ACHTUNG aufpassen, Stornogebühren hängen davon ab wo man bucht

  • fixfoxfax
    Dabei seit: 1116460800000
    Beiträge: 37
    geschrieben 1186865136000

    so einmal um alle zu beruhigen, ich will einfach nicht diese Reise antreten..

    Da würde auch keine Stornoversicherung eiinspringen. Ist eine freie Entscheidung von mir und somit muß ich mit den Konsequenzen leben, sprich Stornogebühr selbst bezahlen.

    Ich werde mich hüten, von der mir vorliegenden Stornorechnung etwas eigenständig abzuziehen. Besonders wenn mir ein Reiseveranstalter eine Rechnung sendet, der von Haus aus weit über den handelsüblichen Sätzen liegt.

    In diesem Fall ist mir meine Rechtschutzversicherung lieber als eine Stornoversicherung.

    Das nächste dubiose ist ja, das auf der Stornorechnung als Kontaktmöglichkeit nur das Callcenter von Holidaycheck angegeben ist. ich habe aber mit der Anzahlung ja einen Vertrag mit VTours/HCX abgeschlossen. In dieser Angelegenheit brauche ich nicht Holidaycheck als Vermittler sondern einen direkten Ansprechpartner von VTours/HCX.

    Außerdem bin ich ja gespannt ob ich jetzt bei der nächsten Buchung bei Holidaychek den € 100,-- Gutschein einlösen kann, wechen ich anlässlich bei der Buchung dieser Reise erhalten habe.

    Liebe Grüße an Alle

    Benno

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1186865589000

    Hallo Benno,

    natürlich kannst Du die schon geleistete Anzahlung abziehen. Der Veranstalter meldet sich schon, wenn das nicht richtig wäre. Die Rechnung wird immer auf den kompletten Stornobetrag ausgestellt. Die mitgesendeten Zahlungsbelege werden sicher automatisch erstellt. Das kenne ich so auch von anderen Veranstaltern. Vor allem bräuchtest Du diesen Betrag ja auch, für den Fall, daß die Stornierung über eine Versicherung abgerechnet werden soll, denn dies weiß Dein Veranstalter ja nicht!

    Also Rechnung zahlen, abzüglich der geleisteten Anzahlung. Alles andere wäre verkehrt und wenn es dann nötig sein sollte, kannst Du immer noch Deinen Rechtschutz in Anspruch nehmen.

    Meine Prognose: Wird nicht nötig sein.

    Gruß

    Berthold

    p.s.: Das schlimmste, was Dir erst einmal passieren könnte wäre eine Mahnung. Also erst einmal ruhig Blut, denn ich bin hier sicher, daß es sich nur um einem Irrtum handelt.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1186866610000

    Es kann nicht sein, dass eine Reise von einem Veranstalter, nennen wir ihn A, in Deutschland andere Stornogebühren hat als in Österreich! Das ist Unsinn.

    Es gelten, egal in welchem Land man die Reise bucht, die Stornogebühren des Reiseveranstalters!

    Wenn ich in Österreich Studiosus buche, gelten die Stornosätze in den Studiosus Katalogen!

    Die angesprochenen 10 % sind die empfohlenen Stornogebühren bis 30 Tage vor Reiseantritt in den allgemeinen Reisebedingungen der Fassung von 1992 gültig in Österreich. NUR wer diese für seine EIGENEN Reiseveranstalterungen anerkennt, hätte diese Sätze.

    Und umgekehrt: wer in Deutschland einen österreichischen Reiseveranstalter bucht, für den gelten die österreichischen Stornosätze.

    Eine Rechnung hat absolut nichts mit Zahlungen zu tun! Das ist eine nicht ausrottbare Meinung! Ich kann zehn Zahlungen gemacht haben, es gilt was auf EINER Rechnung steht!

    Wie ich aber hier schon sehr häufig gelesen habe, gibt es vor allem in Deutschland eine schöne Zahl dubioser Anbieter und hier offensichtlich auch sehr viele im Internet. Wir wollen hier auch keine neuerliche Diskussion Internet gegen stationäres Reisebüro vom Zaun brechen. Aber es gibt eben hier und dort Vor- und Nachteile.

    Eine Vereinheitlichung der Stornosätze in ganz Europa halte ich für eine Schnapsidee. Ich finde sowieso schon viel zu viel von Brüssel aus reguliert - damit wird man vieles kaputt machen! Die nächste Forderung wird dann sein, dass die Stornobedingungen nicht nur EU-weit vereinheitlicht sein müssen, sondern weltweit - da wird auch aber Tschorsch dabblju Busch eines husten ;)

    Gruß

    Peter

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1186868084000

    @mosaik

    Hallo Peter,

    ich glaube Du hast Benno leicht falsch verstanden. Er sagt nur, daß er weniger Stornokosten hätte, hätte er die gleiche Reise in Österreich gebucht. V-Tours, der ja "weiße Ware" produziert kann ja auch eine Niederlassung in Österreich haben und dort andere Stornokosten verlangen. Das wäre möglich, glaube ich aber eher nicht.

    Es ist ja auch so, daß auch bei verschiedenen Veranstaltern, die International tätig sind je nach Land unterschiedliche Anzahlungen fällig werden. Sicher ist dies auch bei den Stornokosten der Fall. Das denke ich, ist hier das Thema.

    Ansonsten hast Du natürlich wieder uneigeschränkt Recht mit Deinem posting.

    Gruß

    Berthold

    Fallbeispiel Deutschland - Schweiz

    ITS Deutschland: 20% Anzahlung; Sornokosten 20 bis 75%

    ITS Coop Schweiz: 30% Anzahlung; Stornokosten 30 - 100%

    Wohlgemerkt bei identischen Leistungen!

  • fixfoxfax
    Dabei seit: 1116460800000
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    geschrieben 1186868161000

    Eine Rechnung hat absolut nichts mit Zahlungen zu tun! Das ist eine nicht ausrottbare Meinung! Ich kann zehn Zahlungen gemacht haben, es gilt was auf EINER Rechnung steht!

    Dieser Meinung bin ich auch und somit zahle ich mit der bereits geleisteten Anzahlung 60 % vom Gesamtpreis.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1186868420000

    @Benno

    Nein, nein und nochmals nein!

    Nehme den Stornobetrag der Rechnung, ziehe deine Anzahlung ab überweise das und Du wirst sehen, daß Du Alles richtig gemacht hast. Anders kann, wird und darf es vor allem nicht sein!

    Gruß

    Berthold

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1186919949000

    Dem ist auch so,

    Die Stornokosten EUR 238 werden selbstverständlich mit der Anzahlung

    verrechnet und kommen nicht noch oben drauf.

    Das hatte unsere Mitarbeiterin Benno auch geschrieben und zwar am 10.08.2007 17:44:29:

    ....... soeben erhielten wir folgende E-Mail von Ihrem Veranstalter:

    "Die Anzahlung wird mit den Stornokosten verrechnet. Die Kunden müssen den Differenzbetrag auf das auf der Stornorechnung genannte Konto überweisen."

    Für Fragen und Informationen stehen wir auch weiterhin gerne...."

    Ende Mail

    Daneben weist unser Reisebüro nochmals darauf hin, dass natürlich Vtours die AGBs macht - und diese gelten in jedem Reisebüro, egal wo ein Kunde bucht!

    Günter/HolidayCheck

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1186921519000

    hallo Günter,

    es gibt halt Menschen, denen kann man Dinge tausend mal erklären und sie kapieren es immer noch nicht.

    Gleiches gilt für manch einen bezüglich Pauschalreise und Flugzeiten.

    Man könnte sich hier im Forum schon manchmal den Mund fusselig schreiben.

    LG

    holzwurm

  • Lexilexi
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    geschrieben 1186930049000

    @fixfoxfax sagte:

    Eine Rechnung hat absolut nichts mit Zahlungen zu tun! Das ist eine nicht ausrottbare Meinung! Ich kann zehn Zahlungen gemacht haben, es gilt was auf EINER Rechnung steht!

    Dieser Meinung bin ich auch und somit zahle ich mit der bereits geleisteten Anzahlung 60 % vom Gesamtpreis.

    wenn du dieser irrgläubigen meinung bist, nun gut.

    aber dann beschwere dich bitte nicht, weil es einfach nicht der wahrheit entspricht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1186941332000

    @Lexilexi sagte:

    wenn du dieser irrgläubigen meinung bist, nun gut.

    aber dann beschwere dich bitte nicht, weil es einfach nicht der wahrheit entspricht.

    zumal es hier mehrfach erklärt wurde. Sogar von Günter und er auch eine Mail von HC in diese Richtung bekommen hatte.

    LG

    holzwurm

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