schuld ist es schließlich nicht, dass du an der Fortführung des Vertrags (berechtigterweise) kein Interesse mehr hast.

    Sollten zum Zeitpunkt des Vorfalls die AGB weder in deinen Unterlagen, noch auf der homepage so eindeutig gestanden haben, nehme ich alles zurück und entschuldige mich.

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1298925079000

    @hoddelmair, so leid, wie es mir tut, dir das sagen zu müssen, aber die AGBs von Resorthoppa sind schon recht eindeutig vormuliert. Chepri hatt ja bereits etwas zur Stornierung geschrieben. Nun sagst du ja, ihr habt nicht storniert, sondern ihr wolltet umbuchen. Auch dazu gibt es in den AGBs eine klare Aussage:

    "Buchungsänderungen, die Änderung der An- oder Rückfahrtsdaten, des Urlaubsorts, der Passagieranzahl sowie der Fahrzeuggröße betreffen, müssen mindestens 5 Tage vor dem ersten Reiseantritt per Email an kundendienst@resorthoppa.de oder eine andere Firmenadresse mitgeteilt werden. Eine Änderungsgebühr in Höhe von EUR 12 wird für jede Buchung erhoben, die auf diese Weise abgeändert wird.

    Änderungen, die die An-oder Rückfahrtsdaten, den Urlaubsort, die Passagieranzahl oder Fahrzeuggröße betreffen, die weniger als 5 Tage vor dem ersten Reiseantritt erfolgen sollten, können nur je nach Verfügbarkeit vorgenommen werden. In diesem Falle wird eine Änderungsgebühr in Höhe von EUR 15 eingezogen."

    In eurem Fall sind also 3 Tage vor Reiseantritt generell zu spät, um das Recht auf eine Umbuchung zu haben. Euer Fall ist für mich kein Zeichen von *******, so wie er hier dargestellt ist, sondern von ganz normalem Geschäftsgebahren. Aber es würde hier jede normale RRV greifen, wenn man den Wert der Reise incl. der Transferkosten oder darüber hinaus bei der RRV versichert hat. Auch ich reise gern mal auf diese Art, dass ich mir alle Bausteine, wie Flug, Hotel und Transfer selbst zusammenstelle, aber daür habe ich wie Chepri eine Jahrespolice mit allem Drum und dran, die meines Erachtens ja auch total wichtig ist, gerade wenn man mit Kindern reist. Aber ich gehe mal davon aus, dass ihr eine habt....

     

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1298925379000

    Menno chepri, wie ich noch so vor mich hin philosophiere und versuche, die richtigen Worte zu finden, ohne jemandem auf die Füße zu treten, hast du es zwischenzeitlich schon knallhart formuliert. Aber wo du Recht hast, haste Recht. @hoddelmair, der chepri beißt nicht, der will nur spielen :kuesse: !

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!